Gleichstellung ist mehr als gleiches Pensionsantrittsalter

„Das ist zu dumm, wenn nicht zutiefst frauenfeindlich und reaktionär.“ Es passiert nicht allzu oft, dass von männlicher Seite (sei es Politik, Forschung oder etwa Seniorenverbände) das Thema Gleichberechtigung und Gleichstellung für Frauen lautstark thematisiert wird. Bedauerlicherweise ist es ja meist Sache der Frauen, Einkommensdiskriminierung, Sexismus und ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit in die öffentliche Debatte zu bringen und Verbesserungen einzuklagen.

Bernd Marin erhebt (wieder einmal) seine Stimme, prangert Frauenfeindlichkeit an und redet davon, was „Frauen heute nachweislich“ schadet. Allerdings spricht Bernd Marin nicht von traditionell niedriger Entlohnung sogenannter Frauenberufe oder von weiblicher Altersarmut. Der Wirtschaftswissenschafter fordert das vorzeitige Anheben des Frauenpensionsalters. Im Sinne der Frauengleichstellung soll vielmehr die Gleichstellung des Pensionsalters vorgezogen werden, findet Bernd Marin, so wie dies auch Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl oder ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling fordern.

Benachteiligung durch Pensionsantrittsalter?

Allerdings: Die Anhebung des Frauenpensionsalters ist bereits beschlossen. Sie wurde mit einem entsprechenden Zeitplan und einem damit in Verbindung stehenden Gleichbehandlungspaket 1992 im Parlament verabschiedet. Mit 2033 werden alle Frauen bis 65 arbeiten. Ab 2019 wird das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen und ab 2024 die reguläre Alterspensionsgrenze schrittweise jeweils um sechs Monate erhöht, um das Antrittsalter der Frauen an das der Männer anzugleichen. Dieser Parlamentsbeschluss stellte somit klar: Gleichstellung beim Pensionsalter setzt eine Gleichstellung der Frauen in arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Bereichen voraus. (Näheres dazu von Politikwissenschafterin Ingrid Mairhuber ausgeführt)

Marin aber sagt im Standard-Interview: „Die Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ist unstrittig und untragbar: Doch der wichtigste Grund dafür ist, dass sie 66 Prozent der fast zehn Milliarden Stunden unbezahlter Arbeit leisten und wir Männer nur 34 Prozent (…). Kann man verordnen, dass Männer mehr im Haushalt machen müssen? Wer auf das Ende des Paschatums wartet, um das Pensionsalter geschlechtsneutral zu regeln, wie es der EuGH verlangt, über den wird die Geschichte der Frauenrechte richten.“

Männer sind halt so, meint Marin und das „Paschatum“ hat offenbar Ewigkeitscharakter. Darum sei es unsinnig auf Gleichstellung zu hoffen. Das frühe Pensionsalter schade nämlich den Frauen.

Gehaltsschere und Gleichstellung

Vielleicht ist Bernd Marin Experte für österreichisches Paschatum, für Gleichstellungspolitik ist er es jedenfalls nicht. Frauen „schadet“ nicht das (noch) unterschiedliche Pensionsalter. Die Abweichung ist übrigens viel geringer als immer vermutet. Tatsächlich betrug 2013 das durchschnittliche Antrittsalter bei Männern 59,6 und bei Frauen 57,5 Jahre, wie die Ökonomin Gabriele Michalitsch im Standard klarstellte.

Frauen schadet bei der Pensionshöhe, dass Frauenarbeit schlecht entlohnt wird – und das ganz unabhängig davon, ob sie 25 oder 65 Jahre sind. Frauen verdienen je nach Bezugsgruppen (Vollzeit, Teilzeit oder gesamtes Einkommen) zwischen 30, 40 bzw. 60 Prozent weniger als Männer. Frauen verdienen in allen Branchen und in allen Berufsklassen weniger als Männer. Sie verdienen arbeitszeitbereinigt weniger. Sie verdienen bei gleicher beruflicher Stellung weniger als Männer und sie verdienen bei gleicher Ausbildung weniger.

Richtig ist, dass Frauen weniger verdienen, weil sie Teilzeit arbeiten und dieser Anteil stieg zwischen 1994 und 2014 von 26 auf 47 Prozent. Die hohe Teilzeitquote erklärt eben auch einen anderen Aspekt des Einkommensnachteils. Frauen verdienen weniger, weil sie weniger Stunden arbeiten. Allerdings sprechen wir hier nur von bezahlter Arbeit. Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege wird zu zwei Drittel von Frauen geleistet, zu einem Drittel von Männern.

Frauen verdienen weniger, weil sie in schlechteren Arbeitsverhältnissen stehen. Immer mehr Frauen sind berufstätig, aber es sind vor allem Teilzeitbeschäftigungen und prekäre Beschäftigungen, die auf Kosten von Vollzeitbeschäftigung wachsen. Mittlerweile sind 36 Prozent der erwerbstätigen Frauen atypisch beschäftigt.

