Die ÖVP gegen den „politischen Islam“: Ein verfassungswidriger Kreuzzug

Es ist ein Hin- und Her mit der ÖVP und dem Verfassungsgerichtshof. Erstere erlässt Gesetze gegen den sogenannten „politischen Islam“, zweiterer hebt sie wegen verfassungswidriger Ungleichbehandlung wieder auf. Farid Hafez liefert einen Überblick über die Geschehnisse und erklärt, warum es die ÖVP trotzdem immer wieder versucht.

Die von Hans Kelsen erfundene Institution des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gilt weltweit als Vorzeigemodell. Sie soll die vom Parlament erlassenen Gesetze auf ihre Verfassungswidrigkeit prüfen und so Kontrolle ermöglichen. Ab der Regierung Vranitzky III in den 1990er Jahren entwickelt sich aber ein neuer Trend in der österreichischen Politik: Der Verfassungsgerichtshof beginnt, oftmals Gesetze aufzuheben.

Wie die beiden Innsbrucker Verfassungsjuristen Peter Bußjäger und David Schneebauer in einer Untersuchung von 290 aufgehobenen Gesetzen zwischen 2003 und 2019 gezeigt haben, machten fast die Hälfte der Aufhebungsgründe verfassungswidrige Ungleichbehandlungen aus. Die Bundesregierungen Schüssel I von ÖVP und FPÖ (3 Jahre) und Faymann I von SPÖ und ÖVP (5 Jahre) waren für die meisten Fälle verantwortlich. Auch jüngst nach der Koalitionsregierung von Türkis-Blau (Kurz I) kam es zur Aufhebung einer Reihe von sogenannten Leuchtturmprojekten der Bundesregierung. Der VfGH untersagte wichtige Teile des Sicherheitspakets sowie den Versuch, Sozialhilfe an Sprachkenntnisse zu knüpfen. 

Lieblingsthema „Politischer Islam

Egal ob unter ÖVP-FPÖ oder ÖVP-Grüne, ein Thema prägte das politische Programm der türkisen ÖVP: der sogenannte „politische Islam“. Wie hoch dieser auf der politischen Agenda steht, zeigt bereits das Dokumentationszentrum, das die Regierung ihm gewidmet hat. Sebastian Kurz ließ verlautbaren, dass der „politische Islam“ der Nährboden für den Terrorismus sei. Im Anschluss daran erklärte er: „Wir haben im Moment mit zwei großen Herausforderungen zu kämpfen. Zum Ersten mit der Corona-Pandemie und zum Zweiten mit der Notwendigkeit, noch entschiedener gegen Terrorismus und Radikalisierung in Österreich und Europa anzukämpfen.“ Dass viele der Maßnahmen von ÖVP und FPÖ gegen diesen sogenannten „politischen Islam“ aber an den Gerichten scheiterten, ist die Kehrseite dieser Medaille. Diese erfährt zumeist weitaus weniger mediale Aufmerksamkeit als die Vorbereitung der Maßnahmen.

Als ÖVP und FPÖ regierten, inszenierte sich die damalige Regierungsspitze in einem medialen Großaufgebot. Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache (FPÖ), Innenminister Kickl (FPÖ) und Kulturminister Blümel (ÖVP) präsentierten im Juni 2018 eine Maßnahme gegen den „politischen Islam“. Sie beschlossen, eine Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft zu schließen. Denn die Beamten würden gegen eine „positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft in Österreich“ verstoßen. Im Februar 2019 hob das Wiener Verwaltungsgericht diese Maßnahme auf.

Kopftuchverbot

Im März 2018 kündigte die Regierungsspitze Kurz-Strache ein Kopftuchverbot in Kindergarten und Volksschule an. Mit diesen Initiativen wollte man die Grundlage bilden, um dieses Verbot bis auf die Universitäten sowie den öffentlichen Dienst auszuweiten. Dazwischen funkte aber, dass Strache mit seiner FPÖ dem Koalitionspartner abhanden kam. Lediglich im Kindergarten sowie in der Volksschule konnte das Verbot eingeführt werden. 

