Dritte Option: Die katastrophale Umsetzung des Innenministeriums

Nach dreijährigem Rechtsstreit hält Alex Jürgen als erste Person in Österreich Dokumente mit einem dritten Geschlechtseintrag in den Händen. Doch die dritte Option ist noch immer umstritten, Ex-Innenminister Kickl zog bei der Umsetzung zahlreiche Hürden ein.

„Divers“ lautet die nun gültige dritte Personenstandsbezeichnung in der Geburtsurkunde. Anstelle von „weiblich“ oder „männlich“, im Reisepass steht ein „x“. Alex Jürgen beantragte 2016 erstmals den dritten Personenstand. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erkannte schließlich im Juni 2018, dass intergeschlechtliche Menschen ein Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Geschlechtsidentität als Teil der menschlichen Identität.

Der Jubel über die wegweisende Entscheidung war groß, doch ein Erlass des Innenministeriums im Dezember 2018 zur behördlichen Umsetzung schaffte Hürden für die dritten Option im Personenstand. Grüne, SPÖ, Liste Jetzt und Neos kritisieren Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) scharf. Für Mosaik sprach Paul Haller mit Tinou Ponzer vom Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich und warf dabei einen differenzierten Blick auf die dritte Option als Menschenrechtsthema.

Was bedeutet die dritte Option und warum ist sie wichtig?

Tinou Ponzer: Bei der dritten Option geht es um den gleichwertigen Geschlechtseintrag zu „weiblich“ und „männlich“ in persönlichen Dokumenten. Bis zur VfGH-Entscheidung waren Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind, dazu gezwungen mit einem falschen Eintrag zu leben. Bei jedem Amtsweg, jeder Bestellung, jeder Ausweisung und am Arbeitsplatz: Überall ist das ein Problem. Wer will schon mit dem falschen Geschlecht angesprochen werden bzw. leben? Das kann doch eigentlich jeder Mensch nachvollziehen, dass das mehr als belastend ist. Hinzu kommt, dass man beispielsweise, wie in meinem Fall, wegen eines androgynen Aussehens ständig angestarrt oder gefragt wird, ob man Mann oder Frau ist, deswegen keine Jobs bekommt, körperlich bedrängt, beschimpft, abschätzig behandelt wird, von Sicherheitskräften scharf beäugt und extra untersucht wird.

Nun ist es so, dass man Menschen nicht unbedingt ansieht, dass sie inter* oder nicht-binär sind und sich so identifizieren. Es geht um ein Persönlichkeitsrecht, das für alle Menschen gilt und gelten muss. Die meisten Menschen, auch die meisten mit einer intergeschlechtlichen körperlichen Variation, werden weiterhin als Frauen oder Männer leben und eingetragen sein. Eine dritte Option darf auch nicht stigmatisierend wirken. Sie muss selbstbestimmt sein und es braucht Aufklärung und Sensibilisierung. Über dem steht aber noch ein viel größeres Problem: die fehlende Selbstbestimmung über den eigenen Körper.

Was meinst du damit?

Solange in kindliche und jugendliche Körper hormonell eingegriffen und Geschlechtsorgane verstümmelt werden, um eine zweigeschlechtliche Körpernorm aufrecht zu erhalten, solange bleibt Intergeschlechtlichkeit ein Menschenrechtsthema. Während Geschlechtervielfalt im Tierreich zelebriert wird, ist sie beim Menschen ein großes Tabu! Für Betroffene ist es ein langer Prozess, sich nicht mehr für sich und den eigenen Körper zu schämen, nachdem man lange alleine gelassen und belogen wurde und mit den Folgen der Eingriffe leben muss.

Die Frage, warum man allen Neugeborenen schon ein Geschlecht zuweisen muss, wo man doch noch gar nicht weiß, wie sie sich körperlich und psychisch entwickeln werden, bleibt trotz dritter Option offen. Aber eine rechtliche Anerkennung ist nicht nur bestärkend für jene, die nicht als Frauen oder Männer leben können und wollen. Sie bildet auch eine Basis um sich gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht wehren zu können.

Der Erlass zur dritten Option von Ex-Innenminister Kickl wird von Opposition und Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Was ist das Problem an der behördlichen Umsetzung des VfGH-Urteils?

Fast alles. Die Anweisung an die Standesämter regelt, dass Menschen, die einen dritten Geschlechtseintrag haben wollen, sich von einem medizinischen Board des Gesundheitsministeriums begutachten lassen müssen. Dieses muss ein medizinisches Gutachten über eine so genannte „Variante der Geschlechtsentwicklung“ stellen und nur damit darf man seinen Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern. Dabei ergeben sich zwei Widersprüche: Erstens sagt der VfGH, dass Intergeschlechtlichkeit „keine krankhafte Entwicklung“ ist. Zweitens begründet er seine positive Entscheidung mit dem Schutz der individuellen Geschlechtsidentität.

Nach all den Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten und Zwangsbehandlungen aufgrund unserer „Abnormitäten“, die meistens eine starke Traumatisierung hinterlassen, hat Kickl eine äußerst unmenschliche und mit dem VfGH-Erkenntnis nicht vereinbare Hürde gestellt. Wieder soll die Medizin bestimmen, wer wir sein dürfen und wer nicht! Ich glaube, das ist ihm nicht einmal bewusst, da er sich nicht mit den Lebensrealitäten beschäftigt haben kann. Er weiß nichts von den Suiziden und Suizidversuchen, den Folgen wie Arbeitsunfähigkeit, körperlichen Beeinträchtigungen, Depressionen, massiven Einschränkungen im sexuellen Empfinden.

Viele intergeschlechtliche Menschen werden wegen diesem Gutachtenzwang nicht von ihrem Recht auf einen alternativen Geschlechtseintrag Gebrauch machen. Einige haben wiederum keine klar nachweisbare Diagnose für ein entsprechendes Gutachten. Endogeschlechtliche Menschen, die eine nicht-binäre Identität haben, schließt der Erlass von vorneherein aus. Er regelt außerdem, wie intergeschlechtliche Neugeborene in der Geburtsurkunde eingetragen werden können und gibt dabei allerdings den Eintrag „offen“ vor, der ein vorübergehender Eintrag ist. Vieles, was damit bzw. mit dem dritten Personenstand generell verbunden ist, bleibt unklar. Ich frage mich, wie sind die Regelungen bezüglich Verwaltung, Aufklärung, geschlechtergetrennter Unterbringung und Sanitäranlagen in allen öffentlichen Einrichtungen? Hier gibt es Verordnungen, die überarbeitet werden müssen, was bisher nicht veranlasst wurde.

Was sind deine weiteren Forderungen?

Es braucht gesetzgebende Schritte. Wir setzen uns für ein Verbot von IGM ein. Das sind kosmetische bzw. jegliche medizinische Eingriffe, die keiner tatsächlich dringend-gesundheitlichen Notwendigkeit entsprechen und ohne aufgeklärte, freiwillige Zustimmung der betroffenen Person erfolgen. Diese Eingriffe sind invasiv und irreversibel. Dafür braucht es Aufklärung. Nur dann kann man bewusst und ohne Druck selbst entscheiden, wenn man älter ist.

Und der, mit dem VfGH-Erkenntnis zum dritten Personenstand nicht konforme Erlass des Innenministeriums, braucht dringend eine Überarbeitung. Wie schwer soll es einer Minderheit noch gemacht werden?

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