Nach dem letztjährigen „Akademikerball“ musste ich mich auf der Polizeistation nackt ausziehen und wiegen und messen lassen. Ich habe mit Unterstützung des Rechtsinfokollektivs eine Maßnahmenbeschwerde erhoben und in allen Punkten Recht bekommen.
Die Festnahme am 30.01.2015
Ich nahm an den Protesten gegen den „Akademikerball“ 2015 teil. Am Schwarzenbergplatz bildete sich eine Sitzblockade mit etwa 50 Personen, um die Zufahrt von Taxis und Autos voll rechtsextremer Ballgäste auf dem Weg zur Hofburg zu hindern. Hinter uns formierte sich sofort eine Polizei-Reihe vor der Sperrzone. Wir blockierten kurz die gesamte Durchfahrt. Nach wenigen Minuten näherte sich ein Polizeiauto und gab unverständliche Sätze durch ein Megaphon durch. Kurz darauf stürmte die Polizei von hinten auf uns zu. Ich wurde von einem Polizisten gewaltsam am Arm gepackt und auf die Seite gezogen. Einige Personen um mich herum konnten schnell genug selbstständig aufstehen und die Blockade verlassen, andere blieben sitzen, bis die Polizei sie aufhob und zur Seite trug. Scheinbar willkürlich wurden manche verhaftet, andere nicht.
Ich ging davon aus, dass im schlimmsten Fall meine Personalien aufgenommen würden und ich dann wieder entlassen würde. Weil ich wusste, dass ich lediglich eine Verwaltungsstrafe begangen hatte und mir nicht viel vorzuwerfen war, war ich emotional verhältnismäßig ruhig und kooperativ. Bei der Polizei herrschte allerdings Chaos. Der Polizist, der mich aus der Menge hinaus gepickt und grob auf die Seite begleitet hatte, obwohl ich keinen Widerstand leistete, wusste selbst nicht so recht, wie er mit mir umgehen sollte, war aber wild entschlossen mich zu verhaften. In seinen Augen war ich eine krawallbereite „Berufsdemonstrantin“, die den Staat in Schutt und Asche legen wollte. Als er merkte, dass dem nicht so war, schien er sein Verhalten zu bereuen und versuchte meine Situation angenehmer zu gestalten.
“Na wenn ihr alle verhaftet seids”
Ich hatte gleich zu Anfang meinen Führerschein zur Identitätsfeststellung abgeben müssen. Ich fragte immer wieder nach, was mir vorgeworfen wurde und was mit mir passieren sollte, bekam allerdings keine Antwort. Als ich hinter den Zaun der Platzsperre gebracht wurde, war mir klar, dass sich das Prozedere in die Länge ziehen würde. Hinter der Absperrung musste ich mich einer Reihe von Demonstant_innen anschließen, die in der Kälte der Nacht auf dem Boden zu sitzen hatten. Schließlich wurde ich zu einem weißen, kastenförmigen Polizeiauto gebracht, dass sie „Frosch“ nannten. Hier übernahmen mich zwei Polizistinnen und ich wurde fotografiert, was ich anfangs zu verweigern versuchte, da ich wusste, dass das bei einer Verwaltungsstrafe nicht erlaubt ist. Ich wurde aber verbal dazu gezwungen. Die Polizistinnen verhielten sich gehässig und gingen in keiner Weise auf meine Fragen und Forderungen, zB. nach einem Telefonat mit der Rechtshilfe, ein.
Im Auto saß ich in einer Zelle, die höchstens 80x80cm groß, kalt und unbeleuchtet war und wusste nicht, wie mir geschah. Ich wurde auf die andere Seite des Rings gebracht, wo man meine Personalien vollständig aufnahm und ich erfuhr, dass ich angeblich gegen das Versammlungsgesetz und „den 35, 3 Paragraphen“ des Verwaltungsstrafgesetzbuches verstoßen hätte, was ich zu diesem Zeitpunkt nicht einordnen konnte. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich nicht entlassen werden, sondern inhaftiert würde. Ich kam zurück in den Zellenwagen, nicht bevor noch ein weiteres Foto gemacht wurde. Ich fragte wiederholt, was mit mir passieren sollte und wie lange alles dauern werde, was mit zynischen Kommentaren wie „na wenn ihr alle verhaftet seids“ oder „solang ma halt brauchen“ beantwortet wurde.
