Warum sich Studierende und Lehrende gegen das neue Uni-Gesetz wehren

Das neue Universitätsgesetz verschlechtert die Lage nicht nur für die Studierenden. Auch für die Lehrenden bedeutet das Uni-Gesetz weniger Mitbestimmungsrechte, befristete Anstellungsverhältnisse und die Verschärfung einer, in Corona-Zeiten ohnehin prekären, Situation. Jan Niggemann beschreibt die Lage für sich und seine Kolleg*innen und erklärt, wie ein Abbau von Ungleichheiten im Universitätssystem vonstatten gehen könnte.

Eigentlich verwundert es kaum noch: Während die Normalsterblichen ihren Alltag unter den massiven Einschränkungen der Pandemie zu bewältigen versuchen, setzt das Bildungsministerium alles in Bewegung, um aus der schwierigen Lage Profit zu schlagen. Fassmann und Blimlinger bringen inmitten einer eskalierenden Pandemie eine Novelle zum Universitätsgesetz auf den Weg. Das Bildungsministerium reagiert auf die akuten Belastungen mit zusätzlichem Druck – und dies, ohne auf die realen Studien- oder Lehrbedingungen einzugehen. 

Mehrbelastung an der Uni

Wer, wie wir Lehrende, real mit Studierenden zu tun hat, sieht schnell, dass sich die Bedingungen bereits erneut verschärft haben. Durch den Ausfall von Jobs, weniger Zeit und die psychische und physische Mehrbelastung. Für Pflege, Kinderbetreuung und die neben dem Job vor allem von Frauen* geleistete Sorgearbeit wird höchstens gelobt und geklatscht. Prekäre sind durch Einkommensverluste, Arbeitsverdichtung und Mehraufwand bei der Betreuung und Pflege um ein Vielfaches mehr betroffen. Der ohnehin schlecht bezahlte und kaum sozial abgesicherte Mittelbau macht seit Jahren den Großteil der Lehre und dies befristet.

Trotz Corona konnten Forschung und Lehre in den letzten Monaten größtenteils stattfinden. Nicht weil die Regierung so viel dafür getan hätte. Sondern weil wir Lehrende mehr Verantwortung übernehmen, als uns der Stundenlohn ermöglicht. Wir zahlen privat für die Kosten einer Krise. Wir engagieren uns nicht wegen, sondern trotz der Bedingungen der unternehmerischen Hochschule. Das tun wir weil wir wissen, dass gute Bildung einen sicheren Rahmen braucht. Die Beziehungsarbeit mit den Studierenden und das gemeinsame Lernen mildern manche Krisenfolgen ab. Als Dank dafür soll uns ein freundliches E-mail genügen. Es rentiert sich also nicht, sich sozial vernünftig zu verhalten. Aber das zu tun ist sinnvoll. Denn die Studierenden können nichts für die verfehlte Politik von Hochschulleitung und Regierung. 

Der wahre Sinn hinter dem Uni-Gesetz

So wie in der ganzen Gesellschaft nutzt die Regierung auch in der Uni die Pandemie für eine Verschärfung sozialer Ungleichheit. Dabei wird so getan, als wäre sie gerecht – weil sich angeblich die Leistungsträger durchsetzen. Diese Haltung ignoriert die realen Kosten der Krise und ihre Träger*innen vorsätzlich. Schlimmer noch, sie erklärt sie zu Privatsache. So verstärken sich die Ungleichheiten, die es bereits vor der Pandemie gab. Und darin besteht der Sinn und Zweck des Entwurfs des aktuellen Uni-Gesetzes. Ohne pädagogische, didaktische oder hochschulpolitisch sinnvolle Begründung werden willentlich und wissentlich die aktuellen Lebensverhältnisse von Studierenden und Lehrenden ignoriert und verschlechtert. Nach Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit und Demokratie ist der Umgang mit der aktuellen Situation eine kalkulierte Verschärfung. Die Illusion dahinter: Nur Druck führt zu Leistung.

