In der aktuellen Debatte um eine Reform der Mindestsicherung geht es laut Nikolaus Dimmel um die Etablierung eines Niedriglohnsektors in Österreich. Die Frage, ob die Mittel dazu mit (inter-)nationalem Recht zu vereinbaren sind, ist für die Regierenden dabei offenbar von nachrangiger Bedeutung.
Laut Statistik Austria wendeten die Bundesländer 2014 673 Millionen Euro für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) auf. Drei Jahre davor, 2011, waren es noch 440 Millionen Euro oder 0,7 Prozent des österreichischen Budgets. 256.000 Personen in 152.839 Haushalten bezogen 2014 durchschnittlich 2.628 Euro an BMS-Leistungen. Pro Monat waren dies gerade einmal 219 Euro.
Von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung
Die Mindestsicherung wurde 2010 mit einer Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen. Durch sie ist das letzte soziale Netz schon heute wesentlich repressiver, als dies bei der Sozialhilfe der Fall war. Bei der BMS sind nur mehr 25 Prozent für angemessene Wohnkosten vorgesehen, sodass nur knapp 210 Euro für Miete zur Verfügung stehen. Die Mindestsicherung wird außerdem nur mehr zwölf-, und nicht wie die Sozialhilfe 14-mal pro Jahr ausbezahlt.
Die Zumutbarkeitsbestimmungen zur Aufnahme von Arbeit wurden jenen der Notstandshilfe angeglichen und damit massiv verschärft. Die Sanktionsdrohungen wurden ausgeweitet, sodass nunmehr die Leistung im Regelfall schrittweise auf die Hälfte und im unbestimmten Einzelfall auf Null reduziert werden kann. Etwa 16.000 Sanktionen werden gegenwärtig in den Bundesländern im BMS-Bereich verhängt; davon entfallen in etwa 7.900 auf Wien, 1.260 auf Oberösterreich, 1.600 auf Niederösterreich und 800 auf Salzburg. Detailanalysen der Judikatur der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit zeigen, dass sich Leistungskürzungen auf Null nicht bloß sporadisch sondern häufig ereignen.
Armut und Reichtum in Österreich
2014 waren in Österreich gemäß Definition der Europa-2020-Strategie rund 1,6 Millionen Menschen armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Das waren 19,2 Prozent der Gesamtbevölkerung. Darunter waren 14,1 Prozent armutsgefährdet und 4,0 Prozent von erheblichen materiellen Entbehrungen betroffen. Diese Daten beruhen auf der EU-SILC-Armutsgefährdungsschwelle (1.161 Euro im Jahr 2014).
Das der Lebensrealität der abhängig Erwerbstätigen am nächsten kommende, auf einem Warenkorb-Modell basierende Referenzbudget (Miete und Betriebskosten, Nahrung, Hygiene, Bekleidung; jedoch kein Auto, kein Urlaub, keine Suchtaufwendungen) lag 2014 hingegen bei 1.358 Euro. Die Mindeststandards der BMS in den Bundesländern wiederum betrugen nur zwischen 827 Euro und 910 Euro für Einzelpersonen (838 Euro im Schnitt). Der monatliche BMS-Anspruch lag 2014 mithin 500 Euro unterhalb des Referenzbudgetwertes und 300 Euro unterhalb der EU-SILC-Armutsschwelle. In Österreich lebten zugleich 24 Euro-Milliardäre und 114.200 US-Dollar-Millionäre.
Arbeitslosigkeit und Niedriglöhne in Österreich
Im Dezember 2015 waren 475.435 Menschen in Österreich „ohne Job“, was einem Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Damit nahm die Arbeitslosenquote auf 10,6 Prozent zu. Die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldtagsatzes lag 2014 bei 29,4 Euro, jene des Notstandshilfetagsatzes bei 23,6 Euro. 164.000 Personen bezogen Notstandshilfe, die Hälfte von ihnen weniger als 25 Euro pro Tag bzw. 750 Euro pro Monat.
Zugleich verdienten 25 Prozent der unselbständig Beschäftigten weniger als 1.277 Euro umgelegt auf zwölf Monate (unter Berücksichtigung des 13./14. Monatsgehaltes), 10 Prozent weniger als 721 Euro. 25 der Teilzeitbeschäftigten verdienten monatlich weniger als 656 Euro. In den Jahren 1995 bis 2012 verlor das unterste Fünftel der Lohnsteuerpflichtigen 34 Prozent seines Einkommens, was einem Rückgang von 2,9 auf 1,9 Prozent der gesamten erwirtschafteten Einkommen entspricht. Das oberste Fünftel steigerte zeitgleich seinen Anteil von 44,4 Prozent auf 47,6 Prozent aller erwirtschafteten Einkommen.
