Am 12. September hat das EU-Parlament über Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform abgestimmt. Das Resultat ist eine Katastrophe: Die EU ermöglicht Zensur und bremst Innovation.
Die Lobbyarbeit der Contentindustrie und der Verwertungsgesellschaften war letztlich erfolgreich. Drei wesentliche Säulen des Urheberrechts wurden reformiert: Das sind zunächst Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht. Auch ein bislang kaum beachteter Paragraph, der private Aufnahmen bei Sportveranstaltungen verbietet, erzeugt derzeit immenses Aufsehen. Unter anderem, weil Axel Voss, der am stärksten für die Urheberrechtsreform geworben hat, nicht wusste, dass dieser Text nun Teil des Gesamtpakets wurde. Was aber bedeutet die Reform im Detail?
1 Was sind Uploadfilter und was ist das Problem daran?
Große Online-Plattformen sollen verpflichtet werden, alle Äußerungen, die Nutzerinnen und Nutzer auf den Plattformen machen wollen, nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. So müssen Plattformen, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke […] speichern oder öffentlich zugänglich machen“ vor Veröffentlichung der Inhalte durch „Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken“ sicherstellen, dass keine Urheberrechtsverstöße begangen werden. Derzeit haften diese Plattformen nur dann, wenn gemeldete Urheberrechtsverstöße nicht offline genommen werden. Dieses „Providerprivileg“ wird mit dem neuen Gesetz aufgehoben.
Aufgrund der großen Menge an Uploads benötigen Plattformen in Zukunft spezielle Filter, um systematisch und präventiv Urheberrechtsverletzungen verhindern zu können. Marktführer bei Uploadfiltern ist derzeit Googles Content-ID. Da die wenigsten Unternehmen solche technischen Lösungen selbst entwickeln werden, wird ausgerechnet Google durch die neue Richtlinie gestärkt und an ihr verdienen.
Die verpflichtende Einführung von Filtertechnologien in viel genutzten Plattformen birgt außerdem die Gefahr, dass sie auch für die Zensur anderer Inhalte eingesetzt wird. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union bereits angekündigt, dass Filter auch für Inhalte angewendet werden sollen, die als extremistisch angesehen werden. Diese Inhalte sollen binnen einer Stunde offline genommen werden müssen. Obwohl das auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen kann, bietet eine automatische Löschung nicht nur Missbrauchspotenzial. Sie schränkt auch einzelne bei der Dokumentation von Missbrauchsfällen, Kriegsverbrechen oder beim Veröffentlichen von Hate-Speech-Nachrichten ein, die gegen einen selbst gerichtet wurden. Denn auch diese Inhalte werden von der Regelung betroffen sein.
2 Was ist das Leistungsschutzrecht?
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger bedeutet, dass man in Zukunft schon für kleine Textteile Lizenzen erwerben muss. Das betrifft beispielsweise die Linkvorschau von Zeitungsartikeln. Websites können durch Metadaten festlegen, welcher Text und welches Bild beim Teilen auf Plattformen angezeigt wird. Überschreitet dieser eine gewisse Länge, soll die Plattform dafür in Zukunft bezahlen müssen.
Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland haben gezeigt, dass sich die großen Content-Firmen dieser Bestimmung entziehen können. Google war dort bisher nicht bereit, für Text-Snippets und Bildvorschauen zu bezahlen. Getroffen hat das vor allem die Verlage, deren Inhalte weniger gefunden wurden und deren Besucherzahlen zurückgingen.
Dieses Resultat ist das Gegenteil dessen, was sich die Verleger von dem Vorschlag erhofft hatten. Aufgrund der massiv negativen Folgen erhielt Google in Deutschland eine Gratis-Lizenz für Text- und Bildvorschauen. Das hatte wiederum zur Folge, dass Googles Konkurrenten im Bereich Suchmaschinen und Aggregatoren – die sehr wohl bezahlen mussten – aus dem Markt gedrängt wurden.
