Straftat “Integrationsunwilligkeit”: abstrus und gefährlich

Die steirische Landesregierung (SPÖ/ÖVP) hat vor zwei Tagen angekündigt, künftig die Integrationswilligkeit von ZuwanderInnen überprüfen zu wollen. Man könne sich auch einen Straftatbestand der „Integrationsunwilligkeit“ vorstellen, erklärte Landeshauptmann Franz Voves. Gedacht sei, so hieß es aus Graz, etwa an muslimische Schüler, die keine Frau als Lehrerin akzeptieren wollten. Der Vorschlag ist juristisch so abstrus, dass er wohl eine klare Absage aller ExpertInnen erhalten wird. Weil er politisch so untergriffig, ja gefährlich ist, verdient er einen Kommentar.

Zunächst: Das Strafrecht ist da, um schwere Vergehen gegen den gesellschaftlichen Frieden zu ahnden – etwa Mord, Körperverletzung oder Verbrechen gegen die Selbstbestimmung. Darüber hinaus müssen es klar definierte Verhaltensweisen sein, die unter Strafe stehen. Unbestimmte Begriffe haben im Strafrecht nichts verloren, öffnen sie doch der Willkür Tür und Tor. Was aber soll Integrationswilligkeit bedeuten?

Verfassung reicht aus

Welche Regeln in Österreich einzuhalten sind, ist rechtlich bereits klar definiert: durch die Bundesverfassung, durch europarechtliche Bestimmungen und durch unzählige Gesetze und Verordnungen. All dies zusammen bestimmt, was in Österreich gilt. Und wer sich nicht daran hält, wird schon jetzt bestraft. Wer etwas stiehlt, wer hetzt, wer seine Kinder nicht in die Schule schickt, der hat mit Strafen zu rechnen. Alles was darüber hinaus die „Integrationswilligkeit“ oder „Integrationsfähigkeit“ prüft, geht meist in Richtung Schikane und Gesinnungsprüfung.

Schifahren mit Gabalier?

Schon jetzt müssen ZuwanderInnen und Flüchtlinge unzählige, oft fragwürdige Hürden überwinden – es gibt Sprachprüfungen, nachzuweisende Einkommen und Wohnungsgrößen. Die Prüfung der „Integrationswilligkeit“ und Bestrafung der „Integrationsunwilligkeit“ appelliert, so wie das Pegida und andere rechtspopulistische Bewegungen tun, an die Gefühlsebene und scheint nicht zufällig im Vorfeld der steirischen Landtagswahlen in die Diskussion gebracht worden zu sein. Was soll denn die gute Integrationswillige tun: Schi fahren, Andreas Gabalier mögen, Schönbrunn und Mozart lieben? Und wer nicht Schi fahren mag oder Gabalier nicht verträgt, wird bestraft? Aber das müsste dann auch wohl für die österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gelten: auch da gibt es viele, die mit Lippizaner, Mozartkugeln, Volksmusik oder Kirtagen nichts anfangen können.

Straftat „Integrationsunwilligkeit“ widerspricht Grundrechten

Ein Straftatbestand der „Integrationsunwilligkeit“ ist strafrechtlich absurd und widerspricht den Grundrechten. Der Vorschlag richtet sich gegen die grundrechtlich abgesicherte Selbstbestimmung – unsere Verfassung lässt jedem Bürger, jeder Bürgerin die Freiheit, den Alltag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Auch ohne jede Migration gibt es die unterschiedlichsten Lebensformen. Eine Haltung zu Heimat und Gebräuchen einzufordern und Verstöße sanktionieren zu wollen, ist gefährlich und Wasser auf den Mühlen rechter und rechtsextremer Kräfte – dieser Zugang hat uns im letzten Jahrhundert in den Abgrund geführt.

Oliver Scheiber ist Jurist und in diversen zivilgesellschaftlichen Initiativen tätig. Er publiziert regelmäßig in Fach- und Tagesmedien zu Justiz- und Grundrechtsfragen und bloggt unter oliverscheiber.blogspot.com

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