Was tun bei häuslicher Gewalt?

Viele von uns setzen sich mit theoretischen Debatten zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen auseinander. Aber was ist zu tun, wenn die Nachbarin um Hilfe schreit und direktes Handeln gefordert ist? Ein Toolkit von Katrin Gleirscher und Klaudia Rottenschlager.

Veranstaltungen wie die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, „Klappe auf“-Filmvorführungen und die Ringvorlesung Eine von Fünf an der Medizinischen Uni Wien sind seit Jahren Fixtermine für Menschen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

Was jedoch in Akutsituationen zu unternehmen bzw. was zu tun ist, wenn eine Nachbarin schreit oder lautes Poltern aus der Nachbarwohnung zu hören ist, wird selten genauer besprochen. Die Polizei rufen? Wenn ja, was passiert dann? Es gibt keinen Fünf-Punkte-Plan. Was es gibt sind Toolkits, die die eigene Angst und Unsicherheit nehmen und ein richtiges Intervenieren ermöglichen.

„Wer schlägt, muss gehen!“

Das Gewaltschutzgesetz, das den rechtlichen Rahmen für häusliche Gewalt schafft, wurde 1997 erlassen und mehrfach verbessert. Es war ein großer Erfolg für den Opferschutz und ein Meilenstein in der Gewaltprävention, der ohne die jahrzehntelange politische Arbeit der Frauenhausbewegung nicht möglich gewesen wäre. Unabhängig davon, ob Anzeige bei der Polizei erstattet wird oder nicht, stehen den von Gewalt betroffenen Personen polizeiliche Maßnahmen sowie zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Polizei kann ein 14-tägiges Betretungsverbot direkt vor Ort aussprechen, wenn von einer Person Gefahr ausgeht. Dem Täter wird somit das Betreten einer Wohnung oder eines Hauses und deren unmittelbarer Umgebung verboten. Darauf folgen kann eine einstweilige Verfügung. Durch diese Maßnahme haben Betroffene die Möglichkeit, den Schutz durch das Betretungsverbot zu verlängern, indem sie (oft in Begleitung von Beraterinnen) beim Bezirksgericht ihres Wohnortes eine einstweilige Verfügung beantragen.

Im Gewaltschutzgesetz ist verankert, dass es in allen Bundesländern Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren geben muss. Sie erhalten die Meldungen der Polizei von Einsätzen bei häuslicher Gewalt und Stalking und kontaktieren Betroffene von Gewalt. Dadurch wird aktiv kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung angeboten. Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen und Frauenhäuser kooperieren eng miteinander, damit keine Sicherheitslücken entstehen und Betroffene frühestmöglich in einer sicheren Unterkunft untergebracht werden können.

Was tun?

Personen, die Gewalt ausüben und keinen Widerspruch erfahren, können ihre Handlungen ungestört fortsetzen. Wer schweigt stimmt zu, Interventionen sollten aber wohlüberlegt sein. Sinnvoll ist es daherm sich über die Rechtslage und Hilfsmöglichkeiten beraten lassen (zum Beispiel durch die österreichweit tätige Frauenhelpline).

Bei Verdacht ist es wichtig, zunächst Kontakt zur Betroffenen aufzubauen und zu signalisieren, dass jemand in ihrer Nähe achtsam ist. Nummern auszutauschen ist dabei eine gute Möglichkeit, den Betroffenen Informationen über Beratungseinrichtungen, Frauenhäuser und Polizei anzubieten – am besten in gedruckter Form.

Wichtig dabei ist, dem Täter diese Informationen nicht zu geben. Das führt in den meisten Fällen nicht zu einer Einsicht, sondern zum Versuch den Kontakt zwischen der unterstützenden und der von Gewalt betroffenen Person zu unterbinden.

Akute Gewalt stoppen

In Akutsituationen (Hilfeschreie von Betroffenen und deren Kindern, Lärm, usw.) ist es wichtig, so rasch wie möglich zu intervenieren, am besten gemeinsam mit Nachbar_innen oder Mitbewohner_innen. Eine Möglichkeit ist, durch lautes Rufen Aufmerksamkeit zu erzeugen und gleichzeitig die Polizei (Notruf 133) zu verständigen. In der Wartezeit gilt es den Betroffenen und den Tätern zu signalisieren, dass es Zeug_innen der Gewalthandlung gibt. Wenn bereits Kontakt besteht, kann die eigene Wohnung den Betroffenen auch als Schutzmöglichkeit angeboten werden.

Dass die Betroffene die Gewalt dann gegenüber der Polizei leugnet und sagt, es sei nichts passiert, ist nicht ungewöhnlich. Viele Frauen befinden sich in einem emotionalen und/oder sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Partner, aus dem sie sich nur schwer lösen können. Anders als beim Streit handelt es sich bei häuslicher Gewalt nicht um ein einmaliges Ereignis, sondern um ein System von Macht und Kontrolle über eine andere Person.