Armutsfalle oder Niedriglohnfalle?
Niedriglöhne, Working Poor, atypische Beschäftigungsformen sowie geringe Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezüge steigern den Druck auf das sozialrechtliche Mindestabstandsprinzip. 2014 waren bereits 73 Prozent der BMS-BezieherInnen zwischen 15 und 64 ErgänzungsleistungsbezieherInnen. Das heißt, sie bezogen Leistungen aus der Mindestsicherung ergänzend zu einem Einkommen, das für sich genommen nicht existenzsichernd war. Es macht also in der BMS wenig Sinn, die Zwangsprekarisierten unter ansonsten unveränderten Bedingungen in die Lohnarbeitsmühle zu verweisen. Sie sind zu einem erheblichen Teils schon dort.
Auch die exzessive Handhabung von Sanktionen bei „mangelnder Mitwirkung und Arbeitswilligkeit“ führt nicht weit. Bei knapp 110.000 Sanktionen gemäß Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, was einem totalen Leistungsentfall gleichkommt, und 16.000 Sanktionen im BMS-Bereich macht sich ohnehin niemand mehr Illusionen. Zugleich nimmt die Zahl der „aussichtslosen Überflüssigen“ vor allem unter Älteren, gesundheitlich Eingeschränkten und Geringqualifizierten zu.
Arbeit um jeden Preis
Die ArbeitgeberInnenseite und ihre politische Dienstklasse (ÖVP) beklagen habituell angeblich zu hohe Sozialausgaben bzw. zu geringe Anreize der Arbeitsaufnahme. Vor dem Hintergrund der „Gunst der Stunde“ („Flüchtlingskrise“) setzt die ÖVP auf Grundlage eines Vorschlags des schwarzen ArbeitnehmerInnen-Verbandes ÖAAB daher schrittweise in den Länder massive Verschärfungen der BMS gegen die untersten 3 Prozent der Bevölkerung durch. Diese Änderungen verfolgen drei Ziele: erstens die Reduktion des Leistungsniveaus, zweitens die Verschärfung der Kontrolle und der Zumutbarkeitsbestimmungen sowie drittens die Reduktion der Zahl potenzieller AntragstellerInnen im BMS-System. Alle drei erhöhen den Druck, Arbeit zu jeglicher Bedingung anzunehmen.
Das erste Ziel, die Reduktion es Leistungsniveaus, soll durch die Deckelung aller (!) Transferleistungen (inkl. BMS) auf 1.500 Euro pro Monat und Haushalt werden – ungeachtet der Zahl der Kinder. Der Mindeststandard soll nicht mehr als Orientierungswert sondern als „Deckel“ einer maximal möglichen Leistung gelten. Wohnen, Essen und Energie sollen zumindest zur Hälfte auf Sachleistungen umgestellt werden. Geldleistungen sollen nach einem Jahr um 25 Prozent ungeachtet aller Arbeitswilligkeit reduziert werden, wenn jemand keine Beschäftigung findet. Zugleich sollen Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte etwa in Oberösterreich von 914 Euro auf 320 Euro reduziert werden.
Das zweite Ziel wird durch eine Erhöhung der Auflagen und Mitwirkungspflichten, wie beispielsweise die Pflicht zum Besuch von Integrationsmaßnahmen, Deutsch- und Wertekursen, sowie eine Ausweitung der Sanktionen umgesetzt. Das dritte Ziel wird durch ein „Asyl auf Zeit“ und je nach Bundesland durch den Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung (und ihren Verweis auf die Grundversorgung) erreicht. Während dazu in Oberösterreich noch diskutiert wird, hat Niederösterreich bereits die subsidiär Schutzberechtigten vom BMS-Bezug ausgeschlossen.
Die Intention all dieser Bemühungen ist eindeutig: Es geht um die Etablierung eines Niedriglohnsektors in Österreich. Dass man dabei gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Statusrichtlinie, die bestehende Art 15a-Vereinbarung zur BMS und das Landesverfassungsrecht verstößt – wen kümmerts? Die Herrschenden haben längst die Option extralegaler Herrschaft ins Auge gefasst.
Nikolaus Dimmel ist Universitätsprofessor am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Salzburg.