Vier Forderungen für eine Staatsbürgerschaft für alle

Die Staatsbürgerschaft ist eine Institution, die ein Mindestmaß an Teilhabe an der Gesellschaft garantiert. Umso gefährlicher ist die aktuelle Debatte um türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaften. Anstatt das Staatsbürgerschaftsrecht immer strenger zu machen oder gar Staatsbürgerschaften zu entziehen, wäre dringend eine Reform notwendig, die einer liberalen und sozialen Demokratie gerecht wird.

Freilich ist die liberale Demokratie, wie wir sie heute haben, oft unzulänglich und nicht das Ende der Geschichte. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist jedoch ein wichtiges Kampffeld linker Politik – als Kampf um den Zugang zu Mitbestimmungsmöglichkeiten, wie ausbaufähig auch immer. Dabei geht es nicht nur darum, ständig gegen Rückschritte zu kämpfen, sondern auch aktiv fortschrittliche Reformen einzufordern. Denn der Kampf um die Staatsbürgerschaft ist viel mehr, als bloß der Kampf ums Wahlrecht und kann neue Möglichkeiten gesellschaftlicher Veränderung und linker Politik eröffnen.

Die liberale Demokratie ist gerade in Österreich in ein ständisch-konservatives, paternalistisches, klientelistisches Parteiensystem eingebettet. Der Kampf für die Ausweitung der Staatsbürgerschaft kann die unterentwickelte liberale Demokratie in Österreich stärken und die Macht des Kartell-Parteiensystems schwächen. Er holt Menschen ins System hinein und führt zur Formierung neuer und anderer sozialer Auseinandersetzungen. Wir müssen daher für vier zentrale Forderungen kämpfen:

1. Antragsrecht für die Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren unabhängig vom Aufenthaltsstatus

Wer in Österreich den Lebensmittelpunkt hat, sollte so bald wie möglich das Recht auf Staatsbürgerschaft erhalten. Auch jene, die den Asylstatus haben oder als Asylwerber*innen seit Jahren in Österreich leben, sollen die Staatsbürgerschaft erhalten können.

2. Einführung des Geburtsortsprinzips („ius soli“)

Ergänzung des Abstammungsprinzips („ius sanguinis“, Blutrecht) durch das Geburtsortsprinzip. Das heißt, alle Kinder, die in Österreich geboren werden, sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten (ähnlich wie in Amerika). Das reine Abstammungsprinzip, also Staatsbürgerschaft durch elterliche „Vererbung“ ist die rückschrittlichste Form des Staatsbürgerschaftsrechts. Gerade in Österreich beruht die Staatsbürgerschaft auf ethnischer Basis. Grundsätzlich sollen nur Kinder von ÖsterreicherInnen StaatsbürgerInnen sein können – alles andere ist eine Ausnahme. Selbst jene, die später die Staatsbürgerschaft erlangt haben, sind nicht gleichgestellt mit jenen, die die österreichische Staatsbürgerschaft von Geburt an haben. Jenen StaatsbürgerInnen, die es nicht von Geburt an sind, kann die Staatsbürgerschaft auch leichter entzogen werden. Eine Staatsbürgerschaft sollte aber ein unveräußerliches Recht sein.

3. Erlaubnis von Doppelstaatsbürgerschaften

In vielen Ländern beruhen Erbschaftsrechte, Eigentumsrechte und viele andere Rechte auf der Staatsbürgerschaft. Im Sinne einer globalisierten Gesellschaft, in der Familien über den die ganze Welt verteilt leben, bedeutet das Recht auf Doppelstaatsbürgerschaft Rechtssicherheit bei der Einreise in das Herkunftsland oder das Land der Verwandten. Die Einreise kann bei einer vorhandenen Staatsbürgerschaft nicht willkürlich eingeschränkt werden. Es geht daher darum, Menschen auch ein Rückkehrrecht zu bieten und ihnen den Zugang zu bürgerlichen Rechten, die eben oft nur StaatsbürgerInnen im vollen Ausmaß zustehen, zu gewähren. In politisch unsicheren Zeiten bedeutet eine Doppelstaatsbürgerschaft auch, nicht Gefahr zu laufen, staatenlos zu werden und einen sicheren Hafen zu haben. Gerade für Minderheiten ist das von äußerster Bedeutung.

4. Generalverleihung und Massenverleihung von Staatsbürgerschaften

Um die Gefahr einer Entdemokratisierung der Gesellschaft abzuwenden, benötigt es eine Generalverleihung der Staatsbürgerschaft. Globale Migration führt zunehmend zu dem Phänomen, dass insbesondere in großen Metropolen immer mehr Menschen leben, die nicht wahlberechtigt sind. In Wien sind über 25 Prozent der Bevölkerung im Wahlalter nicht wahlberechtigt. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal. Dabei handelt es sich überwiegend um Lohnabhängige. Das ist die Rückkehr des Zensuswahlrechts des 19. Jahrhunderts, das ArbeiterInnen kein Wahlrecht gegeben hat.

Die Mehrzahl der Migrationsbewegungen fand im 19. Jahrhundert in die Städte statt. Dadurch, dass sich dort die ArbeiterInnenschaft sammelte, stieg auch die Anzahl jener, die kein Wahlrecht hatten, massiv. Der Kampf um das allgemeine Wahlrecht ist heute so dringlich wie damals. Gerade Städte sind Dreh- und Angelpunkt gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen. In ihnen stellen sich eine Vielfalt an Lebensverhältnissen unmittelbar dar und sie sind oft bedeutender Schauplatz wichtiger politischer Themenfelder wie Wohnen, Bildung, Kultur, Verkehr oder Gesundheitsversorgung. Unterschiedliche Studien sagen voraus, dass in einigen Jahrzehnten 80 bis 90 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben wird. Umso bedeutender wird hier die Frage, wer mitbestimmen darf. Um allen, die hier leben, politische Mitsprache zu ermöglichen, muss eine Massenverleihung der Staatsbürgerschaft her.

Bruchlinien der Migrationspolitik nutzen

Das Thema Staatsbürgerschaft darf von der Linken nicht ausgeklammert werden. Es bietet eine Möglichkeit, in Bruchlinien der Migrationspolitik einzudringen. Zwischen utopischen Forderungen nach globaler Bewegungsfreiheit und einer linksnationalistisch orientierten Sozialpolitik, die von Migration nichts wissen will und dabei einen Großteil der ArbeiterInnenschaft ausklammert, bietet die Forderung nach einer Reform der Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, Menschen in soziale Kämpfe einzubeziehen, die sonst gesellschaftlich ausgeschlossen sind. Außerdem lässt eine solche Auseinandersetzung die leidige Frage, wo die Linke sich im „Kulturkampf“ positioniert, hinter sich. Und das Wichtigste: Sie gibt jenen Ausgeschlossenen Hoffnung auf ein gutes Leben, entreißt sie selbst dem Bann der Ohnmacht und liefert sie nicht an die „eigenen Kulturkämpfer“ aus.

Cengiz Kulac war von 2012 bis 2015 Bundessprecher der Jungen Grünen und ist derzeit Projektleiter des Sommerlabors der Grünen Akademie Steiermark unter dem Titel: „Umkämpfte Demokratie – Aufbruch gegen die Abstiegsgesellschaft“. Hauptberuflich arbeitet er im Sozialbereich.

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