Gesellschaftliche Teilhabe als Billigjob? 5-Euro-Jobs in Oberösterreich

In Oberösterreich ist es Asylsuchendenden seit Dezember erlaubt, gewissen Arbeiten nachzugehen. Ein Novum, das die Integration erleichtern soll. Doch die Maßnahme schafft Billigjobs, die zeitlich befristet sind – und zerschellt an Österreichs Asylpolitik. Benjamin Herr hat mit den zuständigen Behörden gesprochen und sich einen Eindruck verschafft.

Seit dem 1. Dezember ist es legal: Asylsuchende dürfen in Oberösterreich arbeiten, zumindest im oberösterreichischen Landesdienst. Es handelt sich bei der Initiative um einen Erlass des Landeshauptmanns Thomas Stelzer (ÖVP). Asylwerber_innen können so „der Gemeinschaft mit sinnvollen Tätigkeiten etwas zurückzugeben“, wie er selbst sagt. Auch Integrationslandesrat Rudi Anschober von den Grünen betont den positiven Aspekt.  Es ist eine Maßnahme, in der „Menschen – während ihrer nach wie vor oft jahrelangen Asylverfahren – sinnvoll beschäftigt sind, wo sie Deutsch lernen und Anschluss finden.“

Kein Sinneswandel

Das verwundert. Noch 2016 kürzte die schwarz-blaue Landesregierung den subsidiär Schutzberechtigten und befristet Asylberechtigten die Mindestsicherung drastisch. Die Regelung widerspricht laut dem Europäischen Gerichtshof dem Unionsrecht, die Gleichbehandlung wäre nicht gegeben. Die neue Beschäftigungsmaßnahme steht jedoch für keinen Sinneswandel. Der Erlass geht noch auf eine Abmachung zwischen dem ehemaligen Landeshauptmann Josef Pühringer und Anschober zurück.

„Dass das jetzt so kommt, ist die Erfüllung dieses Deals“, heißt es aus dem Büro von Anschober im Gespräch mit Mosaik. Damals koalierte die ÖVP in Oberösterreich noch mit den Grünen. Dennoch, die Legalisierung der Arbeit durch Asylsuchende stört die neue Landesregierung nicht. Im FPÖ-regierten Wels gibt es eine derartige Verordnung schon länger. Zu viel wird der Erlass ohnehin nicht ändern: Die bestehenden Asylgesetze verunmöglichen die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Nur keine Arbeit

Tatsächlich sollen Asylwerber_innen für die gemeinnützigen Tätigkeiten keinen Lohn, sondern einen sogenannten Anerkennungsbeitrag erhalten. Er ist auf fünf Euro pro Stunde fixiert. Insgesamt können sie bis zu 110 Euro pro Monat dazuverdienen, also 22 Stunden – für je fünf Euro – im Monat arbeiten. Verdienen sie mehr, wird der Betrag von ihrem Verpflegungsgeld abgezogen oder sie müssen ihn für die Unterkunft bezahlen.

Peter Nollet, Leiter des Grundversorgungsreferats in Oberösterreich, spricht im Gespräch mit Mosaik einen zentralen Punkt an: die Vermeidung eines Arbeitsverhältnisses. Denn es ist in Österreich schlicht nicht erlaubt, dass Asylwerber_innen in ein reguläres Dienstverhältnis treten. Sie sollen nicht „zu denselben Bedingungen wie andere Arbeitskräfte mit gleichwertigen Aufgaben beschäftigt werden“, sagt Nollet. Das heißt auch, dass das Entgelt nicht über dem sogenannten Anerkennungsbeitrag liegen darf.

Es ist die rechtliche Einbettung, die es Menschen im Asylverfahren nicht erlaubt, am formalen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Um Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden, ist deshalb die monatliche Dauer, die Qualifikation der Tätigkeit und die generelle Dauer des Arbeitseinsatzes reglementiert. Einige Aspekte davon werden durch den verpflichtenden gemeinnützigen Charakter abgedeckt. Gemeinnützig sind sie, „wenn diese Tätigkeiten dem Wohle der von der jeweiligen Gebietskörperschaft repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter haben, anlass- bzw. projektbezogen und nicht auf Dauer ausgerichtet sind, ohne zugleich bestehende Arbeitsplätze zu ersetzen oder zu gefährden“, sagt Nollet.

Zwischen Schwimmbad und Splitt

Und weiter: „Das reicht von Sessel und Bänke für Feste aufstellen, bis hin zur Grundreinigung des örtlichen Schwimmbads.“ In jedem Fall hätte irgendeine Firma, das Land Oberösterreich, der Bund oder die Gemeinde sich ansonsten darum kümmern müssen. Systematisches Lohndumping sieht er nicht: „Ob das jetzt dafür verwendet wird, um sich die Kosten zu sparen, kann man nicht sagen. Das müsste man sich von Einzelfall zu Einzelfall ansehen“.

