Töten ohne Konsequenz? 20 Jahre nach dem Tod von Marcus Omofuma

Vor 20 Jahren wurde Marcus Omofuma getötet. Er starb während seiner Abschiebung in einem Flugzeug nach Sofia, sein Mund und seine Brust von Polizisten verklebt. Vehementer Protest gegen die Zustände im österreichischen Asylwesen folgten. Doch es änderte sich kaum etwas – Polizei und Politik schlugen mit voller Härte zurück. Eine Rückschau von no-racism.net.

Die Abschiebung von Marcus Omofuma begann als durchaus übliche Amtshandlung. Drei Beamte waren am 1. Mai 1999 mit der Abschiebung des Nigerianers beauftragt, weil mit Widerstand zu rechnen war, wie es hieß. Omofumas Asylantrag war zuvor in zweiter Instanz abgewiesen. Bevor er weitere, rechtliche Schritte einleiten konnte, sollte er das Land verlassen.

Der Tod Marcus Omofumas vor genau zwanzig Jahren war der erschreckende Höhepunkt des österreichischen Asylwesens der 1990er Jahre. Schon zuvor waren die Zustände in der Kritik, danach sah sich die Politik zum Handeln gezwungen. Doch statt grundlegender Änderungen folgte nur eine noch weitere Kriminalisierung von Asylwerber*innen. Der brutale österreichische Asylkonsens wurde auch nach Omofumas Tod nicht angetastet. Stattdessen folgte die größte Polizeiaktion der Zweiten Republik, die sich gegen die Black Community richtete.

Gefesselt am Flughafen

Die Fremdenpolizisten brachten Marcus Omofuma mit einem Bus zum Flughafen Wien-Schwechat. Alles sei ruhig verlaufen, bis sie das Rollfeld erreichten, sagen sie später aus. Dort hätte der Gefangene plötzlich begonnen, um sich zu schlagen, um sich selbst zu verletzen. Sogar einen Fluchtversuch hätte er unternommen. Gemeinsam mit am Flughafen stationierten Polizisten fesselten die Beamten Omofuma.

Zwei Flughafenpolizisten tragen Omofuma dann in das Flugzeug, das ihn nach Sofia bringen soll. Die Passagier*innen warten bereits auf den Abflug. Selbst konnte Omofuma zu diesem Zeitpunkt, aufgrund der angelegten Fesselungen, nicht mehr gehen. Die vor Gericht erschienenen Passagier*innen waren sich darüber einig, dass von Marcus Omofuma keine Gefahr ausging. Stattdessen erkannten sie, dass es sich um einen Menschen handelte, der sich in einer Notlage befand, der Angst hatte. Eine Person, die um ihr Leben kämpfte. Dennoch entschieden sich die Beamten, die brutale Behandlung fortzusetzen. Und verwendeten dafür Ausrüstung, die nicht zur offiziellen Ausstattung der Polizei gehörte, sondern privat angekauft wurde. Die Polizisten arbeiteten mit Leukoplast, Klebebändern und Klettverschlussbändern.

Verklebter Körper

Das Gericht stellt später folgendes fest: Die Beamten verklebten Marcus Omofumas Mund und Brust, sie fixieren seinen Kopf, sein Unterkiefer und schlugen ihn mit der Klebebandrolle. Er verlor jede Möglichkeit, sich zu bewegen oder sich zu artikulieren. Die „Fixierung“ wurde so fest angebracht, dass die Lunge einer Kompression unterlag. Aufgrund dessen erfolgte ein langsamer Erstickungstod über mindestens eine halbe Stunde.

Knapp drei Jahre später sagt eine Zeugin vor Gericht: „Irgendwann hat man das Gefühl, man muss aufstehen und etwas unternehmen.“ Mehrmals waren Passagier*innen während des Fluges an die Crew sowie an die begleitenden Beamten herangetreten, um sie mit der Behandlung Marcus Omofumas zu konfrontieren. Für die waren jedoch nach eigenen Angaben „Problemabschiebungen“ gängige Praxis, mitsamt der oben beschriebenen Fesselungen und Knebelungen. Deshalb verwundern die Antworten nicht: „Wir tun nur unseren Auftrag“ (von den Fremdenpolizisten) oder: „Wir können nichts tun“ (von der Crew). Ein Passagier aus Bulgarien hätte die Beamten sogar gewarnt, dass sie aufpassen sollten, dass ihnen der Mann nicht ersticke.

