Die Rechtspopulisten und der Uterus – eine besitzergreifende Beziehung

Diese Woche wurde die Bürgerinitiative „#Fairändern“ im Petitionenausschuss im Parlament behandelt. Sie will bestehende Möglichkeiten des straffreien Schwangerschaftsabbruches einschränken. Unterstützung erhält die Initiative von Minister Norbert Hofer sowie einigen FPÖ- und ÖVP-Abgeordneten. Neben einem Verbot der Spätabtreibung fordert sie, dass Frauen drei Tage „Bedenkzeit“ auferlegt werden soll, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen wollen und dass eine Datenerhebung und Motivforschung eingeführt wird. Darüber hinaus sollen Ärzt*innen aufzeigen müssen, dass Adoption eine „Alternative“ sei. Die Soziologin Laura Wiesböck nimmt das zum Anlass, sich vier gängige Forderungen und Mythen von Abbruchsgegner*innen genauer anzusehen.

1. „Wir müssen Schwangerschaftsabbrüche reduzieren“

Das ist richtig. Die Schwangerschaftsabbruchrate in Österreich zählt mit geschätzten 30.000 bis 35.000 pro Jahr zu den höchsten in Europa – und das, obwohl es das einzige Land in Westeuropa ist, in dem sie nicht von der Krankenkasse gezahlt werden. Selbst im katholischen Irland übernimmt die Krankenkasse seit einer Volksabstimmung im Vorjahr Abbrüche. Allerdings wissen wir, dass die Einschränkung von straffreien Schwangerschaftsabbrüchen nicht zu einer geringeren Rate führt. Die Frage ist nicht, ob Frauen Schwangerschaften abbrechen, sondern wie sie es tun: Illegal, also unter Gefährdung ihrer Gesundheit und sogar ihres Lebens, oder legal mit medizinischem Beistand.

Was nachweislich zu einer Reduktion der Abbruchsrate führt, ist Präventionsarbeit. Hier hat die österreichische Politik bisher Vieles verabsäumt. Der aktuelle Verhütungsreport zeigt, dass sichere Verhütungsmittel in Österreich vergleichsweise teuer sind und im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern finanziell kaum durch den Staat subventioniert werden. Für ärztliche Beratungsgespräche über Verhütung gibt es ebenfalls kein Geld für Kassenärzt*innen. Christian Fiala, ärztlicher Leiter des „Gynmed“-Ambulatoriums und Verantwortlicher der Studie, plädiert dafür, dass die Politik die bisherige Untätigkeit in der Prävention ungewollter Schwangerschaften überwindet. Dem Experten zufolge sei die Ignoranz in Sachen Prävention, die er in den letzten Jahren bei der österreichischen Regierung beobachtet hätte, schlichtweg „atemberaubend“ und für ein europäisches Land – Polen ausgenommen – einzigartig.

2. „Behinderte haben ein Recht auf Leben und das muss beschützt werden“

Menschen mit Behinderungen werden in Österreich weiterhin marginalisiert und exkludiert. Es werden kaum Strukturen geschaffen, um ihnen ein gleichberechtigtes Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Gegenteil: Die aktuelle Regierung kürzt Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Das zeigt deutlich: Was beschützt werden soll, ist nicht das Leben, sondern das „auf die Welt kommen“. Denn danach stellen selbsternannte „Lebensschützer“ kaum Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Hinzu kommt, dass ein Leben nicht immer möglich ist. Bei manchen Untersuchungen werden dreifache Herzfehler oder bestimmte Gendefekte diagnostiziert, die die Lebensunfähigkeit des Säuglings bedeuten. Soll eine Frau gezwungen werden, ein todgeweihtes Baby auszutragen? In wessem Sinne ist es, dass eine Frau ein Kind neun Monate im Bauch tragen muss, wissentlich, dass sie es innerhalb kürzester Zeit nach der Geburt sterben sehen wird?

3. „Die seelischen Folgen eines Abbruchs sind für Frauen verheerend“

Frauen können sich nach einem Schwangerschaftsabbruch emotional unterschiedlich fühlen: traurig, entlastet, oder sogar beides. Studien zeigen jedoch, dass die meisten Frauen unmittelbar nach dem Abbruch ein Gefühl der Erleichterung empfinden. Und selbst wenn danach eine gewisse Traurigkeit besteht, bedeutet das nicht automatisch, dass sie ihre Handlung bereuen.

