Allgemeines Wahlrecht?

Vielerorts, so auch in Österreich, ist das Wahlrecht an die Staatszugehörigkeit geknüpft. Das ist alles andere als selbstverständlich; im Gegenteil, es ist demokratiepolitisch gefährlich und langfristig unverantwortlich. Die Ausweitung des Wahlrechts auf alle, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, tut dringend not.

Bei Weitem nicht jeder Mensch darf in Österreich zur Wahl gehen. Während die offizielle Einwohnerinnenzahl Österreichs (am 1. Jänner 2014; sämtliche folgenden Daten ebenfalls von diesem Stichtag) 8.507.786 betrug, sind 12,4% davon (genau: 1.066.114) von Vornherein von allen Wahlen auf Landes- und Bundesebene ausgeschlossen: Sie haben nicht die österreichische Staatszugehörigkeit. (Personen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen allerdings den Gemeinderat und das Europäische Parlament mitwählen.)

Diese vom Wahlrecht Ausgeschlossenen sind sehr ungleich auf die Bundesländer verteilt; die westlichen Bundesländer (Salzburg, Tirol, Vorarlberg) haben Nichtösterreicherinnen-Anteile von zwischen 12,4% und 14,3%; in Wien haben sogar 24,2% der Bevölkerung nicht die österreichische Staatszugehörigkeit. In den übrigen fünf Bundesländern liegen die Werte zwischen 6,8% und 9,4%.

Muss das so sein?

Die Knüpfung des Wahlrechts an die Staatszugehörigkeit ist so weit verbreitet, dass sie von vielen gar nicht hinterfragt und für zwingend gegeben hingenommen wird. (Positiv erwähnt sei, dass sich zumindest manche Medien wie Wiener Zeitung, 1, 2, 3, 4, und Standard 1, 2, 3, in den letzten Jahren gelegentlich mit diesem Thema befasst haben.) Es ist aber alles andere als selbstverständlich, dass das aktive Wahlrecht an die Staatszugehörigkeit gebunden sein muss. In Neuseeland haben seit 1975 alle permanent residents das volle aktive Wahlrecht (allerdings kein passives, was im Jahr 2002 zu einem etwas peinlichen Versehen führte). In Chile erhält man seit 1980 nach fünf Jahren, in Uruguay seit 1952 nach fünfzehn Jahren legalem Aufenthalt das aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene. In einigen Gliedstaaten der USA hatten bis ins frühe 20. Jahrhundert Nichtstaatsbürger aktives Wahlrecht auf lokaler, Staats- und sogar Bundesebene; und die Liste der Länder, die zumindest manchen Personen mit fremder Staatszugehörigkeit auf lokaler Ebene das aktive Wahlrecht ermöglichen, ist alles andere als kurz.

Wahlrecht im Wandel der Zeit

Auch ein kurzer Blick in die Geschichte des Wahlrechts zeigt rasch, dass die behauptete Allgemeinheit immer Auslegungssache war und dem sich verändernden Zeitgeist anpasste. In Österreich verlief die Entwicklung sukzessive vom Kurienwahlrecht im späten 19. Jahrhundert über das allgemeine Männerwahlrecht 1907 zum sogenannten allgemeinen Wahlrecht 1919.

Abseits des bereits erwähnten Wahlrechts auf Gemeindeebene für EU-Ausländerinnen gab es in Österreich bislang nur in Wien (wie bereits oben erwähnt, das Bundesland mit dem mit Abstand höchsten Anteil an Menschen ohne österreichische Staatszugehörigkeit) im Jahr 2002 den Versuch, das  Wahlrecht zur Bezirksvertretung zu öffnen. Selbst dieser vorsichtige, ja minimale Schritt Richtung Modernität scheiterte jedoch an verfassungsrechtlichen Hindernissen. (Diese könnten zwar prinzipiell durch Verfassungsgesetzgebung auf Bundesebene bereinigt werden, die ÖVP sperrt sich hierbei allerdings.)

