LGBTIQ Geflüchtete: „Es ist noch viel zu tun“

Die Bedürfnisse von LGBTIQ Geflüchteten werden in Österreichs Asylverfahren nach wie vor nicht ausreichend geschützt. Aktivist:innen und Refugees konnten einige Verbesserungen erkämpfen, aber viele Probleme bestehen weiter. Ein Beitrag von Marty Huber zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi- und Transphobie.

Geflüchtete Schwule, Lesben und insbesondere Transfrauen haben berechtigte Angst vor einem Outing, vor Übergriffen und Gewalt in österreichischen Asylunterkünften. Aktivist:innen und Refugees begannen schon vor Jahren mit Bewusstseins- und politischer Lobby-Arbeit zu diesem Thema. Dabei stießen sie aber lange auf taube Ohren. Das Blatt wendete sich in Wien erst 2015, als Hande Öncü, eine asylsuchende Transfrau und Sexarbeiterin aus der Türkei, von einem Kunden ermordet wurde. Danach begannen Verhandlungen. Die Stadt Wien sagte zu, dass alle LGBTIQ Geflüchtete, die nach Wien kommen wollten, hier in die Grundversorgung aufgenommen würden. Mit der Diakonie Lares wurden erste queere Wohngemeinschaften eingerichtet. Im Sommer 2015 bekam die Queer Base ihren Namen und bald darauf die erste Förderung.

Die Geschichte von Queer Base

„Queer Base – Welcome and Support for LGBTIQ Refugees“ ist als Organisation angetreten, um strukturelle Veränderung im Bereich der Unterbringung und rechtlichen Unterstützung für LGBTIQ Geflüchtete im Asylverfahren zu erkämpfen. Unsere Geschichte geht aber weiter zurück. Sie beginnt mit der Vernetzung von Wiener LGBTIQ-Organisationen im Jahr 2011. Damals nahm der Staat eine Transfrau aus der Türkei in Schubhaft. Gruppen und Vereine, wie ORQOA (Oriental Queer Organisation Austria), tekosin, Planet 10, Türkis Rosa Lila Tipp, HOSI, migay, queer amnesty und transX versuchten bereits damals, in gemeinsamer Abstimmung queere Geflüchtete zu unterstützen. 

Der Wohnverein der Türkis Rosa Lila Villa mietete eine Notfallwohnung an, die LGBTIQ Geflüchtete vor drohender Wohnungslosigkeit schützen sollte. Im Herbst 2014 wurde „Tötet Schwule“ groß auf die Villa geschmiert. Daraufhin fragten viele in der Community, wie sie die Villa unterstützen könnten. Dies nahmen die Aktivist:innen zum Anlass erstmals mit der Existenz dieser Notunterkunft an die Öffentlichkeit zu gehen und um Spenden zu bitten. Die Aktivist:innen waren sich aber schon damals bewusst, dass die LGBTIQ Community nur das Problem der Obdachlosigkeit von queeren Geflüchteten auffangen konnten. Denn für viele war die Flucht in Österreich noch nicht zu Ende. 

LGBTIQ Geflüchtete im Asylverfahren

Neben sicherer Unterbringung, Gewaltprävention und Zugang zur LGBTIQ Community, geht es in der Arbeit der Queer Base außerdem um rechtliche Weiterentwicklung. Die Basis für jede Asylentscheidung sind die Einvernahmen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und beim Bundesverwaltungsgericht, sowie die Länderberichte aus den Herkunftsstaaten.

2018 gingen stereotype BFA Befragungen von schwulen Asylsuchenden durch die (internationalen) Medien. Es gab erste, freiwillige Schulungen beim Bundesverwaltungsgericht und der UNHCR veranstaltete Schulungsangebote für das BFA. Heute, drei Jahre später, ist Queer Base – Welcome and Support for LGBTIQ Refugees jedoch wieder mit der Frage konfrontiert, wie nachhaltig und konsequent Verbesserungen für diese besonders vulnerable Gruppe umgesetzt wurden und werden. Leider sind Verbesserungen kaum bis gar nicht wahrnehmbar. Im Gegenteil: In Befragungen über die sexuelle Intimssphäre verletzten Beamt:innen die Menschenwürde von LGBTIQ Geflüchteten seither mehrmals. Eine Transfrau wurde gezwungen, sich vor männlichen Polizeibeamten auszuziehen.