Bekannt ist auch, dass in Branchen, in denen Frauen besonders stark vertreten sind, deutlich schlechter bezahlt wird. So betrug laut Einkommensbericht 2011 das mittlere Bruttojahreseinkommen von Vollzeitbeschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen (78 Prozent Frauen) ca. 20.300 Euro, während dieses beispielsweise im Bereich Energieversorgung (81 Prozent Männer) über 50.000 Euro erreichte.

Altersarmut ist Einkommensarmut

Wenn also immer wieder argumentiert wird, dass man das gesetzliche Frauenpensionsalter früher als beschlossen anheben soll, weil die Pensionen der Frauen zu gering sind und es „unsozial“ sei, die Frauen nicht länger arbeiten zu lassen, sei deutlich gesagt: Altersarmut ist die Folge von weiblicher Einkommensarmut. Die geschlechtsspezifische Pensionsschere hat sich trotz erhöhter Erwerbsbeteiligung der Frauen in den letzten Jahrzehnten kaum verringert. Selbst bei der ausschließlichen Betrachtung der neu zuerkannten Pensionsleistungen – also ohne Berücksichtigung der viel niedrigeren Pensionen aus dem Pensionsstand der älteren Pensionist/innen – ist der Pensionsnachteil der Frauen enorm. Laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger war 2011 die mittlere neu zuerkannte Alterspension der Arbeiterinnen um 53 Prozent niedriger als die Männerpension, bei den Angestellten war die Frauenpension um 48 Prozent niedriger als die Alterspension der Männer.

In diesen Zahlen widerspiegeln sich dabei nur zum Teil die Auswirkungen der Pensionsreform 2003 und 2004. Die damals beschlossene Umstellung der Pensionsberechnung von den „besten 15 Jahren“ auf eine volle Durchrechnung (= 40 Jahre) wird zu wesentlich geringeren Pensionen führen. Auch die schlechtere Bewertung der Zeiten in denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wurden, werden die Pensionen verringern.

Die letzten Arbeitsjahre – gerade auch weil ja die Durchrechnungszeiträume für die Pension stetig ausgedehnt wurden – haben keine Auswirkungen auf eine höhere Pension. Wer zu Recht die niedrigen Frauenpensionen thematisiert, muss dort hinschauen, wo sie entstehen: bei den geringen Einkommen im Berufsleben und bei den verlängerten Durchrechnungszeiträumen. Weil Frauen ihr Berufsleben wegen Kinder und insgesamt der Pflege Angehöriger unterbrechen oder nicht Vollzeit ausüben, sind die besten Einkommensjahre noch immer von kurzer Dauer. Wer wirksam gegen niedrige Pensionen von Frauen etwas tun, und die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern will, der muss faktische Benachteiligungen abschaffen und effektive Rechtsansprüche gleichzeitig garantieren.

Dazu gehören unter anderem Maßnahmen wie:

•    Die Anhebung der Mindestlöhne – ein Vollzeiteinkommen muss eigenständiges Leben garantieren

•    Endlich die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe abschaffen und Frauen ihre eigenständigen Versicherungsleistungen zugestehen

•    Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und bundesweite Standards für Qualität und Öffnungszeiten garantieren

•    Kinderbetreuungszeiten bei der Pensionsberechnung im Pensionskonto höher bewerten und Karenzzeiten in allen Arbeitsverhältnissen und Kollektivverträgen besser anrechnen

•    Einen echten Rechtsanspruch auf bezahlten „Papamonat“ verwirklichen

•    Die Durchsetzung einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung und damit auch ein Recht auf Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit von jungen Eltern

•    Für bedürftige Angehörige einen Rechtsanspruch auf mobile Pflegedienste und Pflegeplatz sichern

•    Die öffentliche Auftragsvergabe an Gleichstellung koppeln: Aufträge der öffentlichen Hand nur an Betriebe vergeben, die sich zu betrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen verpflichten

•    Alle Kollektivverträge auf Geschlechterbenachteiligung untersuchen und Diskriminierungsfallen schließen

•    Einkommensberichte weiterentwickeln – unter anderem durch die genaue Aufschlüsselung der Einkommensbestandteile (mit allen Zulagen, Überstundenpauschalen, Prämien, Sachleistungen) und Sanktionen setzen bei Verstößen gegen die Einkommenstransparenz

•    Ein Klagsrecht für Arbeiterkammern und Gewerkschaften bei Verstößen gegen Regelungen bei den Einkommensberichten und Stelleninseraten einführen

Das ist eine längere Liste – zugegeben – aber es sind jene „Mindestvoraussetzungen, die realisiert werden müssen“, wenn man die Pensionen der Frauen erhöhen und Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herstellen will. Gleichstellung beginnt nicht erst am Ende eines Arbeitslebens. Gleichstellung auf ein gleiches Pensionsantrittsalter zu reduzieren ist „dumm, wenn nicht zutiefst frauenfeindlich“. Die „Geschichte der Frauenrechte“ ist kein Märchenbuch, Herr Marin.

Sonja Ablinger ist Redakteurin von mosaik und Lehrerin in einer Neuen Mittelschule in Linz. Sie war bis 2013 SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat und bis 2014 Frauenvorsitzende der SP-OÖ.

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