Ausziehen, Messen, Wiegen
Nachdem wir ca. eine Stunde in der Kälte gewartet hatten, war das vordere Zellenabteil mit 3 Personen gefüllt. Währenddessen hatte einer der Insassen gefragt, ob die Möglichkeit bestehe, die Toilette zu benutzen, was mit einem Lachen verneint wurde. Nun setzte sich der Wagen mit uns 5 Häftlingen in Bewegung und wir wurden zum Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände geschafft.
Hier wurden wir nach Geschlechtern getrennt. Dann kam ich in eine ca. 3m lange, 1m breite Zelle im Erdgeschoss. Nach etwa 50 Minuten wurde ich aufgerufen und in eine Kabine geschickt. Die Tür wurde geschlossen und mir von außen gesagt, dass ich all meine Kleidung ablegen müsse. Ich wunderte mich sehr über diesen Befehl und fragte zweimal nach, ob ich tatsächlich „alles“ ausziehen müsse, was immer wieder bestätigt wurde. Die Polizistin kam in die Kabine und untersuchte meine abgelegte Kleidung. Dann befahl sie mir, mich auf die Waage zu stellen und ich wurde gewogen und anschließend gemessen. Obwohl mir diese Maßnahme wirklich absurd und erniedrigend vorkam, wagte ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu widersprechen, nachdem die Polizei in den letzten Stunden alles getan hatte, um mir ein völlig rechtloses Gefühl zu geben. Ich fragte aber wiederholt nach, ob das Ausziehen tatsächlich notwendig sei.
Dann konnte ich mich wieder anziehen und kam in eine Zelle im oberen Geschoss, in der bereits vier weitere Frauen saßen. Gegen zwei Uhr wurde ich als Vorletzte der 6er-Zelle aufgerufen, konnte meine Sachen abholen und wurde von einer großartigen solidarischen Kundgebung begrüßt, die die ganze Nacht vor dem PAZ gewartet hatte und alle Verhafteten mit Jubel empfingen.
Mit Unterstützung des Rechtsinfokollektivs erhob ich in den Tagen danach eine Maßnahmenbeschwerde, in der ich gegen das Fotografieren, das Ausziehen und das Wiegen und Messen Beschwerde erhob und verlangte die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen in einer mündlichen Verhandlung zu beweisen. Die Polizei gab dazu eine Stellungnahme ab, die allerdings sehr allgemein gehalten war. Immerhin gab die Polizei sofort zu, dass das erzwungene Ausziehen erniedrigend und nicht notwendig gewesen war. Über das Wiegen, das Messen und das Fotografieren musste noch gestritten werden.
Verhandlung am 15. Juli 2015
Die Beschwerde richtete ich an das Verwaltungsgericht, wo auch die Verhandlung stattfand. Die Polizei war durch einen Juristen vertreten, ZeugInnen von Seiten der Polizei gab es nicht. Zu Beginn wurde der Akt verlesen. Dann legte ich nochmals die Situation dar, wobei die Richterin sehr genau nachfragte.
Die Tatsache, dass ich meinen Führerschein bereits zu Beginn meiner Verhaftung abgab interessierte die Richterin besonders, sie stellte diesen als Beweismittel dem Polizeijuristen zur Verfügung und fragte ihn, ob ich auf diesem Foto leicht zu erkennen sei, was er bejahte. Ich sollte detailliert die Situation des Fotografierens darstellen. Immer wieder wurde nachgefragt wurde, wie stark ich mich gegen das Fotografieren gewehrt hatte und ob es also als Zwangsmaßnahme gesehen werden könne. Ich betonte, dass mir von Anfang an klar war, dass es sich um eine Verwaltungsübertretung handelte, das Fotografieren aber nur wegen Strafsachen zulässig ist.
