Wahlrecht für Alle: Warum der Nationalstaat die Wien-Wahlen einschränkt

Im Interview sprechen die Politikissenschaftlerin Monika Mokre und die LINKS-Aktivistin Himali Pathirana über demokratische Ausgrenzung und warum das Wahlrecht für Alle keine revolutionäre Forderung ist.

Monika Mokre hat gemeinsam mit Tamara Ehs das Projekt „If no vote at least voice“ ins Leben gerufen, um politische Positionen von Nicht-Wahlberechtigten einzuholen. Himali Pathirana tritt für LINKS bei den Wien-Wahlen an und mobilisiert mit ihren Reden und auf der Straße für das „Wahlrecht für Alle“. Im Gespräch mit Mosaik-Redakteurin Sarah Yolanda Koss tauschen sie sich über Wahlrechtsutopien und deren Grenzen aus.

Die Zahl der Wahlberechtigten sinkt seit 1990, das „Wahlrecht für Alle“ ist also kein neues Thema. Warum kommt es gerade jetzt wieder auf?

Monika Mokre: Das Problem wird größer. Die Anzahl der Nicht-Wahlberechtigten steigt, aber auch die Anzahl jener, die nicht wählen gehen, obwohl sie dürften. Es ist ein Legitimationsproblem, wenn wir eine Stadtregierung haben, die von einer Minderheit gewählt wurde. Immer mehr Menschen sind Gesetzen unterworfen, die sie in keiner Form mitbestimmt haben. Dazu kommt, dass das Thema Migration im politischen Fokus steht. Wenn auch weitgehend auf ablehnende Art. Es gibt immer mehr nicht-nationale Bürger*innen. Das stellt den Nationalstaat an sich in Frage. Das Wahlrecht ist ein Kern von vielen Aspekten, die gerade verhandelt werden.

Himali Pathirana: Mir war das Thema Wahlrecht schon immer ein Anliegen, Facebook erinnert mich jedes Jahr im Oktober an meine Postings zum Wahlrecht für Alle. 2002 waren noch 16 Prozent der Wiener*innen von den Wahlen ausgeschlossen, heute sind es doppelt so viele. Und wenn wir dazu einen Michael Ludwig in der SPÖ haben, der Wahlrechtserweiterungen öffentlich in der Zeit im Bild ausschließt, dann ist das eine Verschärfung der Zustände.

Bisher ist das Wahlrecht durch Alter, Staatsbürger*innenschaft und in manchen Fällen Straffälligkeit eingeschränkt. Welche Voraussetzungen haltet ihr für sinnvoll?

Monika: Mich beschäftigt da die Frage der Doppelstaatsbürger*innenschaft und auch des Wahlrechts für Bürger*innen im Ausland, da bin ich gespaltener Meinung. Einerseits denke ich, man sollte nur dort wählen dürfen, wo man lebt. Es gibt Studien, laut derer Auslandstürk*innen viel öfter Erdogan gewählt haben, als jene im Land. Ich interpretiere das so, dass da Symbolpolitik ganz stark greift, weil die Leute nicht von den praktischen Auswirkungen ihrer Taten betroffen sind. Andererseits geht es bei Wahlrechtsfragen darum, den Nationalstaat zu schwächen und zu entdramatisieren. Dafür ist die Doppelstaatsbürgerschaft sinnvoll.

Österreich gehört zu den Ländern mit den restriktivsten Wahlrechten der EU. Im Großteil der EU-Länder dürfen Drittstaatsangehörige zumindest auf Kommunalebene wählen.

Himali: Vom Ausschluss durch die Staatsbürger*innenschaftsind gerade diejenigen betroffen, von denen wir in der Pandemie als Systemerhalter*innen reden. Das sind Menschen, die die Gesellschaft am Laufen halten und kein Mitspracherecht haben. Österreich hat eine Einbürgerungsquote von 0.7 Prozent im Jahr.

Monika: Und die ist sehr stark mit dem Einkommen gekoppelt. Daraus ergeben sich andere Arten von Diskriminierung, zum Beispiel eine Verzerrung der Geschlechterverhältnisse.

Himali: Regierungen und Parteien können so die Forderungen dieser Gruppen ignorieren, weil sie nicht befürchten müssen, bei der Wahl abgestraft zu werden.

Das Wahlalter hat Österreich vergleichsweise einfach herabgesetzt.

Monika: Die Reduzierung vom Wahlalter auf 16 zeigt sehr schön, wie willkürlich das Wahlrecht bestimmt wird.  

Himali: Diverse Ausschlusskriterien wie Alter, Beruf, Geschlecht oder Klasse bedingen sich gegenseitig. Ausgeschlossen werden zum großen Teil junge, städtische Menschen und Arbeiter*innen. Das führt wiederum zu einem Nachteil für mich obwohl ich wählen darf, weil meine Gruppe (jung und städtisch) unterrepräsentiert ist. Das ist eine Verzerrung der Verhältnisse auf mehreren Ebenen und, wie bereits erwähnt, insbesondere auf der des Einkommens.

