Sechs Gemeinheiten im Regierungsprogramm, die bisher kaum beachtet wurden

Im schwarz-blauen Regierungsprogramm verbirgt sich manche bisher übersehene Gefahr. Sonja Luksik und Valentin Schwarz haben drohende Angriffe auf Mieter_innen und Hausbesitzer_innen, Frauen und Studierende, Flüchtlinge und Arme entdeckt.

Über die Pläne von Schwarz-Blau wurde bereits viel geschrieben. Vorhaben wie Hartz IV, Studiengebühren oder das abgesagte Rauchverbot in der Gastronomie wurden bereits breit diskutiert und kritisiert. Doch auf den 182 Seiten des Regierungsprogramms verbergen sich weitere Maßnahmen, die bisher wenig beachtet wurden. Das liegt auch daran, dass sie oft nur vage formuliert sind.

Wer die bisherige Politik von ÖVP und FPÖ kennt, kann aber abschätzen, dass sich hinter den wolkigen Formulierungen wohl echte Gemeinheiten verbergen. Wir haben sechs davon genauer recherchiert.

1. Ein Großangriff auf leistbare Mieten

Österreichweit steigen die Mieten seit Jahren immer weiter. In vielen größeren Städten ist es für viele längst unmöglich, eine leistbare Wohnung zu finden. Eine wichtige Ausnahme sind die „Gründerzeitviertel“. Das sind Stadtteile mit kleinen, schlecht ausgestatteten Altbau-Wohnungen, in Wien etwa rund um den Gürtel. Dort ist es verboten, die gesetzlich begrenzten Mieten mittels „Lagezuschlag“ zu erhöhen. Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot erst 2016 bestätigt.

Schwarz-Blau will diesen Schutz nun aufheben (S. 48) und deutlich teurere Mieten zulassen. In Wien wären laut Schätzung der Arbeiterkammer bis zu 95.000 Wohnungen betroffen.

Ein weiterer drohender Angriff betrifft Familien, die gemeinsam in einer Wohnung leben. Wenn der/die HauptmieterIn stirbt, können die Familienmitglieder bisher den Mietvertrag übernehmen – zu derselben oder nur gering erhöhter Miete. Schwarz-Blau will das nur noch Ehe- und eingetragenen Partner_innen sowie Kindern bis 25 erlauben (S. 48).

Ältere Kinder, Enkel oder Geschwister würden den Schutz verlieren. Sie müssten auf einen Schlag viel mehr Miete zahlen oder ausziehen. Die Folge: Nicht-Reiche werden aus guten Lagen verdrängt. Die Nachfrage auf dem Mietmarkt steigt, die Preise ebenso.

Diese Angriffe auf Mieter_innen sind keine Überraschung. Sie passen zu den fetten Wahlkampf-Spenden für die ÖVP aus der Immobilienbranche, deren Profite steigen werden.

Sie passen zur Tatsache, dass der Wohnteil des Regierungsprogramms weitgehend von den Wunschlisten der Immobilienlobby abgeschrieben wurde, wie Justin Kadi und Die 95 Prozent nachgewiesen haben.

Sie passen auch zur abgehobenen Aussage von Sebastian Kurz, dass „Eigentum die beste Maßnahme gegen Altersarmut“ sei. Wer so reich ist, sich eine Wohnung kaufen zu können, kann sich von der Regierung allerdings Erleichterungen erwarten (S. 47).

2. Wer den Job verliert, muss Haus oder Wohnung verpfänden

Eigentum, schreibt Schwarz-Blau, ist „die angestrebte und günstigste Form des Wohnens“. Es ermögliche ein „selbstbestimmtes, abgesichertes Leben“ (S. 47). Das gilt aber nicht für Menschen, die ihren Job verlieren. Deren Wohnungen und Häuser sind für Schwarz-Blau nicht schützenswert.