Forschungen belegen, dass 95 Prozent der Frauen auch Jahre nach dem Schwangerschaftsabbruch davon überzeugt sind, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Die seelischen Folgen bei ungewollt ausgetragenen Schwangerschaften sind für die Beteiligten verheerender, wie eine aktuelle Studie aus den USA verdeutlicht. Es gibt medizinisch betrachtet also kein „post-abortion-Syndrom“, im Gegensatz dazu aber sehr wohl die „post-partum-Depression“. Und vor allem gibt es Frauen, die – wenn sie ungewollt Mütter werden müssen – damit ökonomisch und menschlich alleine gelassen werden.

4. „Frauen brauchen mehr Bedenkzeit“

Frauen wissen ganz genau, was sie machen, wenn sie sich für einen Abbruch entscheiden. Sie müssen nicht entmündigt werden. In Deutschland haben zwei von drei Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, bereits eines oder mehrere Kinder und entscheiden auf der Grundlage ihrer konkreten Erfahrungen als Mütter. Andere haben keinen Partner oder eine instabile Partnerschaft, ein instabiles Lebensumfeld und/oder sind durch eine sexuelle Nötigung schwanger geworden. „Bedenkzeit“, wie sie die Bürgerinitiative fordert, ist also nichts weiter als eine Schikane, die auf keiner Grundlage basiert. Kaum eine Frau beschließt leichtfertig einen Abbruch und kaum eine Frau, die einen Abbruch vornimmt, bereut diese Entscheidung.

Austragungspflicht für Frauen?

Wird die „Bürgerinitative“ umgesetzt, werden Frauen gezwungen, Schwangerschaften unter noch so widrigen Umständen gegen ihren Willen auszutragen – selbst wenn das Kind lebensunfähig ist, niemals in Beziehung mit anderen Menschen treten kann und/oder lebenslang starke Schmerzen haben wird. Gleichzeitig wird ihnen dabei unzureichend Unterstützung bereit gestellt, in Form von leistbaren Pränataluntersuchungen, ausreichend Kassengynäkolog*innen und Hebammen etc.

Insgesamt gilt festzuhalten: Weder der Staat noch eine befruchtete Eizelle hat ein Leistungsrecht auf den weiblichen Körper. Frauen zwingen, ungewollt Kinder zu bekommen, widerspricht dem Recht auf Gesundheit, körperliche Integrität, dem Recht auf Autonomie und Entscheidungsfreiheit und dem Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft. Zudem können sich Männer der Verantwortung einer von ihnen mitverursachten ungewollten Schwangerschaft ohne erzwungener Bedenkzeit und ohne Restriktionen entziehen. Eine Gesellschaft, in der Frauen eine Austragungspflicht auferlegt wird, während sich die Mitverursacher den Konsequenzen einer Schwangerschaft entziehen können, kann nicht geschlechtergerecht sein.

Es geht um Bevormundung, nicht um Schutz

Und das ist der springende Punkt. Rechtspopulist*innen geht es bei der Einschränkung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen nicht um den „Schutz“ von Kindern. Alle bisher gesetzten Maßnahmen und Aussagen zeigen, dass das nicht das eigentliche Anliegen ist. Plakativ gesprochen: Wenn ihnen Kinder tatsächlich am Herzen liegen, würden sie nicht die Mindestsicherung von kinderreichen Familien kürzen oder das Budget von Familienberatungsstellen. Sie würden den Schutz des Lebens von Fruchtsäcken nicht über jenes von schutzsuchenden Mädchen und Buben auf der Flucht stellen. Das tun sie aber, weil es ihnen in Wirklichkeit nicht um den „Schutz“ von Kindern geht. Vielmehr geht es darum, die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen einzuschränken und sie mittels Bevormundung und Gebärpflicht auf einen bestimmten gesellschaftlichen Platz zu verweisen. Und das gilt es zu verhindern. Denn jeder Angriff auf die Selbstbestimmung der Frau ist ein Angriff auf die freie Gesellschaft.

Laura Wiesböck ist Soziologin an der Universität Wien und forscht zu Formen, Ursachen und Auswirkungen von sozialer Ungleichheit.

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