Warum einem kritischen Betriebsrat in Wien der Prozess gemacht wird

Wie ein Rüstungsbetrieb in Wien-Liesing einen unbequemen Arbeiterbetriebsrat mithilfe fragwürdiger Gesetze loswerden will. Ein Bericht von Peter Haumer.

Die Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH (oder kurz RMMV) ist ein Joint-Venture zur Herstellung von militärischen Radfahrzeugen der beiden deutschen Unternehmen Rheinmetall AG und MAN Truck & Bus AG. In dem Unternehmen wurden die militärischen Radfahrzeugaktivitäten der Rheinmetall Landsysteme GmbH und die Military Division der MAN Nutzfahrzeuge fusioniert. Mit Wirkung zum 1. Jänner 2012 wurden die Radfahrzeug-Produktion in Kassel sowie das LKW-Werk Wien (bisher MAN Nutzfahrzeuge Österreich AG) in das Gemeinschaftsunternehmen RMMV überführt. Im Wiener Werk von Rheinmetall sind rund 650 ArbeiterInnen und rund 350 Angestellte fest angestellt, dazu kommen noch rund 140 LeiharbeiterInnen.

Mesut Kimsesiz kam 2005 als Leiharbeiter und Schweißer zur MAN Nutzfahrzeug AG in Wien-Liesing. Seit 2007 ist er Teil der Stammbelegschaft, seit 2012 Arbeiterbetriebsrat. Dort gibt es drei Fraktionen: die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) mit sechs Mandaten, die Freiheitlichen Arbeitnehmer mit einem Mandat und die Liste Gemeinsam Solidarität mit zwei Mandaten. Mesut Kimsesiz ist Listenführer der Liste Gemeinsam Solidarität.

Dubiose Geschäfte mit Saudi-Arabien

Nach einem Gespräch des Arbeiterbetriebsrates mit der Geschäftsführung im Mai 2017 über militärische Exportaufträge beginnt ein monatelanges Kesseltreiben gegen Mesut Kimsesiz. Er hatte nachgefragt, was es mit Gerüchten über den Export militärischer Fahrzeuge an das Königreich Saudi-Arabien, also in ein im Jemen kriegsführendes Land, auf sich hat. Dass diese Fragen mehr als berechtigt sind, beweisen viele Artikel in deutschen Medien über die Umgehung des von der deutschen Bundesregierung verhängten Exportstopps gegen Saudi-Arabien durch Rheinmetall.

Mesut Kimsesiz wird infolge als einziger Betriebsrat schriftlich der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht unterworfen und am 24. November 2017 wegen angeblichen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Er wird des Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten und unrechtmäßiger Veröffentlichung von Fotos betriebsinterner Bereiche angeklagt. Bis zur endgültigen Klärung des gegenständlichen Sachverhaltes behält sich Rheinmetall eine Kündigung oder Entlassung ausdrücklich vor. Dieser Prozess dauert nun schon über 15 Monate, in den nächsten Wochen ist mit einem Urteil zu rechnen.

Mesut Kimsesiz ist ein kämpferischer Betriebsrat. Schon 2013 ist er in einen Hungerstreik getreten, da er gegen die geplante Kündigung von 147 KollegInnen kein anderes Mittel des Widerstandes gesehen hatte. Er griff zu diesem Mittel, weil die anderen Betriebsräte keinen Widerspruch gegen die Kündigungen erhoben hatten. Nicht zuletzt aufgrund des öffentlich wirksamen Hungerstreiks wurden damals 70 der geplanten 147 Kündigungen verhindert.

Der Nörgler und die gewendeten Betriebsräte

Kimsesiz wurde seitdem als Unruhestifter und Nörgler denunziert, dem die anderen Arbeiterbetriebsräte oft die Unterstützung und Solidarität verweigerten. Was macht es da schon aus, dass viele der sozialdemokratischen Betriebsräte eine Vergangenheit im Gewerkschaftlichen Linksblock, der Gewerkschaftsfraktion der KPÖ, hatten. Von dieser klassenkämpferischen Tradition ist nicht mehr viel übriggeblieben. Die zur Sozialdemokratie konvertierten Betriebsräte betrachten sich als Co-Manager, die die Standortlogik verinnerlicht haben und immer wieder bereit sind, der Geschäftsführung in die Hände zu arbeiten – in der irrigen Hoffnung, den Standort Wien-Liesing dadurch konkurrenz- und überlebensfähig zu halten. So verwundert es nicht, dass der Betriebsratsvorsitzende, als Zeuge beim Prozess vorgeladen, im Sinne der Geschäftsleitung ausgesagt hat.

Das Vorgehen von Rheinmetall lässt vermuten, dass die Entlassung oder Kündigung von Mesut Kimsesiz von langer Hand vorbereitet worden ist. Mesut Kimesiz bestreitet die Vorwürfe und fordert das Gericht auf, die Möglichkeit zu untersuchen, dass Rheinmetall selbst hinter der „unrechtmäßigen Veröffentlichung von Fotos betriebsinterner Bereiche“ stehe. Kimsesiz hat zur Unterstützung seiner Betriebsratsarbeit hin und wieder Fotos betriebsinterner Bereiche aufgenommen, diese aber nie öffentlich zugänglich gemacht.

Betriebsrat zum Schweigen verdammt

Die Schweige- und Geheimhaltungspflicht ist eine ständige Bedrohung für konsequente Interessenpolitik im Betriebsrat. Die BetriebsrätInnen werden so zum Schweigen verdammt und machen sich im Falle eines Bruches der Geheimhaltung schuldig vor dem Gesetz. In der Folge können sie dann „rechtmäßig“ entlassen oder gekündigt werden.

Mit dem Prozess gegen Mesut Kimsesiz, der auch Wiener Arbeiterkammerrat der Unabhängigen GewerkschafterInnen ist, wird der österreichischen ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung einmal mehr vorgeführt, wie gut das Gesetz dazu geeignet ist, die Interessen des Kapitals zu verteidigen. Die „Verrechtlichung“ des Betriebsratswesens entpuppt sich als Einschränkung kämpferischer BetriebsrätInnen. Die Solidarität mit Mesut Kimsesiz sollte daher verbunden werden mit einer Kritik an der Schweige- und Geheimhaltungspflicht und den vielen anderen Fesseln im Arbeits- und Sozialgesetz.

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