Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen: Versagt!

 

Katharina Glawischnig und Marion Hackl geben einen Überblick über die Situation von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen im Erstaufnahmezentrum Traiskirschen und berichten über zahlreiche Kinderrechtsverletzungen in den Bundesbetreuungsstellen.

Zur Zeit sind im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen, das im Auftrag des Innenministeriums vom Schweizer Privatunternehmen ORS Service GmbH betrieben wird, rund 2000 Personen untergebracht. Zugelassen wäre die Einrichtung eigentlich für 480 Personen. Circa 1000 der dort lebenden AsylwerberInnen sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, d.h. Kinder und Jugendliche, die ihre Flucht alleine meistern (müssen). Zusätzlich befinden sich weiter 500 unbegleite minderjährige Flüchtlinge in anderen Betreuungsstellen des Bundes, wie in Erdberg in Wien, am Semmering oder in Klosterneuburg. Die meisten von ihnen sind zwischen 15 und 18 Jahre alt, etliche aber auch jünger. Da selbst ParlamentarierInnen der Zugang zu verschiedensten Bereichen des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen verwehrt wird, sind die Informationen über die tatsächlichen Zustände im Erstaufnahmezentrum spärlich.

Recht auf Schutz und Fürsorge

Minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, wird zwar ein gesetzlicher Vertreter für das Asylverfahren zur Seite gestellt, so lange sie sich in der Betreuung des Erstaufnahmezentrums befinden, gibt es allerdings niemanden der rechtlich für ihre Obsorge zuständig ist. Dies liegt daran, dass sich die BH Baden weigert diese Aufgabe zu übernehmen, da ihr dafür schlichtweg die Ressourcen fehlen, und sich weder das Land Niederösterreich, noch das BMI dafür verantwortlich fühlt, hier eine Lösung im Interesse der Jugendlichen und im Sinne der Kinderrechte zu finden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind aber nicht nur in dieser Angelegenheit auf sich alleine gestellt – auch für die psycho-soziale Betreuung stehen viel zu wenig Ressourcen zur Verfügung. Für die Verarbeitung von traumatisierenden Erlebnisse während der Flucht oder im Heimatland gibt es de facto keine AnsprechpartnerInnen. Zur Illustration: Bei der derzeitigen Betreuungssituation im Erstaufnahmezentrum bleiben pro unbegleiteten minderjährigem Flüchtling zwei Betreuungsstunden pro Woche, in welchen zusätzlich administrative Tätigkeiten zu verrichten sind. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits meinte kürzlich dazu: “Eigentlich müsste man die Republik Österreich wegen Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Wir müssen uns um diese Kinder kümmern, es braucht Zuständige, die Know-how haben, Traumatherapie und Sozialarbeiter.

Unterbringungsbedingungen und Obdachlosigkeit

Auf Grund der massiven Überbelegung des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen stehen nur einem Bruchteil der dort untergebrachten Flüchtlinge angemessene Schlafplätze zur Verfügung. Geschlafen wird im Keller, am Gang, auf Sesseln oder auch im Freien. Auch die Verpflegung von Neuankömmlingen ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Manchen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird der Zugang überhaupt verwehrt. Andreas Babler, Bürgermeister von Traiskirchen, berichtet zum Beispiel von einem Dreizehnjährigen, der auf dem Gehsteig vor dem Aufnahmezentrum übernachtet hat und nur auf Grund sehr nachdrücklicher Interventionen des Bürgermeisters einen Schlafplatz erhielt. Gar nicht so selten kommt es außerdem vor, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wegen Verstößen gegen die Hausordnung der weitere Zutritt verwehrt wird – ohne für eine andere Unterbringung zu sorgen. Diese Jugendlichen werden im Grund genommen in die Obdachlosigkeit entlassen (weggewiesen) und sind in der Folge auf Notschlafquartiere angewiesen. Wenn sie Glück haben, ist dort ein Schlafplatz frei, wenn nicht bleiben sie über Nacht auf der Straße.

Recht auf Bildung und Freizeitgestaltung

Eine Schule besuchen Kinder und Jugendliche, die im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen leben, selten. Während des Aufenthalts im Erstaufnahmezentrum ist ein Schulbesuch nur beschränkt möglich. Bei normaler Belegung würden zwei so genannte Brückenklassen existieren. