In einem „Aula“-Text diffamierte Fred Duswald Befreite des KZ-Mauthausen als „Massenmörder“, „Landplage“ und „Kriminelle“. Harald Walser zeigte ihn und den Chefredakteur Martin Pfeiffer an. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt, was für viel Empörung sorgte. Harald Walser fordert jetzt eine dementsprechende juristische Antwort und Konsequenzen aus der Affäre.
Darf man KZ-Befreite als „Landplage“ bezeichnen? Die österreichische Justiz meint: ja. Als „Kriminelle“? Als „Massenmörder“? Auch dazu ein „Ja“ von der Justiz. Erfreuliches Faktum ist, dass viele Andere diese Fragen eindeutig verneinen und der Fall zu einem breiten Aufschrei gegen die Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft geführt hat. Die Proteste der Organisationen von Opfern des Nationalsozialismus und die zahlreichen Kommentierungen zeigen, dass viele Menschen gegen die rechtsextremen Geschichtsverdreher und die Täter-Opfer-Umkehr auftreten. Die Täter-Opfer-Umkehr geschah jedoch nicht nur durch den infamen (doch keineswegs überraschenden) Artikel in der „Aula“, sondern auch durch die Reaktionen der Justiz.
Einleitung eines Verfahrens und seine Einstellung
Schon mit Fred Duswalds „Aula“-Aufsatz mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ war (m)eine Grenze des Akzeptablen weit überschritten, weshalb ich den Artikel zur Anzeige brachte. Der Text verletzt die demokratischen Grundwerte unseres Landes massiv. Er verharmlost die KZ-Barbarei des NS-Regimes, er vollzieht absichtsvoll eine Täter-Opfer-Umkehr und er greift zusätzlich jene an, die sich einer ernsthaften wissenschaftlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus verpflichtet fühlen: Sie seien „KZ-Fetischisten“. Das zunehmend ins Neonazistische abgleitende Magazin wird vom Freiheitlichen Akademikerverband herausgegeben.
Mit der Einstellungsentscheidung seitens der Staatsanwaltschaft musste ich rechnen, obwohl die Meinung darüber selbst unter hochrangigen Juristen, die ich konsultiert habe, geteilt ist. Denn ein zentraler Punkt meiner Anzeige war die rechtliche Beurteilung der Intention des Artikels, womit die von der „Aula“ angesprochene LeserInnenschaft in den Fokus rückt. Wie fasst sie den Artikel und insbesondere die Überschrift auf? Der Autor beabsichtigt eindeutig ein „Zwischen-den-Zeilen-Lesen“, weshalb dies auch wesentlicher Bestandteil der juristischen Prüfung sein muss. So gesehen, ist die Beurteilung durch die Staatsanwältin, wonach der Artikel in den Augen der anvisierten LeserInnenschaft keine Diffamierung von KZ-Häftlingen bedeute, schlichtweg falsch.
Noch schwerer als die „Aula“-Ausfälle wiegen allerdings die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft und die Äußerungen des vom Justizminister ernannten – aber weisungsfrei agierenden – Rechtsschutzbeauftragten. Letzterer berief sich in der Bewertung des Falles allen Ernstes auf Aussagen seiner Großmutter und seines Vaters. Beide hätten während des Nationalsozialismus in der Nähe des Konzentrationslagers gewohnt, der Vater – ein Polizist – sei von einem befreiten Häftling sogar mit einer Pistole bedroht worden. Ob da die Erfahrungen der kurz zuvor veranstalteten „Mühlviertler Hasenjagd“ eine Rolle spielten? An ihr wirkten Teile der Bevölkerung und die Polizei mit, um über 400 bei einem Großausbruch aus dem KZ Mauthausen entflohene sowjetische Häftlinge im Mühlviertel zu jagen und zu ermorden. Die rechtsextreme und neonazistische Klientel der Aula hat die Botschaft vermutlich gut verstanden und klatscht begeistert in die Hände, denn sie wusste es ja immer schon: Konzentrationslager waren verdiente Straflager für Kriminelle, die, kaum befreit, wieder zur „Landplage“ und zu „Massenmördern“ wurden. Nun ist es durch die Justiz sozusagen offiziell bestätigt, „nach gründlicher Prüfung“, wie es der Aula-Schriftleiter zu berichten weiß. Woraus er diesen Schluss zieht, verrät er allerdings nicht.
Bemerkenswert ist: Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek reagierte – nachdem durch die heftigen Proteste eine Stellungnahme unvermeidlich geworden war – durchaus scharf: „Diese Begründung“ der Staatsanwaltschaft Graz sei „unfassbar und in sich menschenverachtend“, die „unsägliche Diktion“ des „Aula“-Artikels sei damit nachträglich gerechtfertigt worden. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim protestierte ebenfalls, die ÖVP hingegen schweigt beredt – bis heute. Auch der Justizminister sagt lieber gar nichts.
Der von mir ebenfalls angezeigte Chefredakteur der „Aula“, Martin Pfeiffer, bekam in „Zur Zeit“ Platz, um sich unter dem Schlagwort-Titel „Lügenpresse“ über einen angeblich kampagnisierenden Sudeljournalismus zu empören. „Zur Zeit“ ist eine rechtsextreme und staatlich subventionierte Postille und das de-facto-Zentralorgan der FPÖ.
In der letzten Woche verschickte Pfeiffer einen Brief an die Aula-AbonenntInnen, in dem er den KritikerInnen neben anderen Beschimpfungen eine „perverse Weltanschauung“ und eine „rattenhafte Wut“ zuschrieb und sich erneut als Opfer einer gleichgeschalteten „Systempresse“ stilisierte. Pfeiffers Versuch, mittels Presseaussendung nochmals nachzulegen, erntete seitens der APA eine respektable Antwort: „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Aussendung (…) nicht verbreiten werden.“
Die Parallele zwischen der Zeit des Nationalsozialismus und der gegenwärtigen Diffamierung des Journalismus durch Rechtsextreme ist ebenso augenscheinlich wie die Wiederaufnahme der nationalsozialistischen Diktion zur Herabwürdigung von Schutzsuchenden: Die „Lügenpresse“ ist das neue rechtsextreme Totschlagwort in der Flüchtlingskrise. Im „Aula“-Artikel sind es die befreiten KZ-Häftlinge, die pauschal zu Kriminellen erklärt und zur „Landplage“ oder „Horde“ entmenschlicht werden.
Politische Konsequenzen
Die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft legitimiert diese Ungeheuerlichkeiten – ob aus Kalkül oder aus Unbedarftheit, wissen wir nicht. Es ist auch unerheblich. Denn in beiden Fällen ist Handlungsbedarf gegeben. In Deutschland wurde 2005 eine unabhängige Historikerkommission damit beauftragt, die NS-Zeit und die Nachkriegsgeschichte aller Ministerien und Zentralbehörden zu untersuchen. Unser Justizministerium müsste spätestens jetzt erkennen, dass es endlich an der Zeit ist, auch die NS-Geschichte der österreichischen Justiz, die weit in die Zweite Republik hineinreicht, aufzuarbeiten. Die Ergebnisse solcher Forschung sollten dann zur Pflichtlektüre für jene junge Staatsanwältin und ihresgleichen werden, die der Verharmlosung, ja der Rechtfertigung der NS-Verbrechen und der Beleidigung der Opfer Vorschub geleistet haben. Wenn Staatsanwaltschaften künftig Verstöße gegen das Verbotsgesetz oder Fälle von Verhetzung und Verleumdung zu beurteilen haben werden, dann sollten sie wissen, wohin die unmenschliche Sprache des Nationalsozialismus geführt hat und wie sehr gerade die Justiz an der Formulierung dieser Sprache und den daraus resultierenden Verbrechen beteiligt gewesen ist.
Im angesprochenen Brief an die Aula-AbonnentInnen warb Pfeiffer um Unterstützung für das „publizistische Flaggschiff des Dritten Lagers“, wie er sein Blatt tituliert. Ja, die Aula-Macher werden sich in der Tat vorbereiten müssen, denn es werden einige Fragen zu klären sein. Darunter jene, ob sich Opfer tatsächlich als potentielle „Massenmörder“ bezeichnen lassen müssen und ob es nicht doch „die linke Gesinnungspolizei“ ist, die sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bewegt. Mal sehen, zu welcher Einschätzung die Justiz diesmal gelangt. Für die Aula könnte es noch ein blaues Wunder setzen – und damit sind nicht die Inserate der FPÖ in ihrem burschenschaftlichen „Flaggschiff“ gemeint.
Harald Walser ist Nationalratsabgeordneter und vergangenheitspolitischer Sprecher der Grünen. Er ist Verfasser etlicher Publikationen zur regionalen Zeitgeschichte mit den Schwerpunkten Nationalsozialismus, jüdische Geschichte und Geschichte der ArbeiterInnenbewegung.