Schwarzblaue “Schutzzonen” im Grazer Volksgarten

Der Grazer Volksgarten ist nicht nur einer der beliebtesten Parks in Graz, er ist seit langem auch Umschlagplatz für Straßendeals. Er steht deswegen oft im Zentrum tagespolitische Debatten und Polizeistrategien. Die neueste Entwicklung: Polizeilich verordnete „Schutzzonen“ innerhalb derer die Polizei verstärkt kontrolliert und Aufenthaltsverbote aussprechen kann.

Der Grazer „War on Drugs“ hat Anfang März eine neue Dimension erreicht: Der Volksgarten, als Drogenumschlagplatz für Kleindeals und der Metahofpark, in dem sich eine Szene vorwiegend aus obdachlosen Alkoholkranken und Heroinsüchtigen seit Jahren aufhält, wurden zu polizeilich verordneten „Schutzzonen“ erklärt. Die Polizei darf dort ihr verdächtige Personen für bis zu einem Monat mit Aufenthaltsverboten belegen. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von 500 Euro.

Schon seit Jahren steht der Volksgarten als Park mit seiner Dealerszene im Fokus polizeilicher Aufmerksamkeit. Zusätzlich nimmt er in Graz eine Sonderstellung ein. Mit Skateboard-Hole, Hartplätzen für Fuß- und Basketball, einem Sportplatz und einer Outdoor-Trainingsstation bietet er Jugendlichen ein Angebot, das in der Stadt selten ist. Im angrenzenden Stadtteil Lend finden sich zudem viele Haushalte mit geringem Einkommen, migrantisch geprägte Quartiere und junge Menschen. Sie nehmen das Angebot des Volksgartens dankend an.

Gegen Kleindealer und Konsument*innen

Schon in der Vergangenheit führte die Polizei oft personalstarke Razzien durch. Da das Angebot im Park auf Jugendliche zugeschnitten ist und die Dealer meist auch Jugendliche, oder junge Erwachsene, sind, trafen die Razzien meistens auch Menschen, die sich einfach nur im Park aufhielten. Oft treffen diese Maßnahmen bloße Konsument*innen und selbst im besten Fall nur Kleindealer.

Die übliche Taktik: Mit mehreren Dutzend Polizist*innen sämtliche jungen Männer im Park über längere Zeit anzuhalten und zu perlustrieren, führte selbstverständlich zur Sicherstellung mancher Drogen. Das könnte man aber auch von so ziemlich jeder Security-Schleuse vor einem Nachtclub dieses Landes behaupten.

Problem verschoben statt gelöst

Die Schutzzone ist dabei nur der Gipfel der immer restriktiveren Politik im öffentlichen Raum in Graz: Schon seit 2007 gibt es in Graz eine Ordnungswache, es war die erste Österreichs, seit 2012 ein Alkoholverbot in der Innenstadt. Allen Maßnahmen gemein ist, dass sie die Probleme, die sie vorgeben zu lösen, höchstens räumlich verschieben. Ebenso ist allen gemein, dass sie sich gegen Arme richten. Das betrifft das als verfassungswidrig aufgehobene Bettelverbot der Innenstadt, das Alkoholverbot in der Altstadt, die Etablierung einer „Ordnungswache“, die in bürgerlichen Vierteln kontrolliert und nun eben die verordneten Schutzzonen.

Denn was gerne im Getöse der „Die haben doch Smartphones“-schreienden Law-and-Order Fans untergeht, ist die Tatsache, dass Klein(st)dealerei ein Armutsdelikt ist. Niemand steht gerne den ganzen Tag bei Wind und Wetter an einem polizeilich beobachteten Ort und versucht für einen geringen Profit Menschen, von denen jede*r Zivilpolizist*in sein könnte, Gras anzudrehen. Die Verdienste sind marginal und das Risiko groß.

Neues Gesetz ermöglicht Schutzzonen

In den ersten 24 Stunden der Schutzzone wurden laut Medienberichten 49 Betretungsverbote ausgesprochen. Die hohe Zahl weist darauf hin, dass längst nicht nur der Kern der Dealer-Szene betroffen war, sondern wesentlich mehr Personen, allem Anschein nach auch Konsument*innen.

Mit der polizeilichen Schutzzone beruft sich die Polizei auf einen relativ neuen, seit 2016 aktiven Passus des Sicherheitspolizeigesetzes. Er erlaubt der Polizei, „Schutzzonen“ an einem „bestimmten Ort, an dem überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind mit Verordnung zur Schutzzone erklären.“ (SPG, §36a)

Schauen und reden als „gefährliche Angriffe“

Die Polizei kann dort Menschen wegweisen, von denen „auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist“, dass sie strafbare Handlungen setzen. Einen konkreten Tatbestand braucht es also nicht. Es reichen der Verdacht und die Vorgeschichte. Der „gefährliche Angriff“ ist eine Formulierung des Sicherheitspolizeigesetzes, die schwammiger nicht sein könnte. Was ein „gefährlicher Angriff“ ist und worin er bestehen kann, entscheiden Beamte nämlich vor Ort und nach eigenem Empfinden.

„Gefährliche Angriffe“ sind, auch wenn der Name anderes suggeriert, nicht nur Angriffe gegen Leib und Leben, sondern beinahe jeder Gesetzesverstoß. Dem nicht genug, zählen auch alle „vorbereitenden Handlungen“ für Straftaten als gefährliche Angriffe. Konkret bedeutet das im Volksgarten: Wenn man etwas auf und ab geht und mit mehr als einer Person spricht, könnte ein Polizist das als vorbereitende Handlung zum Drogendeal sehen. Auch auf einer Bank sitzen und herumschauen, könnte ein Beamter als Ausschau nach Kundschaft interpretieren.

Produzierte Unsicherheit

Ohnehin kommen in der Debatte um Sicherheit und Schutzzonen manche Menschen gar nicht vor. Denn selbst wenn man von der überschaubaren Dealerszene absieht, gibt es genügend Menschen, die im Volksgarten einfach ihre Freizeit verbringen. Sie müssen nun damit leben, ständig unter Beobachtung der Polizei zu stehen. Dass das vorwiegend die Bewohner*innen eines ärmeren Stadtteils trifft, ist kein Zufall.

Manche von ihnen werden die Lust verlieren, den Volksgarten zu besuchen. Andere werden es den Kontrollen zum Trotz tun. Das ist ermüdend und alles andere als erholsam. Drei Wochen nach dem Inkrafttreten der zwei Schutzzonen ist also unklar, was deren Nutzen sein soll. Die Debatte rund um die Armutskriminalität wird das freilich wenig beeinflussen. Wo Law-and-Order-Maßnahmen zum Mittel der Wahl werden, spielen die realen Erfolge kaum eine Rolle. Denn wichtig ist der Anschein, dass die Polizei rigoros vorgeht. Wenig eignet sich so gut dafür wie eine Schutzzone als Bühne, auf der unter dem Theaterdonner der Boulevardmedien immer wieder dasselbe Stück aufgeführt wird: das einer Polizei wie aus Action-Filmen.

Wohin die Law-and-Order Inszenierungen schlussendlich führen, zeigt eine jüngst publizierte Umfrage. In Österreich fühlen sich die Menschen in einem ähnlichen Ausmaß von gewaltvoller Kriminalität bedroht wie in Mexiko. Während die Mordrate dort eine der international höchsten ist, ist Österreich eines der sichersten Länder der Welt.

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