Schulungen zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität als Fluchtgrund haben begonnen. Aber in den letzten Jahren wurden nur 52 Referent:innen des BFA (freiwillig) geschult. Ob es Schulungen bei der Polizei gab ist unbekannt. Auch bei den Dolmetscher:innen lassen die Standards zu wünschen übrig. Nur 15 Prozent der vom BFA beauftragten Dolmetscher:innen haben eine Ausbildung. Inwieweit diese trauma- und LGBTIQ-sensible Übersetzungstechniken beinhaltet, sei in Frage gestellt.

Probleme in der Grundversorgung

In der Grundversorgung des Bundes oder bei Zuweisungen in die Grundversorgung wird immer noch zu wenig auf besondere Bedürfnisse von LGBTIQ Geflüchteten Rücksicht genommen. Selbst bei Transfrauen ist eine sichere Unterbringung nicht selbstverständlich. So kommt es immer wieder vor, dass Transfrauen in Männerquartieren untergebracht werden. Oder sie werden isoliert untergebracht, was zwar vor unmittelbarer Gefahr schützt, jedoch nicht den sozialen und psychologischen Bedürfnissen entspricht. Transfrauen werden außerdem immer noch auf Quartiere in den Bundesländern und in kleinen Ortschaften verteilt, in denen es keine Community-nahe oder gar spezialisierte (z.B. medizinische) Versorgung gibt.

Hinzu kommt, dass beschleunigte Asylverfahren gerade besonders schützenswerte Gruppen unter immensen Druck setzen. Menschen, die Vergewaltigungen, Folter, psychische und physische Gewalt überlebt haben (dazu gehören LGBTIQ in großem Maße) brauchen eine andere Einvernahmesituation. Eine, die nicht von Zeitdruck und grundsätzlichem Misstrauen geprägt ist.

LGBTIQ und Türkis-Grün

Das Regierungsprogramm von Türkis-Grün sieht Gegenteiliges vor. Es soll innerhalb weniger Tage in den Erstaufnahmezentren der erste Asylbescheid ergehen. Kontakt zu Einrichtungen wie der Queer Base wird dadurch massiv erschwert und es entsteht eine staatlich sanktionierte Blackbox in der sich Geflüchtete zurecht finden müssen. Gerade in Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist dieses Tempo fatal, müssen viele doch erstmals Kraft und Mut fassen über ihren Fluchtgrund zu sprechen. Außerdem zeigt unsere Erfahrung, dass die Behörden erst das (offene) Ausleben der eigenen Sexualität im Fluchtland als Beweis anerkennen und die fluchtauslösenden Momente im Herkunftsland in Abrede stellen.

Ein aktuelles Beispiel ist der Fall einer jungen, lesbischen Frau, die am Flughafen Wien ihren Asylantrag gestellt hat. Eine traumasensible Einvernahme würde auf die verschiedenen Aspekte von Vulnerabilität eingehen. Sie müsste erkennen, dass die Schutzsuchende aus einem Gebiet mit Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTIQ kommt. Und dort als Frau besonders gefährdet war. Das BFA entschied jedoch zuerst gegen ihre Einreise. Erst nach einer Stellungnahme und weiterer Beweismittel durch Queer Base lenkte es ein. Obwohl nicht aus einem sicheren Herkunftsland, befand sich die Geflüchtete in einem beschleunigten Verfahren.

Schulungen und Qualitätsstandards sind dringend nötig

Queer Base fordert die politischen Entscheidungsträger:innen auf, für ein konsequentes Qualitätsmanagement zu sorgen. Sowie verpflichtende Schulungen für Polizei, BFA und Bundesverwaltungsgericht zu erweitern. Das Innenministerium muss dafür sorgen, dass Dolmetscher:innen entsprechend aus- und weitergebildet werden und Standards in der Übersetzung durchsetzen. Denn auf europäischer Ebene zeichnet sich die offizielle Anerkennung von LGBTIQ Geflüchteten als besonders schützenswert ab. Es ist also höchste Zeit. 

Die anfangs erwähnte Transfrau aus der Türkei erhielt übrigens 2017 ihren Konventionspass. So wie 311 weitere Klient:innen der Queer Base. Kämpfen lohnt sich!

Autor

 
Nach oben scrollen