Die demokratische Hochschule soll weiter zu einem autokratischen Unternehmen umgebaut werden. Das zielt besonders auf Fächer und Forschungszweige mit kritischer Tradition ab, deren Existenz lange gegen Widerstände erkämpft wurde. Die Bildungswissenschaftlerin Bettina Dausien hat völlig zurecht darauf hingewiesen, dass die Erhöhung von Prüfungsdruck oder die Reduzierung der Studieneingangsphase nicht zu effizientem Studieren führen. Es geht vor allem darum, die „Prüfungsabsolvierungsmaschine“ am Laufen zu halten und zu optimieren. Fraglich bleibt, ob die Verkürzung der Lernzeiten und die Quantifizierung von qualitativen Unterschieden in Lehrinhalten tatsächlich die behaupteten Effekte haben. Nämlich die Qualität der Studierendenleistung zu erhöhen oder sogar die Dropouts zu reduzieren, wie es sich die Industriellenvereinigung in aller pädagogischer Kompetenz herbeiwünscht.

Uni-Gesetz schränkt Mitgestaltungsmöglichkeiten ein

So arbeitet das Uni-Gesetz systematisch an zwei Polen. Erstens wird an der unbegründeten und pädagogisch falschen Behauptung festgehalten, dass Konkurrenz die Besten auswählt. Und zweitens wird die ungerechte soziale Schließung der Hochschule vorangetrieben. Diese ist bereits jetzt enorm, da Bildung in Österreich in erster Linie vererbt wird. Wichtig ist, dass dieser Backlash nicht auf die Hochschule beschränkt ist, aber in ihre Strukturen übersetzt wird. Anstatt alle betroffenen Gruppen paritätisch am Umgang mit der aktuellen Situation mit Stimmrecht und Gestaltungsspielraum zu beteiligen, werden bestehende Mitsprachemöglichkeiten ausgedünnt. Beispielsweise bei der Besetzung von Gremien oder der Neuwahl von Leitungsfunktionen. Das Uni-Gesetz ist ein Zwischenschritt, um von einem progressiven zum autoritären Neoliberalismus im Bildungsbereich zu gelangen. Die Unis werden noch exklusiver statt demokratischer. 

Forderungen der Lehrenden

Die IG Lektorinnen fordert in ihrer Stellungnahme mit Recht eine Trendwende. Das bedeutet für sie: „Eine Universitätsorganisation, die wieder demokratische Zustände an den österreichischen Universitäten herstellt und Personalmodelle, die gute Arbeitsverhältnisse garantieren.“ Im Gegensatz dazu bedeutet Lehre aktuell, viel Engagement für unsichere Zukunftsperspektiven, die sich mit dem Uni-Gesetz verschlechtern. Mehr Druck hat bisher nicht zu Entfristung geführt. Das bleibt angesichts weiterer Einsparungen und Verschärfungen der Arbeitsbedingungen ein leeres Versprechen. Zudem ist jede einzelne Auseinandersetzung, die neben einem kurzfristigen Vertrag geleistet wird, eine Spende an die Universität. Diese benachteiligt strukturell jene, die den Kern ihres sozialen Auftrages erfüllen. Nämlich zu lehren und zu forschen und demokratische Prozesse der Wissensproduktion abzusichern. Aus der Perspektive der Lehrenden ist die Frage eine einfache: Ab wann ist es genug? 

Was wir brauchen, sind unbefristete Dauerstellen für die grundständige Lehre, eine Reduzierung befristeter Verträge auf maximal 20%, Nachteilsausgleich für Studierende und Lehrende in besonders schwerer Lage, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Regelfall für die Promotion sowie die regelhaft entfristete Beschäftigung für Post-Docs. Wir wollen einen Abbau von Ungleichheiten und verbindliche Maßnahmen für diskriminierungsfreie Verhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zu überlegen wären auch die Auflösung der Lehrstühle zugunsten einer demokratisch organisierten De­partmentstruktur. Und die Reduzierung des Projektbetriebes sowie eine Grundfinanzierung der Hochschulen in Anpassung an die realen Studierendenzahlen. Die Alternativen sind klar: Die Universität kann zu einem Ort der Bildung für alle Bevölkerungsgruppen werden oder sich weiter in eine Denkfabrik umbauen lassen. Und wenn ich in der Fabrik als Lehrende*r keine Chance habe, dann brauche ich einen anderen Job. Oder eine starke Interessenvertretung. 

Heute, am Dienstag, dem 12.1.21 finden im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages Protestdemos gegen das neue Uni-Gesetz in Wien, Graz, Innsbruck, Linz und Dornbirn statt. Weitere Infos findet ihr hier, den Online-Stream der ÖH hier.

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