Sexarbeit ist Arbeit!

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 soll künftig die Möglichkeit zur Vollversicherung von Sexarbeiter_innen gesetzlich ausgeschlossen werden. Über eine kleine Änderung im Sozialversicherungsrecht könnte damit die Tür zur Anerkennung von Sexarbeit als unselbstständigem Arbeitsverhältnis endgültig geschlossen werden. Das könnte massive Verschlechterungen für die Situation von Sexarbeiter_innen bringen. Versteckt ist die Änderung im Kleingedruckten. Statt der üblichen sechs wurden …

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