Tausenden Austro-TürkInnen drohen Staatsbürgerschaftsentzug und Staatenlosigkeit

Alleine in Wien sind aktuell 18.000 Austro-TürkInnen mit einem Staatsbürgerschafts-Aberkennungsverfahren konfrontiert. Zumindest 85 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft bereits rechtskräftig aberkannt. Sie haben ihre Rechte als BürgerInnen, sowie ihr Aufenthaltsrecht in Österreich verloren. Zahlreiche JuristInnen kritisieren das Vorgehen und warnen, dass damit ÖsterreicherInnen staatenlos gemacht werden können. Doch es gibt kaum öffentlichen Widerspruch und vor allem die Linke schweigt dazu seit Monaten, kritisiert Ines Mahmoud.

Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich grundsätzlich verboten. Nur in bestimmten Sonderfällen können österreichische StaatsbürgerInnen auch eine weitere Staatsbürgerschaft haben. Etwa, wenn beim Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft eine Bewilligung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft schriftlich beantragt und bestätigt wurde. Laut Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) verlieren Personen bei einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ihre alte Staatsbürgerschaft.

Bei Kindern, bei denen ein Elternteil die österreichische und ein anderer eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist das Kind wenn im Herkunftsland des „fremden“ Elternteils das Abstammungsprinzip gilt DoppelstaatsbürgerIn, es sei denn, der andere Staat verlangt eine Entscheidung. Grundsätzlich müssen also Personen ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben, um die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten zu können.

Geleakte Liste

2017, im Anschluss an das Verfassungsreferendum in der Türkei, wurde der FPÖ eine Wählerevidenzliste zugespielt, auf der sich rund 97.000 Namen von in Österreich lebenden TürkInnen befanden. Die Liste wurde von der FPÖ an das österreichische Innenministerium übermittelt und Parteiobmann Heinz-Christian Strache forderte, dass zehntausende „ScheinbürgerInnen“ auf Grund der Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte.

Das Innenministerium beauftragte daraufhin die Länder mit der Überprüfung der Fälle. Der Vorwurf gegen die betroffenen ÖsterreicherInnen lautete, dass sie nach Ablegen der türkischen Staatsbürgerschaft diese später wieder angenommen hätten, was ihr Aufscheinen als österreichische StaatsbürgerInnen in der türkischen Wählerevidenz beweise. Die ersten behördlichen Schreiben wurden in Niederösterreich von der Landespolizeidirektion an 3000 NiederösterreicherInnen übermittelt.

Unmögliche Beweislast

Die betroffenen ÖsterreicherInnen mussten nun beweisen, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt und nicht wieder angenommen haben. Das ist aber gar nicht so einfach, vor allem wenn die türkische Staatsbürgerschaft schon vor etlichen Jahren abgelegt wurde. Möglich ist vorrangig der Beweis durch einen Auszug aus dem türkischen Personenstandregister. Im türkischen Konsulat in Österreich werden sie jedoch als österreichische StaatsbürgerInnen nicht bedient. Sie können also die nötigen Dokumente in Österreich gar nicht besorgen. Viele ÖsterreicherInnen, die Aberkennungsbescheide erhalten haben, sind daher in den vergangenen Monaten in die Türkei gereist, um den benötigten Auszug aus dem Personenstandsregister von den türkischen Behörden direkt zu erlangen.

Dubiose Quellen, fragwürdige Rechtsstaatlichkeit

Abgesehen von diesen Schwierigkeiten gibt es aber auch ganz grundsätzliche Probleme mit dieser Vorgangsweise. Die Übernahme von Informationen anhand einer zugespielten Namensliste, deren Quelle nicht verifizierbar ist, darf keine ausreichende Grundlage für einen juristischen Beischeid sein. Die Wählerevidenzlisten aus der Türkei sind nicht vertrauenswürdig, gelten in Österreich allerdings als Beweismittel.

Schließlich könnte man auch umgekehrt argumentieren. Wenn in der Liste Personen aufscheinen, die bei der Referendumswahl in der Türkei abgestimmt haben, obwohl sie inzwischen nachweisen konnten, dass sie ausschließlich österreichische StaatsbürgerInnen sind, spricht das gegen das Referendum in der Türkei.

Gleichzeitig herrscht bei vielen Austro-TürkInnen mangelnde Information über die Verfahren und Beweisführung vor. Viele wissen nicht, dass es ihnen in Österreich unmöglich ist, einen Auszug aus dem Personenstandsregister zu erhalten und sie daher bei Erhalt des Bescheides unverzüglich in die Türkei reisen müssen, um dort zu versuchen, das Dokument der türkischen Behörden zu erhalten. Denn sie haben nur einen Monat Zeit, um das Dokument in Österreich einzureichen und so die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren.

Für viele österreichische JuristInnen sind die Verfahren deshalb gefährlich. Sie ermöglichen, ÖsterreicherInnen zu Staatenlosen zu machen, wenn sie nur die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und innerhalb der kurzen Frist von einem Monat, die nötigen Dokumente nicht vorweisen können. VerfassungsexpertInnen sprechen sogar von einer „Existenzvernichtung“, die in Konflikt mit dem Verbot von unmenschlicher Behandlung durch die Menschenrechtskonvention steht.

Begründung „Loyalitätskonflikte“

Auch in Deutschland hat die CDU-Generalsekretärin und mögliche Merkel-Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer angekündigt. im Falle ihrer Wahl zur CDU-Chefin bisherige Regeln der Doppelstaatsbürgerschaft vorrangig im Hinblick auf Deutsch-TürkInnen zu überprüfen.

Hier werden mögliche Ausbürgerungen von Deutsch-TürkInnen mit „Loyalitätskonflikten“, die von Erdogan geschürt werden, begründet. Dass unter staatlichem Zwang ausschließlich TürkInnen ihre Rechte als deutsche BürgerInnen verlieren sollen, zeigt dass ein rassistisch konstruiertes Feindbild bedient wird.

Beredtes Schweigen

Wenn tausende Austro-TürkInnen mit Ausbürgerung und mit Staatenlosigkeit bedroht werden, müsste die Linke eigentlich laut protestieren. Doch sie schweigt weitgehend. Das zeigt, wie weit sich Rassismus in Österreich normalisiert hat und was uns bevorsteht. Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft bedeutet eine Aberkennung von BürgerInnenrechten, sowie des Aufenthaltsrechts.

Vor einigen Jahren wäre es noch ein Skandal gewesen, wenn tausenden ÖsterreicherInnen die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Heute darf es kein Normalzustand für uns sein. Wachsam zu bleiben, bedeutet auch bewusst zu reflektieren und erkennen, was nicht (mehr) gesehen wird.

Autor

 
Nach oben scrollen