Frauen* auf der Flucht

Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Vergewaltigung – Frauen* fliehen häufig aus anderen Gründen als Männer*. Doch Gesetze und Gesellschaft verschließen die Augen gegenüber frauen*spezifischer Flucht.

Frauen* fliehen wie Männer* vor Krieg, Folter, Armut, Hunger, fehlender Möglichkeit zur Selbsterhaltung und medizinischen Versorgung. Darüber hinaus sind sie Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, die sie konkret als Frauen* betreffen. Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Steinigung, Vergewaltigung, häusliche Gewalt, Mädchen- und Frauen*morde innerhalb der Familie, Frauen*handel, Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität sowie Verweigerung von Bildung sind für Frauen* auf der ganzen Welt bitterer Alltag.

Unsichtbarkeit von Fluchtgründen

Diese frauen*spezifischen Menschenrechtsverletzungen sind in vielen Ländern nicht dezidiert als Fluchtgründe anerkannt. Frauen* fallen bisher nur als Zugehörige „einer bestimmten sozialen Gruppe“ unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention. In Österreich werden frauen*spezifische  Fluchtgründe, wenn überhaupt, erst ab der zweiten Instanz anerkannt. Eine explizite gesetzliche Nennung würde den legalen Rahmen erweitern und damit die Chancen auf Anerkennung des Schutzstatus erhöhen.

Frauen*spezifische Fluchtgründe sind in der Gesellschaft und im Gesetz unsichtbar. Von staatlicher Seite gibt es keine Bemühungen, dies zu ändern. In Österreich verfügt das Asylgesetz lediglich über den Paragraphen 20 AsylG 2005, welcher sich auf geschlechtsspezifische Verfolgung bezieht. Er besagt, dass Asylwerber*innen das Recht haben, von einer Person desselben Geschlechts einvernommen zu werden, wenn sie ihre Verfolgung mit Eingriffen in ihre sexuelle Selbstbestimmung begründen. Bei der Erstbefragung müssen sie ausdrücklich über dieses Recht informiert werden. Der Paragraph wird in der Praxis jedoch kaum angewandt, mitunter sogar abgelehnt. Für Frauen*, die aus Gesellschaften kommen, in denen Frauen* und Männer* stark separiert sind, kann es umso traumatisierender sein, ihre Erlebnisse einem Mann schildern zu müssen. Frauen*spezifische Fluchtgründe werden deshalb im Verfahren häufig verschwiegen, den Geflüchteten droht die Abschiebung und damit die Gefährdung des eigenen Lebens.

Katastrophale Versorgung und fehlende Rückzugsorte

Nicht nur die rechtliche Situation von geflüchteten Frauen* in Österreich ist dramatisch, sondern auch die Art und Weise ihrer Unterbringung ist katastrophal und menschenunwürdig. Es gibt keine getrennten Unterkünfte, keine Rückzugsorte für Frauen* und häufig keine separierten Sanitäranlagen. Die medizinische Versorgung ist miserabel oder nicht vorhanden. Obwohl viele Frauen* sich gegen diese Situation auflehnen und zum Beispiel Beschwerde einbringen, unternimmt das Lagerpersonal in den meisten Fällen nichts.

Die letzten Wochen waren von der großen Solidarität der österreichischen Bevölkerung mit Geflüchteten geprägt. Viele Menschen spendeten Kleidung, Lebensmittel oder Geld und zeigten sich solidarisch mit den Durchreisenden am Haupt- und Westbahnhof in Wien und an den Grenzen Österreichs. Vergessen werden darf dabei aber nicht die anhaltende problematische Lage im Erstaufnahmelager Traiskirchen. Auch die Asylrechtssprechung, die viele Schutzsuchende ohne Grundversorgung lässt und Abschiebungen durch Schnellverfahren beschleunigt, verschärft sich. Zur selben Zeit werden die Grenzen dicht gemacht und hochgerüstet.

Entschlossenes Engagement gegen europäische Asylpolitik

Es ist nötig, Solidarität mit Geflüchteten auch gegen die rassistische, menschen- und frauen*feindliche Asylpolitik Praxis werden zu lassen und die eigenen Privilegien über eine temporäre Unterstützungsarbeit hinaus zu reflektieren. Zudem ist eine Beschäftigung mit und Infragestellung von europäischer Politik und ihrer konkreten Auswirkung in den Herkunftsländern von Geflüchteten unerlässlich, um tatsächlich etwas zu verändern. Dies erfordert unser aller politisches Engagement.

Ein erster Schritt, die Situation von geflüchteten Frauen* schon jetzt zu verbessern, liegt darin, an ihrer Sichtbarkeit anzusetzen. Die Initiative für Frauen* auf der Flucht arbeitet aktiv daran, Fluchtgründe von Frauen* in der Gesellschaft bewusst zu machen und eine dezidierte Nennung im Gesetz zu erwirken. Ein Beitrag dazu wird eine Veranstaltungsreihe von Oktober bis Februar 2015 sein, bei der an jedem Termin ein Fluchtgrund von Betroffenen bzw. von Initiativen, die mit Betroffenen arbeiten, vorgestellt wird.

Nähere Infos und Termine gibt es hier.

In der Initiative Frauen* auf der Flucht organisieren sich Frauen* aus antirassistischen und queer/feministischen/lesbischen Zusammenhängen gemeinsam mit Migrantinnen* für die Rechte von geflüchteten Frauen*.

Die Schreibweise Frauen* schließt alle Menschen ein, die gesellschaftlich als Frau identifiziert und sozialisiert werden oder sich als Frauen* identifizieren. Wir wollen mit dieser Schreibweise die Konstruiertheit wie auch Unterschiedlichkeit von Frauen* mitdenken. Bezogen auf die Thematik  von Flucht gibt es unterschiedliche und komplexe Betroffenheiten von Frauen* – die wir nicht als voneinander getrennt verstehen wollen, weshalb wir uns für eine einheitliche Schreibweise mit Sternchen entschieden haben.

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