Im Koalitionsprogramm von ÖVP und Grünen fand sich dann das Kopftuchverbot in der Sekundarstufe, also bis zum 14. Lebensjahr. Bevor dieses aber noch angegangen werden konnte, erklärte dieses Mal der Verfassungsgerichtshof, dass das Verbot verfassungswidrig sei. Er erklärte damit im Sinne der Säkularität, dass es dem Gesetzgeber nicht zustehe, das Tragen des Kopftuches selbst zu deuten. Vielmehr müsse er sich in weltanschaulicher Neutralität zu üben. Das Argument der Regierung, es handle sich im Falle des Kopftuches um ein Symbol des immer wiederkehrenden Gespensts des „politischen Islams“, wurde damit deutlich zurückgewiesen.

Terror in Wien

Zuletzt kam es nach der Ermordung von vier Personen und der Verletzung von mehr als 20 Menschen in der Wiener Innenstadt zu einer weiteren Schnellreaktion der Regierung. Der Innenminister sowie die Integrationsministerin (beide ÖVP) planten im Zuge der Ermittlungen, eine Moschee zu schließen. Wie immer im Kampf gegen den „politischen Islam“, der, wie der Kanzler persönlich erklärte, „die Basis dieses Terrorismus“ sei. Zwar gäbe es, wie Ministerin Raab erklärte, keine strafrechtlich relevanten Beweise für eine Schließung. Dennoch sei aufgrund von „Gefahr im Verzug“ zu handeln. Und selbst die Islamische Glaubensgemeinschaft stieß in das gleiche Horn wie die Regierung und schloss den Moscheeverein derselben Einrichtung. Auch hier wandte sich die Moscheeeinrichtung an das Gericht. Dieses befand, dass die Moscheenschließung nicht rechtens war. Weil es keine Beweise dafür gäbe, dass die Moschee zum Dschihad aufgerufen habe. Sie legte zum Beweis mitunter die Predigten der letzten Jahre vor.

Es ist wenig verwunderlich, dass der Verfassungsgerichtshof, dessen Besetzung eigentlich mehrheitlich durch rechte Parteien geschah, immer wieder Kritik vonseiten Regierungsverantwortlicher ausgesetzt ist. Im Jänner 2021 meinte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der Verfassungsgerichtshof mache „mit einzelnen Sprüchen natürlich auch Politik und daher muss man sich fragen, wie ist diese Gewaltentrennung wirklich auch in der Zukunft strukturiert“. Das erinnerte manche an den Ausspruch des FPÖ-Innenministers Herbert Kickl, wonach das Recht der Politik folgen solle und nicht umgekehrt.

Angriff auf Gerichtsbarkeit

Die wahltaktisch populistisch ausgerichteten Maßnahmen sollen Österreichs MuslimInnenn politstrategisch regierbar machen. Der Vehemenz, mit welcher FPÖ und ÖVP diese umzusetzen trachten, kommt eine taktische wie auch ideologische Bedeutung zu. Taktisch geht es darum, das rechte Wahlvolk anzusprechen. Ideologisch sollen diese Maßnahmen die Verteidigung des imaginierten ‚christlichen Abendlandes‘ bewerkstelligen. Oder anders gesagt: die weiße Dominanzkultur verfestigen. Sie kennzeichnen dabei einen Trend steigender autoritärer Einstellungen in der politischen Kultur. Dieser hat es letztendlich auf die Gerichtsbarkeit insgesamt abgesehen.

Was bleibt also von den vielen Maßnahmen gegen den sogenannten politischen Islam übrig? Während die von FPÖ und insbesondere ÖVP angestoßenen Gesetze und Maßnahmen mit Vehemenz, großer medialer Begleitmusik und in einer unglaublichen Geschwindigkeit durchgeboxt werden, scheitern die Maßnahmen dort, wo die Gerichte angerufen werden, um gesetzeswidrigem Vorgehen Einhalt zu gebieten. Österreichs MuslimInnen, die so gut wie keine parteipolitische Rückendeckung haben, sollten sich umso mehr dieses Instrumentariums bedienen, um eine Gleichbehandlung zu erzwingen und diskriminierender Politik keinen Raum zu geben.

Diese Zusammenschau verdeutlicht letztendlich auch eines: Die Verteidigung gesetzlicher Gleichbehandlung geht heute nicht von breiten Teilen der Zivilgesellschaft oder gar der nominell linken politischen Opposition aus. Sie geht von einem Verfassungsgerichtshof aus, der sich als Garant für die Verteidigung des Rechts auf Gleichheit inmitten grassierender Ungleichbehandlungen hervortut.

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