Wien ist sogar in einer besonders eigentümlichen Lage, da es Bundesland und Gemeinde gleichzeitig ist und der Gemeinderat mit dem Landtag deckungsgleich. EU-Ausländerinnen sollten nun eigentlich aktives Wahlrecht auf Gemeindeebene haben; in Wien haben sie trotzdem nur Wahlrecht auf Bezirksebene, da sie mit dem Wahlrecht auf Gemeindeebene auch gleichzeitig das Wahlrecht auf Landesebene besäßen.

Wahlrecht für alle

Was spricht nun also dafür, diesen Sachverhalt zu ändern? Demokratie heißt im Idealfall, dass eine (meist räumlich bzw. örtlich abgegrenzte) Gruppe von Menschen über sich selbst bestimmt, sei es indirekt oder direkt. Dieses Grundprinzip ist schwerwiegend gebrochen, wenn (wie oben dargelegt) ein immer größer werdender Teil unserer Gesellschaft nicht Teil dieser bestimmenden Gruppe ist. (Die sukzessive erschwerten Modalitäten für die Einbürgerung spielen hier mit hinein, um diese soll es an dieser Stelle aber nicht gehen.) Die gewählten Institutionen des Staates verlieren dadurch nach und nach an Legitimation. Demokratisch im engeren Sinne ist es nur dann, wenn von Entscheidungen betroffene Menschen diese mitbestimmen dürfen. Die Abgrenzung der Betroffenen ist nicht immer kontroversenfrei möglich (man denke etwa an die Frage, wer bei Abstimmungen über stadtplanerische oder verkehrsplanerische Entscheidungen Stimmrecht haben soll); in diesem Fall ist die Lage aber (bis auf die willkürlich zu entscheidende Festlegung, ab welcher Aufenthaltsdauer man mitbestimmen können soll) recht klar.

Auch aus inklusionspolitischen Erwägungen ist es sinnvoll, das Wahlrecht eher an den Anfang als an das Ende des Inklusionsprozesses zu setzen. Parallelgesellschaften bilden sich dann, wenn Gruppen von Menschen strukturell von der Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit zur Mitbestimmung darf nicht als „Belohnung“ (wofür übrigens? fürs Bravsein?) missinterpretiert werden, sondern im Gegenteil als einer der ersten Schritte zur Teilhabe an der Gesamtgesellschaft. (Denkmöglich wären etwa auch gestaffelte Modelle, bei denen man Wahlrecht auf kommunaler Ebene nach kurzer Aufenthaltszeit erhält, auf Landes- und Bundesebene nach jeweils einem oder zwei Jahren mehr.)

Der europäische Einigungsprozess und die Globalisierung lassen langsam die Grenzen verschwimmen und verschwinden. Trotzdem halten viele unkritisch am klassischen Staatsbegriff und am Begriff der Staatszugehörigkeit fest, darauf vergessend, dass das eine relativ junge Erfindungen der Neuzeit ist. Wer trotzdem an der Knüpfung fundamentaler Rechte an die Staatszugehörigkeit festhalten will, sollte jedenfalls bessere Argumente bereithalten als ein lapidares „weil das immer so war“.

PS: Wir haben im obigen Text bewusst an keiner Stelle Bezug auf das Wahlalter genommen; in einem zweiten Blogpost wollen wir dieses Thema gesondert behandeln. (Spoiler: Wahlrecht für alle! – Für alle? – Ja, für *alle*.)

Lukas Daniel Klausner ist Mathematik-Dissertant an der Technischen Universität Wien und beschäftigt sich in seiner Freizeit mit Demokratiepolitik, Verwaltungs- und Verfassungsreform sowie Europa- und Außenpolitik, zuletzt bei der Piratenpartei Österreichs.

Peter Grassberger studiert Softwareentwicklung-Wirtschaft an der Technischen Universität Graz. Er interessiert sich für den technologischen Wandel und die damit verbundenen Chancen für die Gesellschaft. Zuletzt setzte er sich in der Piratenpartei Österreichs für die Weiterentwicklung der politischen Beteiligung ein.

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