Sexarbeiter_innen haben Lust auf ihre Rechte

Sexarbeit ist eine gesellschaftliche Realität. Sexarbeiter_innen bieten ihre Arbeit in Österreich jedoch weiterhin unter prekären Rahmenbedingungen an, werden stigmatisiert, an den Rand gedrängt und kriminalisiert. Seit Jahren wird auch das Wiener Prostitutionsgesetz umstritten diskutiert. Am wenigsten Gehör finden in dieser Debatte jene, die von den Auswirkungen solcher Maßnahmen am stärksten Betroffen sind – die Sexarbeiter_innen selbst, argumentieren Elisa Ludwig und Klaudia Rottenschlager vom Verein LEFÖ.

Aufgrund langjähriger Erfahrung kritisierte der Verein LEFÖ, der sich seit den 1990er Jahren für die Rechte von Migrantinnen in der Sexarbeit engagiert, bereits den Novellierungsentwurf des Wiener Prostitutionsgesetzes im Jahr 2011. Die Gesetzesänderungen würden die Interessen, Rechtssicherheit und Schutz von Sexarbeiter_innen, nicht ins Zentrum stellen, so die Kritik. Trotzdem trat die Novelle mit November 2011 in Kraft. Heute ist deutlich, dass die vorausgesagten negativen Folgen großteils eingetreten sind.

An den Rand gedrängt

Mit der örtlichen Verlagerung in Gewerbe- und Industriegebiete ist zum einen eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eingetreten. Zum anderen stieg die Gefahr von Übergriffen, Gewalt und Isolation. Diese Gefährdung fördert die Zuhälterei, weil die Sexarbeiter_innen öfter Unterstützung und Schutz benötigen. Darüber hinaus trägt die Politik dazu bei, Sexarbeit und die Menschen, die diese ausüben, sozial an den Rand zu drängen. Das unserer Ansicht nach durch die Novellierung verfolgte Ziel, Sexarbeit durch die räumliche Verlegung für manche Bürger_innen unsichtbarer zu machen, widerspricht der notwendigen Anerkennung von Sexarbeit als eine gesellschaftliche Realität. Anstatt diese Realität entsprechend menschenrechtlicher Grundsätze zu behandeln, orientiert sich die Gesetzgebung hier an persönlichen Befindlichkeiten von Anrainer_innen und parteipolitischen Wahlkampfstrategien.

Kriminalisierung und Stigmatisierung

Mit der Novelle wurde ein vermeintliches Naheverhältnis der Sexarbeit zur Sphäre der Kriminalität gesetzlich festgeschrieben. Die Anmeldung ist nach wie vor bei der Polizei angesiedelt und die Exekutive ist im Zusammenhang mit Sexarbeit zur Gewaltanwendung bei „begründetem Verdacht“ und ohne vorherige gesetzliche Anordnung berechtigt. Unserer Ansicht nach wird hier unausgesprochen davon ausgegangen, es gebe nicht etwa eine durch gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen hergestellte, sondern eine „natürliche“ Verbindung zwischen Sexarbeit und Kriminalität.

Die den Sexarbeiter_innen auferlegte Verpflichtung, sich wöchentlichen Gesundheitskontrollen auszusetzen, unterstellt zudem grundsätzlich, dass eine Ansteckungsgefahr von den Arbeitenden ausgehen würde. Dabei wird die Verantwortlichkeit ausschließlich bei ihnen gesucht und nicht etwa bei den Freiern. Besonders problematisch ist, dass keine konkreten Maßnahmen angedacht sind, um den Zugang der Frauen zu Gesundheitsvorsorge und -versorgung zu sichern. Oberflächliche Verbesserungen gab es seit der Novelle 2011 zumindest bei den Hygiene- und Sanitärbedingungen in Bordellen.