3 Was ändert sich bei Sportveranstaltungen?
Sportveranstaltungen bekommen ihr eigenes Copyright. Jegliche dort stattfindenden Aufnahmen werden in Zukunft den Personen gehören, die diese Lizenzen meistbietend ersteigert haben. Automatische Uploadfilter müssen in Zukunft auch diese Aufnahmen erkennen und aus dem Internet verbannen (oder monetarisieren) können.
Hier wird Urheberrecht zum Unrecht. Sollte diese Regelung, wie derzeit vorgesehen, beschlossen werden, ist absehbar, dass dieses Recht auch auf andere Veranstaltungen ausgeweitet werden wird. Die Rechte der Allgemeinheit werden somit immer stärker beschnitten – zugunsten einiger weniger.
4 Profitieren Künstler*innen von der Reform?
Nicht zwangsläufig. Wer auf jeden Fall profitieren wird, sind die Verwertungsgesellschaften. Der Entwurf stärkt sie zusätzlich. Ob hingegen die Einnahmen der Künstler*innen steigen werden, ist ungewiss. Das 2013 in Deutschland durchgesetzte Leistungsschutzrecht verursachte bislang hohe Kosten im Millionenbereich, jedoch nur geringe Einnahmen in Höhe mehrerer zehntausend Euro.
5 Wer steckt hinter der Desinformationskampagne für die Urheberrechtsreform?
#saveyourinternet und #copywrong gegen #publishersright: Der Lobbykrieg zwischen der Zivilgesellschaft auf der einen und den Verlagslobbyist*innen auf der anderen Seite zieht sich nun über Jahre. Fake-News waren Teil der Kampagne und werden immer noch gezielt geschürt, um die scheinbaren Vorteile des neuen Urheberrechts anzuzeigen und Gegner*innen zu diskreditieren.
So wurde von Copyright-Befürworter*innen absurderweise behauptet, dass die Zivilgesellschaft auf Bot-Anrufe und Bot-Nachrichten setzte. Unsere Recherche ergab, dass mit Bot-Anrufen Telefonate gemeint waren, die man über das Internet führen kann. Als Bot-Nachrichten wurden Nachrichten bezeichnet, die informierte Bürger*innen aus Vorlagen kopieren und einfach an Abgeordnete senden konnten. Wer hier als Bots bezeichnet wurde, sind Bürger*innen der Zivilgesellschaft, die ihren Unmut kundtun wollten. Die Diffamierung als Bots ist ein gelungenes Meisterstück der Desinformation geworden.
Das Leistungsschutzrecht wird dazu beitragen, dass Fake-News nicht mehr öffentlichkeitswirksam widerlegt werden können, zumindest solange bis jemand einen solchen Fall bis zum EuGH ausjudiziert. Stefan Niggemeier nannte in einem Blogbeitrag zur EU-Urheberrechtsreform die Copyright-Befürworter*innen „Verleumder im Dienst der Aufklärung“.
6 Ist jetzt alles schon vorbei und kann man noch etwas tun?
Nein, der Kampf ist nicht vorbei. Es lohnt sich immer noch, sich gegen diese Reform einzusetzen. Im Rahmen der Trilogverhandlungen arbeiten nun Kommission, Rat und Parlament einen Vorschlag für die Richtlinie aus. Diesen muss das EU-Parlament letztendlich noch einmal bestätigen. Diesen Prozess unter der österreichischen Ratspräsidentschaft sollte man sehr genau beobachten.
Wir als epicenter.works werden nicht aufgeben und setzen uns weiter mit aller Kraft für ein freies Internet ein. Die große europaweite Kampagne gegen diese Urheberrechtsreform #SaveYourInternet wird bis zum Ende weitergehen.
Andreas Czák arbeitet seit 2015 bei der netzpolitischen Organisation epicenter.works, die damals noch AK Vorrat hieß. Czák ist dort Campaigner.