Oberösterreichische Gemeinden wie Wels nutzen schon seit längerem die Möglichkeit, Asylwerber_innen für gemeinnützige Arbeiten einzusetzen. In der zweitgrößten Stadt Oberösterreichs regiert seit 2015 die FPÖ. „Wer arbeitet, fühlt sich gebraucht und zugehörig. Die gemeinsame Sprache und Arbeit verbindet und ermöglicht eine tatsächliche Integration“, sagt Bürgermeister Andreas Rabl. Täglich beschäftigt die Stadt sechs Asylwerber_innen mit Arbeiten wie Splittkehrung, Unkrautbeseitigung und Laubkehrung. Gleichzeitig bleibt offen, wie man sich bei Splittkehrung gebraucht fühlt, bei Unkrautbeseitigung ein Gefühl der Verbundenheit entsteht und Laubkehrung zum Spracherwerb führt – und das alles für ein Entgelt, das die Interessensvertretung der Gemeindebediensteten wohl nicht akzeptieren würde. Es ist gesellschaftliche Teilhabe auf Sparflamme ohne einen Schutz auf tatsächliche langfristige Zugeständnisse und Verbindlichkeiten.

Dolmetschen für die Gemeinde

Anders als in Wels stellt der Erlass der Landesregierung auf ein breiteres Tätigkeitsfeld ab. Blättert man den Leistungskatalog des Innenministeriums durch, der alle gemeinnützigen Tätigkeiten auflistet, handelt es sich dabei oft um Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten und das Sortieren von Archiven und Lagern. Doch daneben fallen auch Jobs ins Auge, die speziellere Fertigkeiten erfordern. Beispielsweise „anlassbezogene Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten für die Gebietskörperschaft“.

Unter Punkt 2 ist in dem Erlass sogar festgehalten, dass eine Verschwiegenheit vereinbart werden kann, beispielsweise bei solchen Dolmetschtätigkeiten. Dass sich die Landesbehörden damit ein Pool an BilligdolmetscherInnen anlegen, bestreitet der Landesbeamte Nollet: „Einer will sich zum Beispiel über das Freizeitangebot der Gemeinde informieren. Dann ist es leichter, wenn er das in seiner Muttersprache tun kann. Geht es um wichtigere Dinge, setzen wir auf ausgebildete Übersetzer.“

Erlass als Ersatzlösung

Der Erlass ist eingebettet in eine Arbeitsmarktpolitik, der es Menschen ohne Status nicht erlaubt, am formalen Arbeitsmarkt teilzunehmen. Aus diesem Grund gibt es oben erwähnte Restriktionen, der die gemeinnützigen Tätigkeiten nicht zu einem regulären Arbeitsverhältnis werden lässt. Daher die Beschränkung der zeitlichen Dauer auf „punktuelle Projekte“ mit maximal drei Wochen. Darum die Beschränkung auf 22 Stunden monatlich. Und deshalb der „Anerkennungsbeitrag“ von fünf Euro.

Nun weiß man aber, dass es oftmals Zeit braucht Kontakte zu knüpfen, Leute kennenzulernen und sich ein Netzwerk zu spinnen. Zeitliche Befristung stellt deshalb ein Problem für den Aufbau gesellschaftlicher Teilhabe dar, die Anschober als so wichtig erachtete. Jedoch: „Eine Regelmäßigkeit würde ein klassisches Arbeitsverhältnis darstellen“, sagt das Büro von Anschober. Es ist eine „Ersatzlösung“ irgendeine Möglichkeit zu schaffen, die Amtsprache zu lernen und Anschluss an die Dominanzgesellschaft zu finden. „Denn jahrelanges Warten bedroht Integration und Miteinander“, sagt Anschober.

Die Krux

Genau hier liegt aber die Krux, denn selbst wenn die Maßnahme Integration fördern soll, kann sie es nicht wirklich: Der Arbeitsmarkt ist im gegebenen, gesetzlichen Umfeld – und in Zeiten einer restriktiven Asylpolitik – erst dann offen, wenn der Status es zulässt. Die Begrenzung der Arbeit auf gewisse Projekte und 22 Stunden liegt eben darin begründet, dass Aslywerber*innen nicht auf den regulären Arbeitsmarkt dürfen.

Der Erlass in Oberösterreich wird trotz niedrigen Entgelten nicht zu großangelegtem Lohndumping führen. Sie stellen dennoch für die Asylwerber*innen materielle Verbesserungen im kleinen Stile dar. Dass die Chance auf einen gesicherten Lebensstandard in Österreich an Aufenthaltstitel geknüpft sind, ändert der Erlass aber nichts.

Autor

 
Nach oben scrollen