Unteres Strafmaß

Der Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg nimmt darauf keine Rücksicht. Die Polizisten sind schuldig nach Paragraf 81 Strafgesetzbuch, also der „fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.“ Das Strafmaß, Strafrahmen drei Jahre, fiel mit acht Monaten bedingt auf drei Jahre plus Ersatz der Kosten aus dem Verfahren relativ mild aus. Die Begründungen dafür: der Lebenswandel der Angeklagten, deren bisherige Unbescholtenheit, ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung, die lange Verfahrensdauer, dazu der Umstand, dass die Angeklagten nicht allein schuldig seien, sondern auch „Leute, die dahinterstehen“, außerdem eine gewisse Mitschuld Marcus Omofumas.

Während das Gericht das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnete, sollte kein Zweifel aufkommen, dass der Getötete selbst mitschuld an seinem Tod sei. Der Widerstand Marcus Omofumas gegen die Staatsgewalt hätte auf jeden Fall zu einer Verurteilung geführt. Auch wenn der Widerstand Omofumas als Todeskampf bezeichnet werden kann: Eine Deportation nicht über sich ergehen zu lassen und sich „widerrechtlich“ in Österreich aufzuhalten, das rechtfertigt viel.

Die lange Geschichte der verletzten Menschenrechte

Nach dem Tod Omfumas reagierte die Politik auf die ohnehin seit Jahren schwelenden Proteste gegen die Zustände bei Abschiebungen und in den Polizeianhaltezentren. Der Protest kam nicht nur von der Straße, selbst die EU kritisierte Österreich. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) empfahl der Bundesregierung schon 1990 die Einrichtung eines unabhängigen Organs zur regelmäßigen Inspektion der Haftbedingungen in den Haftanstalten der Polizei. 1994 wiederholte das CPT diese Forderung. Die Bundesregierung sicherte zwar bereits 1996 die Errichtung dieses unabhängigen Organs zu, aber es geschah nichts. Erst Omofumas Tod veranlasste SPÖ-Innenminister Karl Schlögl nachzugeben und mit dem Menschenrechtsbeirat (MRB) eine unabhängige Stelle einzurichten.

Doch während durch die Einrichtung des MRB vorgegeben wurde, dass auf die Einhaltung der Menschenrechte geachtet wird, wurden andererseits die Bemühungen zur Kriminalisierung der African Communities verstärkt. Teile davon waren zuvor in Protesten gegen das österreichische Abschiebewesen aktiv geworden. Der Frühling des Widerstandes richtete sich insbesondere gegen eine unkontrolliert und rassistisch agierende Polizei, oder mit den Worten des Protests schon lange vor dem 1. Mai 1999: gegen den rassistischen Polizeiterror. Nach dem Tod von Marcus Omofuma war diese Kritik nicht mehr überhörbar.

Konsens durch Kriminalisierung

Doch die Kritik sollte nicht zu laut werden. Die Politik ging in die Offensive über. Der große Lauschangriff, den Innenminister Schlögl ausrief, kriminalisierte Teile der Black Community. Es war die größte Polizeiaktion in der Geschichte der zweiten Republik. Landesweite Razzien am frühen Morgen des 27. Mai 1999, keine vier Wochen nach Omofumas Tod, führten zu hunderten Verhaftungen von Afrikaner*innen. Drogendeals wurde den meisten von ihnen unterstellt. Viele wurden in der Folge abgeschoben oder in zweifelhaften Verfahren zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.

Die sogenannte Operation Spring stellte den in Zweifel geratene Abschiebekonsens wieder her. Fragen sollten nicht mehr erlaubt sein. Die Nationalratswahlen veränderten nur wenige Monate später, im Herbst 1999, die politische Landschaft grundlegend. Die Installierung einer rechtsextremen Regierung durch den damaligen Wahlverlierer ÖVP war die logische Konsequenz eines rassistischen Konsens in Politik und Gesellschaft.

Der Text wurde von no-racism.net zur Verfügung gestellt.

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