Wenn die Polizei eingreift

Wir rufen nicht gerne die Polizei an, wenn wir uns nicht sicher sind, wie gefährlich die Situation ist. Es kann weitere Formen von Gewalt und Repression mit sich bringen, wenn die Polizei involviert istDarauf machen auch die von Black-, People of Color-, und Transkollektiven in den USA entwickelten Konzepte zu selbstorganisierter Verantwortungsübernahme bei sexualisierter Gewalt aufmerksam.

Im Kampf gegen häusliche Gewalt müssen wir uns auch mit kollektiven, intersektionalen Formen von Unterstützung auseinandersetzen. Doch bei akuter häuslicher Gewalt ist es absolut notwendig, um die Situation zu deeskalieren. Das Leben der Betroffenen steht immer an erster Stelle, dann folgen weitere Fragen wie die Existenzsicherung.

Weitere Unsicherheiten, etwa dass wir in manchen Fällen nicht wissen, ob die Betroffene einen Aufenthaltstitel besitzt, oder dass wir glauben, Betroffenen von Gewalt zusätzliche Probleme zu machen, können Akuthilfe hinauszögern. Doch auch hier gilt es akute Gewalt zu stoppen. Falls die einschreitende Polizei eine Meldung bei der Fremdenpolizei macht, kann später mit Hilfe von Beratungseinrichtungen interveniert werden.

Unterstützung danach

Auch nach einem solchen Vorfall ist es wichtig, aktiv Unterstützung anzubieten. Das sollte in keinem Fall im Beisein des Mannes passieren. Über Gewalt zu sprechen ist für viele, die ihr ausgesetzt sind, unangenehm und kann gefährlich sein. Wichtig ist daher, Vertraulichkeit zuzusichern.

Hilfe sollte nie mit Bedingungen verbunden sein. Denn damit würden Betroffene unter Druck gesetzt und ihre Bedürfnisse ignoriert. Unterstützt werden kann auf unterschiedliche Weise: zuhören und trösten, bei der Kinderbetreuung helfen, bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder Arbeit, zu Beratungsstellen und Einvernahmen begleiten, und anderes.

Gut ist es, konkrete Unterstützungsangebote für eine Notsituation anzubieten und Zeichen zu vereinbaren, etwa Klopfen oder ein sichtbares Zeichen, wenn Unterstützung gebraucht wird.

Entscheidungen respektieren

Bei allen Handlungen lautet der wichtigste Grundsatz für Unterstützer_innen, die Entscheidungen der Betroffenen zu respektieren. Viele Frauen, die Gewalt erfahren haben, können oder wollen sich nicht trennen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Angst vor einer weiteren Eskalation der Gewalt, mangelnde Alternativen, gesellschaftlicher Druck, Hoffnung auf eine Besserung der Situation, Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kindern.

Im Durchschnitt bleiben Frauen sieben Jahre in einer gewalttätigen Beziehung. Es gilt daher, langfristige Unterstützungsstrukturen aufzubauen und sich bewusst zu sein, dass der Prozess länger dauern kann. Kommen wir aber an die Grenze unserer eigenen Belastbarkeit, kann das ausgesprochen werden. Wichtig dabei ist, keinen Vorwurf daraus zu machen.

Generell ist es wichtig, sich als Unterstützer_in mit Freund_innen auszutauschen, um nicht mit einer überfordernden Situation alleine zu sein. Überlastung kann auch durch die eigene Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen, wie zum Beispiel dem Frauennotruf, vorgebeugt werden.

Täterarbeit

Und wie mit einem gewalttätigen Mann umgehen? Insbesondere Männer können hier eine zentrale Rolle spielen, indem sie eingreifen und gewalttätige Männer mit ihrem Verhalten konfrontieren. Es ist für uns alle wichtig, Stellung zu beziehen, Gewalt zu verurteilen und klar zu sagen, dass Gewalt nicht zu rechtfertigen ist. Beratungsstellen für gewalttätige Männer machen umfassende Angebote und sollten empfohlen werden.

Wichtige Informationsmöglichkeiten für Betroffene und Unterstützer_innen:

  • Frauenhelpline: 0800/222 555 (anonym, kostenlos, rund um die Uhr erreichbar, an verschiedenen Tagen mehrsprachig, Onlineberatung, Helpchat)
  • Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sowie verschiedene spezialisierte Fraueneinrichtungen in den jeweiligen Bundesländern (anonym, kostenlos, Beratungen in verschiedenen Erstsprachen)
  • Gewaltinfo: https://www.gewaltinfo.at/
  • Männerberatung: https://www.maenner.at

 

 

 

 

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