§ 16 des Wiener Prostitutionsgesetzes regelt Beschränkungen für Freier. Darin wird festgehalten, dass Freiern außerhalb der erlaubten Zonen die dienstleistungsgebundene Kontaktaufnahme mit Sexarbeiter_innen untersagt ist. Diese Einschränkung betrifft auch den Spielraum von Sexarbeiter_innen und bewegt sich in die Richtung der schwedischen Gesetzgebung („Sexkaufverbot“). Potenziellen Vertragspartner_innen wird die Kommunikation erschwert oder sogar verunmöglicht. Auch eine Einschränkung von Sozialkontakten der Sexarbeiter_innen wird in Kauf genommen, denn nicht jeder Mann ist ein Freier und nicht jedes Gespräch einer Sexarbeiterin ist dienstleistungsgebunden. Die Regelung beeinträchtigt die ungezwungene Kontaktaufnahme von Sexarbeiter_innen

Steuerpflicht ohne Arbeitsrechte

Bis zum Juli 2014 galten Sexarbeiter_innen als Neue Selbstständige. Aufgrund eines Erlasses vom Finanzministerium können Sexarbeiter_innen in Österreich nun aber sowohl als Selbstständige als auch als Nicht-Selbstständige eingestuft werden. Ihre Verdienste wären damit lohnsteuerpflichtig. Das Finanzamt hat zum Ziel erklärt, auf individueller Ebene zu prüfen, ob bei Sexarbeiter_innen ein unselbstständiges oder selbständiges Arbeitsverhältnis vorliegt. In der Praxis liegt jedoch immer noch Vieles im Unklaren. Dadurch ist die Unsicherheit bezüglich der steuerrechtlichen Regelung unter Sexarbeiter_innen groß. Die Unverhältnismäßigkeit des Erlasses kommt auch darin zum Ausdruck, dass Sexarbeiter_innen nunmehr zwar steuerpflichtig im Sinne von Angestellten sind, damit aber nicht dieselben Arbeitsrechte genießen. Einer steuerrechtlichen Anpassung an andere Berufe müsste also auch eine arbeitsrechtliche Gleichstellung folgen.

Ausblick

Sexarbeiter_innen befinden sich hier zwar in einem der reichsten Länder der Welt – sie arbeiten aber trotzdem unter enorm prekären Bedingungen. Ihre Arbeitsmöglichkeiten werden durch Verbote beschränkt, ihre körperliche Verfassung gesundheitlichen Kontrollen unterstellt, ihre Arbeitsorte in kaum ausgebaute und gefährliche Bereiche verdrängt und ihre Sozialkontakte einem Generalverdacht ausgesetzt. Es gibt aber auch Verbesserungen, nämlich die Aufhebung der Sittenwidrigkeit durch ein Urteil des OGH im Jahr 2012. Seither können Sexarbeiter_innen endlich Missstände zur Anzeige bringen, wie beispielsweise entgangenen Lohn von nichtzahlenden Kunden.

Eine der wichtigsten Forderungen von LEFÖ bleibt dennoch weiterhin offen und zielt auf die Gleichstellung von Sexarbeit mit anderen Berufen ab – gerechte Entlohnung, Sozialleistungen und gute Arbeitsbedingungen sind dabei Kernbedingungen von Arbeit, die es innerhalb eines Rechtsstaates zu gewährleisten gilt. Die Kriminalisierung von Sexarbeiter_innen, ihrer Tätigkeit oder ihrer Kunden schränkt die Unabhängigkeit der ausübenden Frauen und ihre Ermächtigungsmöglichkeiten stark ein. Internationale Vergleichsstudien belegen: nur die Legalität sowie die Partizipation von Sexarbeiter_innen im politischen Gestaltungsprozess schützt sie vor Ausbeutung, fördert ihre berufliche Gesundheit und ihre Sicherheit. LEFÖ fordert deshalb in erster Linie die Einbeziehung von Sexarbeiter_innen in die Gesetzesentwicklung. Paternalismus und Moralisierung schützen keine Erwachsenen vor Gewalt oder Ausbeutung. Diesen Schutz können wir gesellschaftlich nur dann herstellen, wenn alle Menschen über klare Rechte verfügen.

Elisa Ludwig und Klaudia Rottenschlager arbeiten beim Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen. Elisa Ludwig ist außerdem freie Journalistin und Bloggerin.

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