Wie kann das sein? Hintergrund sind die Hartz IV-Pläne der Regierung. Darüber wurde bereits breit berichtet. Doch ein entscheidender Aspekt ging bislang unter. Der Kern des Vorhabens besteht darin, die Notstandshilfe abzuschaffen. Schwarz-Blau will sie in ein „Arbeitslosengeld NEU“ integrieren, das im Lauf der Zeit sinkt und irgendwann ganz wegfällt (S. 143). Danach bleibt nur noch die Mindestsicherung. Die liegt nicht nur niedriger als die alte Notstandshilfe, sie verlangt auch, dass man zuvor das eigene Vermögen bis auf rund 4.000 Euro aufbraucht.

Stellen wir uns also eine Person vor, die bereits nahe am Pensionsalter ist. Im Lauf ihres Lebens konnte sie sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen. Jetzt wird sie arbeitslos – und hat, wie die meisten in diesem Alter, große Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Sobald das Arbeitslosengeld ausläuft, kann sie nur noch Mindestsicherung beantragen.

Sie muss dafür nicht sofort Haus oder Wohnung verkaufen. Aber nach einer sechsmonatigen Schonfrist kann sich die Behörde ins Grundbuch eintragen lassen. Nach dem Tod der Person müssen die Erb_innen die ausbezahlte Mindestsicherung zurückzahlen. Der Grundbucheintrag dient zur Absicherung dieser Forderung – und um die Erb_innen bei Bedarf zu zwingen, Haus oder Wohnung zu verkaufen.

Erratum: In einer früheren Version dieses Beitrags stand, der/die Mindestsicherungs-BezieherIn müsse Haus oder Wohnung sofort verkaufen. Wir danken Twitter-Userin Shirley für den Hinweis.

3. Frauen könnten vor Abtreibungen unter Druck gesetzt werden

Schwangerschaftsabbrüche sind bereits jetzt mit zahlreichen Hürden und Schikanen verbunden: Sie sind teuer und vor allem im ländlichen Raum ist es schwer, ein öffentliches Krankenhaus zu finden, in dem Abtreibungen durchgeführt werden. Dank schwarz-blauer Regierung könnte die Selbstbestimmtheit von Frauen noch weiter eingeschränkt werden.

Denn im Regierungsprogramm steht: „Schwangere Frauen bedürfen – insbesondere in schwierigen Lebenssituationen – besonderer Unterstützung. Dazu zählt auch die medizinische und soziale Beratung vor geplanten Schwangerschaftsabbrüchen.“ (S. 106)

Verpflichtende Beratungen stellen eine klare Bevormundung dar und sind ein Mittel, um Abtreibungen zu erschweren. Das Ziel von sogenannten „Lebensschützer_innen“ ist es nicht, schwangere Frauen zu unterstützen, sondern sie (notfalls mit Psychoterror vor Ambulanzen) von Abtreibungen abzuhalten.

Der frauenfeindliche Fundamentalismus hat mit der ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler neuerdings eine Stimme im Parlament. Es ist also mehr als wahrscheinlich, dass Frauen unter Schwarz-Blau mit Angriffen auf ihre Selbstbestimmtheit rechnen müssen.

 4. Asylwerber_innen wird Bargeld und Selbstständigkeit geraubt

In den letzten Monaten und Jahren wurde der Grundstein dafür gelegt, was jetzt seinen Höhepunkt findet: Die Behandlung von Geflüchteten als Schwerverbrecher und die Verunmöglichung eines menschenwürdigen Lebens für Asylwerber_innen.

In Zukunft sollen Asylwerber_innen bei der Asylantragstellung Bargeld und Handys weggenommen werden (S. 34). Das Bargeld soll die Grundversorgungskosten decken, das Handy die Kontrolle der Identität und Reiseroute sicherstellen.