Auch über die Situation im PAZ wollte die Richterin genau Bescheid wissen, vor allem über den Umgang mit den Inhaftierten. Zum dort angefertigten Lichtbild sagte ich aus, dass ich mich in dieser Situation nicht mehr gewehrt hatte, weil es schließlich schon hinlänglich war.
Auch zum Aufenthalt in der Kabine, bei der ich mich vollständig entkleiden musste, machte ich Aussage. Die Richterin fragte nach dem exakten Hergang. Wieder erschien die Frage der Freiwilligkeit und des Zwangs, auch des genauen Wortlauts der Polizei bei der Befragung, besonders wichtig. Ich gab an, dass die Situation, in der ich mich befand, mir eindeutig Zwangscharakter vermittelte – hätte ich freiwillig mitgewirkt, könnte ich mich rechtlich nicht beschweren. Dann wurde die Tatsache, dass die Polizistin mich durch die Untersuchung meiner Sachen und das Wiegen und Messen nackt gesehen hatte, thematisiert. Allem Anschein nach hatte dieser Umstand auch für die Richterin großes Gewicht. Sie betonte, dass dieses Kapitel für mich wohl am besonders unangenehm gewesen sein musste.
Damit war meine Aussage beendet, ich berichtete nicht über die folgenden Geschehnisse beim Amtsarzt, in der Zelle und bei der Entlassung. Nun wurde die offizielle Gegenschrift der Polizei zu meiner schriftlichen Beschwerde auseinandergenommen. Die Polizei bestritt den Tathergang in keiner Weise, was mir sehr zugute kam. Der Jurist versuchte allerdings zu argumentieren, dass das Vorgehen bezüglich Fotografieren, Wiegen und Messen rechtmäßig gewesen sei. Dazu zog er eine Regelung im Sicherheitspolizeigesetz heran, die den Vollzug der Haft regelt.
Fadenscheinige Argumente
Der Polizeijurist versuchte das Wiegen und Messen als „gesundheitsbezogene Lebensumstände“ zu rechtfertigen, die für die Administration des Vollzugs wichtig seien. Die Richterin war diesbezüglich kritisch, fragte allerdings lange und ausführlich nach, welche Maßnahmen darunter fallen können. Sie wollte eine Darstellung der Polizeipraxis hören, weil sie nicht nachvollziehen konnte, aus welchem Grund Körpergröße und Gewicht von Relevanz wären. Der Polizeijurist konnte kaum mit Argumenten dafür aufwarten, führte Fälle an, die nichts mit meinem zu tun hatten. Die Richterin gab immer wieder klar zu verstehen, dass ich als Verwaltungssträfling nur 24 Stunden in Haft sein dürfe, weshalb diese Haftverwaltungsargumente ihr recht fadenscheinig erschienen.
Ein weiteres Argument des Juristen war, dass diese Daten notwendig seien, um Häftlinge voneinander zu unterscheiden. Dass dies, vor allem auch, weil ich mich ja ohnehin ausgewiesen hatte, ein ziemlich lächerliches Argument war, fand auch die Richterin.
Insgesamt war der Jurist schlecht vorbereitet und seine Argumente schwach. Dennoch gab die Richterin ihm 4 Wochen Zeit, nochmals dazu Stellung zu nehmen, warum das Wiegen und Messen von der von ihnen vorgebrachten Rechtsgrundlage erfasst sei, was sie nicht hätte tun müssen. Die Polizei gab eine Woche später zwar tatsächlich eine Stellungnahme dazu ab, diese war allerdings vage und oberflächlich und argumentierte nicht, warum durch Messen, Wiegen und Fotografieren „für den Vollzug relevante Lebensumstände“ nach §58b SPG abgefragt werden hätte können.
Ergebnis
Ich erhielt etwa zehn Tage später die (sehr ausführlich begründete) Erkenntnis des Gerichts, in dem ich in allen Punkten Recht bekam, und auch eine ordentliche finanzielle „Aufwandentschädigung“.
Die Autorin, die ihre Erlebnisse mit uns teilt, ist Aktivistin und bleibt anonym.