Und als wie wichtig erachtet ihr Unbescholtenheit als Wahlrechtsvoraussetzung?

Monika: Lange Zeit hat man bei einer strafrechtlichen Verurteilung automatisch das Wahlrecht verloren. Das wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt. Seitdem muss das Gericht das als Zusatzstrafe aussprechen. Bei Leuten, die schon vor diesem Urteilsspruch inhaftiert wurden, wird dieser Zusatz aber nicht angewendet. Gerade Strafgefangene trifft das Gesetz in voller Härte. Und zugleich verlieren sie jedes Recht, das Gesetz mitzubestimmen. Sie haben auch keine Versammlungs- und keine Organisationsfreiheit. Das Wahlrecht ist nur die Spitze des Ausschlusses.

Himali: Der Passus mit der Unbescholtenheit muss gestrichen werden. Inhaftierte sind bereits durch Freiheitsentzug bestraft. Und Politik betrifft Personen im Gefängnis genauso. Wir sagen, dort wo du lebst musst du ein Mitspracherecht haben.

Die NGO SOS-Mitmensch setzt sich für ein Wahlrecht nach drei Jahren Lebensmittelpunkt am selben Ort ein. LINKS geht da weiter und fordert es bereits nach einem Jahr. Warum?

Himali: Wir haben uns an Neuseeland orientiert. Dort können Personen wählen, wenn sie ihren festen Wohnsitz im Land ein Jahr lang hatten. Wir finden, nach einem Jahr an einem Ort ist das dein Lebensmittelpunkt und du bist von der Politik betroffen. Wenn jemand wegzieht wäre es möglich, das Wahlrecht wieder zu verlieren.

Die Wahlrechtsänderung bedarf seit 2004 einer Verfassungsänderung. Denkt ihr, das wäre möglich oder braucht es andere Ideen um das Wahlrecht auszuweiten?

Monika: Der Verfassungsgerichtshof hat nicht falsch entschieden. Es ist seine Aufgabe die Verfassung zu hüten und die schaut nun einmal so aus. Ich würde vermuten, dass mittelfristig mehrere Parteien Vernunft walten lassen werden. Ein Argument, das man nutzen kann wäre, dass es die Verpflichtung des Staates ist, die Möglichkeit zur Integration zu geben. Und das bedeutet auch das Recht zu politischer Teilhabe. Damit könnte man vielleicht sogar Teile der ÖVP überzeugen. Wahlrecht für diejenigen, die hier leben, ist ja keine sonderlich revolutionäre Forderung.

Himali: Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, das würde sich momentan nicht einmal mit allen linken Parteien ausgehen. Deswegen ist es wichtig, dass Menschen, denen diese Entscheidung am Herzen liegt auch wählen. Es ist der erste Schritt Parteien in Vertretungskörper zu bringen, die das fordern und damit auch andere Parteien unter Druck setzen.

Monika: Zu mir hat einmal ein Journalist gesagt: Ob dieses Wahlrecht für alle kommt ist davon abhängig, was die Parteien davon haben. Ich glaube, dass sich das nicht so leicht sagen lässt. Unter Migrant*innen gibt es das gesamte politische Spektrum.

Himali: Wenn man alle Menschen, die jetzt ausgeschlossen sind, wählen lässt heißt das nicht, dass die Parteien, die das jetzt fordern, den Vorteil daraus haben.

Monika: Ich glaube es war Lassalle, der meinte, wenn alle Arbeiter*innen wählen können, kommen wir zum Sozialismus. Das ist sich auch nicht ausgegangen.

In der Vergangenheit haben Wahlrechtsbewegungen das Recht für Arbeiter*innen und Frauen erkämpft…

Himali: So wie es damals Kämpfe gab, müssen wir sie jetzt führen. Das ist ein langer Prozess, den man nicht aus den Augen verlieren darf. Man muss bedenken, was mit insbesondere jungen Menschen passiert, die vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Da wächst der Frust und die Ablehnung, weil man nicht ernst genommen wird. Das ist auch etwas Psychologisches, wenn Menschen damit aufwachsen, dass ihre Forderungen nicht zählen.

Monika: In den Wertekursen lernen die Leute über die schöne Demokratie. Wenn sie dann nachfragen, wie sie da mitmachen dürfen, wird ihnen gesagt, nein, so war das nicht gemeint. Ihr sollt das lernen, aber ihr seid nicht Teil der Demokratie. Das Wahlrecht ist eine Symbolik für Aus- und Einschluss.

Der Nationalstaat war einmal ein Fortschritt, ein größerer Verbund als unmittelbare Gemeinschaft. Und die Geschichte des vorigen Jahrhunderts kann man als eine Geschichte der Demokratisierung sehen. Heute ist die nationalstaatliche Demokratie eine Bremse für den Demokratisierungsprozess. Sie verunmöglicht einen sinnvollen Umgang mit dem, was sich eigentlich abspielt, nämlich globale Migration.

Interview: Sarah Yolanda Koss

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