Die Regierung will das ohnehin schon minimale Taschengeld von 40 Euro pro Monat im Rahmen der Grundversorgung gänzlich streichen – und damit auch jegliche Selbstständigkeit. Konnten Asylwerber_innen früher zumindest ab und zu öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder sich Kleinigkeiten kaufen, will die schwarz-blaue Regierung nun ausschließlich Sachleistungen zur Verfügung stellen.

Eines der reichsten Länder der Welt nimmt Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, ihr letztes Geld ab. Österreich macht sich damit zum Räuberstaat.

5. Bürgermeister könnten Arme zu Zwangsarbeit verpflichten

Die von Schwarz-Blau geplanten Verschlechterungen bei der Mindestsicherungen sind zahlreich. Sie wird vor allem für kinderreiche Familien und alle Geflüchteten stark gekürzt und soll künftig in Form von Sach- statt Geldleistungen ausgezahlt werden können.

Dazu kommt ein vage formulierter Punkt, der es in sich hat. Die Regierung will eine „Arbeits- und Teilhabepflicht“ für Mindestsicherungs-BezieherInnen einführen (S. 118). Details zur praktischen Ausgestaltung dieser “Pflicht” fehlen.

Doch der Verdacht liegt nahe, dass Schwarz-Blau in Österreich das einführen will, was Schwarz-Blau in Niederösterreich bereits umgesetzt hat: Dort gibt es eine solche Arbeitspflicht seit Anfang des Jahres. Die Gemeinde kann alle, die Mindestsicherung beziehen und in keiner AMS-Schulung sitzen, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Ob und wie hoch sie diese Arbeit bezahlt, kann die Gemeinde selbst entscheiden.

In Horn erhielt eine 84-Jährige, die auf eine Heimhilfe angewiesen ist, eine solche Aufforderung zur Arbeitseinsatz vom Bürgermeister. Diese wurde erst nach Bekanntwerden des Falls zurückgezogen.

Fassen wir die möglichen Folgen dieses schwarz-blauen Plans zusammen: Bürgermeister_innen können arme Menschen nach Gutdünken zur Zwangsarbeit verdonnern und sie dafür bezahlen oder auch nicht. Je nach Tätigkeit geraten bestehende reguläre Jobs unter Lohndruck oder werden ganz ersetzt.

6. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) wird mundtot gemacht

Die ÖH als Interessenvertretung von rund 380.000 Studierenden ist der neuen Regierung ein Dorn im Auge. Schwarz-Blau ahnt, dass die Einführung von Studiengebühren wütende Proteste auslösen wird und trifft daher Maßnahmen, um die Studierendenvertretung zu schwächen.

Die ÖH ist dafür bekannt, Stellung zu beziehen und nicht davor zurückzuschrecken, hochschulpolitische Pläne zu kritisieren. Die Regierung will das nun ändern. „Die der Hochschülerschaft zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können“, heißt es im Regierungsprogramm (S. 72).

Um eine „Missachtung der Vorgaben zu verhindern“, sollen „Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der ÖH“ ausgeweitet werden (S. 73). Das macht die Studierendenvertretung de facto mundtot. Sie fürchtet eine „massive Beschneidung der Rechte der ÖH (…) und des allgemeinpolitischen Mandats“.

Aufruf zu Protesten? Mobilisieren zu Veranstaltungen? Politischer Druck auf die Regierung? All das wäre der ÖH dann verboten.

Das ist wohl nicht alles

Diese Liste ist mit Sicherheit unvollständig. Schwarz-Blau hat unter Garantie noch etliche andere Angriffe auf Menschen, die von ihrer Arbeit leben müssen, auf Frauen, Geflüchtete, Muslim_innen und andere Gruppen geplant – ob sie im Regierungsprogramm stehen oder noch geheimgehalten werden.

Doch ein Programm ist noch keine Umsetzung. Was Schwarz-Blau tatsächlich verwirklichen kann, wird von vielem abhängen – auch von uns und unserer Fähigkeit, effektiven Widerstand zu organisieren. Jede und jeder einzelne kann dazu beitragen. Auf geht’s, aktiv werden! 

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