Eingeschlossen, isoliert, abgeschoben: Schubhaft in Corona-Zeiten

Massenquartiere wie Anhaltezentren erhöhen die Covid-Ansteckungsgefahr. NGOs fordern deswegen die Schubhaft aufzuheben, stattdessen führt das Innenministerium ein bis zu 18-monatiges Besuchsverbot ein. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte, schreibt die Solidaritätsgruppe für die Gründung einer Gefangenengewerkschaft Österreich (GG/BO R.A.U.S.). 

„Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit“, sagt die österreichische Verfassung – und nennt dann gleich Ausnahmeregelungen, zu denen auch die Sicherung der Ausweisung gehört. Nun ja, wir wissen seit George Orwell, dass manche gleicher sind, daher erstaunt es nicht, dass auch manche freier sind. Und wir wissen seit Hannah Arendt, dass die Menschenrechte zahnlos bleiben, wenn es das politische Recht nicht gibt, sie zu erkämpfen. Und diejenigen ohne Aufenthaltsrecht haben keine Rechte. So einfach ist das.

Unter der Bedrohung von Covid-19 wird dieser Ausschluss noch einmal verschärft. Gemeinsam mit einer globalen viralen Seuche erlebt die nationalistische Seuche eine Renaissance. Diejenigen, für die Österreich nicht das einzige Heimatland ist, sind angeblich schuld an hohen Ansteckungszahlen. Und es geht auch nicht darum, dass es weltweit genug Impfstoff gibt, sondern dass Österreich sich ausreichende Kontingente sichert.

Abschiebungen trotz Covid

Und daher wird auch zu Pandemiezeiten abgeschoben. Nach Afghanistan am 15.12., nach Nigeria am 19.1. Und am 28.1. gelang es sogar, zwei in Österreich geborene Kinder nach Georgien abzuschieben. Stolz wird mitgeteilt, dass “(t)rotz der COVID-19-Pandemie das Innenministerium keine grundsätzliche Suspendierung bzw. Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen hat und hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene steht.” Was das für die Betroffenen bedeutet, interessiert Österreich ebenso wenig wie die weltweite Bekämpfung der Pandemie.

Massenquartiere mit beengter Unterbringung, wie etwa Geflüchtetenlager, Gefängnisse und polizeiliche Anhaltezentren (PAZ), erhöhen allerdings die Ansteckungsgefahr in Österreich. Daher fordern NGOs seit einem Jahr dezentrale Unterbringungen für Geflüchtete und Reduktionen der Belegung von Gefängnissen und Anhaltezentren. Etwa dadurch, dass Schubhaft nicht verhängt wird. Doch offensichtlich gibt es Werte und Ziele, die noch über der Pandemiebekämpfung stehen. Wie etwa das Einsperren von Menschen ohne Aufenthaltsrecht, damit dann das Aussperren und Ausliefern schneller funktioniert. Schubhaftzahlen sind nicht leicht zu eruieren, aber aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass im ersten Halbjahr 2020 insgesamt mehr als 2000 Menschen in Schubhaft waren.

Besuchsverbot bis zur „Rückführung“

Zu einer Zeit, zu der die Bekämpfung der Pandemie zum höchsten Staatsziel ausgerufen wurde, wurde also eine erhebliche Anzahl von Personen auf engem Raum zusammengesperrt. Und selbstverständlich spricht nichts dafür, dass sich diese Situation seit damals verbessert hat. Um die Rettung dieser Menschenleben geht es offensichtlich nicht. Allerdings wurden und werden auch hier Maßnahmen per Erlass des Innenministeriums festgelegt.

Erlässe sind nicht öffentlich, aber zwei zu diesem Thema lassen sich ebenfalls in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage finden.  Am 13.03.2020 wurden  „Einschränkungen der Standards im Anhaltevollzug“ festgelegt. Zu diesen Einschränkungen gehört, dass offene Stationen temporär aufgelassen werden und die „Häftlinge“ in Kleingruppen eingesperrt werden. Um dafür Platz zu schaffen, sollen andere Inhaftierungen in PAZ eingeschränkt werden, nicht aber die Schubhaft seltener verhängt werden. Und weiter heißt es in diesem Erlass, dass „Besuche von Häftlingen nur noch in den nachfolgenden Ausnahmefällen zulässig (sind): In den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z.B. Rechts- und Rückkehrberatung) oder durch direkte Angehörige (Ehegatten, Kinder und Eltern) von Schubhäftlingen, deren Außerlandesbringung unmittelbar bevorsteht.“

Was hier in Amtsdeutsch steht, ist Folgendes: Personen, die nur aus dem Grund eingesperrt sind, dass sie sich in einem Land aufhalten, das sie nicht will, werden von ihren Familien und Freund_innen isoliert. Und die Familien und Freund_innen, die vielleicht auf immer, jedenfalls aber für sehr lange Zeit Abschied nehmen müssen, haben dafür nur Gelegenheit, wenn der Flug schon gebucht ist. All dies vor dem Hintergrund der Novelle des Fremdenpolizeigesetzes 2017, gemäß der die Schubhaft bis zu 18 Monaten dauern kann.

Unübersichtliches Hin und Her

Am 20.5. wurden Besuche hinter einer Glasscheibe wieder erlaubt – und im Herbst wieder verboten. Vermutlich wiederum per Erlass und vermutlich Anfang November – wie erwähnt, Erlässe sind nicht öffentlich und nicht leicht zu finden. Auch auf den Websites des PAZ und der Landespolizeidirektionen (LPD) finden sich keine Hinweise, mit Ausnahme der LPD Steiermark; hier wird über Covid-Maßnahmen ab 9.11.2020 informiert, unter Anderem darüber, dass im Anhaltevollzug „Besuche von Angehaltenen oder das Abgeben von Wäsche oder sonstigen Gegenständen für Angehaltene (…) bis auf weiteres nicht möglich (sind) und (f)ür den Bereich des Anhaltezentrums Vordernberg (…) Beratungen durch NGO´s bis auf weiteres nicht durchgeführt werden (können).” Auf telefonische Anfrage beim PAZ Hernals wurde mitgeteilt, dass dort ein (!) Besuch in der Woche vor der Abschiebung möglich ist.

Fassen wir zusammen: Das Recht eines Staates, Personen abzuschieben, steht über der Bekämpfung einer globalen Seuche. Die Sicherung dieser Abschiebungen steht über dem Anspruch von Menschen auf Wahrung ihrer Gesundheit und über dem Recht auf Familie. Also über zwei verbrieften Menschenrechten wie auch den Nelson-Mandela-Regeln der UNO. Die Regel 158 hier lautet: Den Gefangenen ist zu gestatten, unter der notwendigen  Aufsicht in regelmäßigen Abständen mit ihrer Familie und ihren Freunden zu verkehren (…) indem sie Besuche empfangen. Fassen wir zusammen: Einen Nationalstaat, der während einer folgenschweren Pandemie auf politischem Kleingeld beharrt, können wir nicht ernst nehmen. Er hat ausgedient.

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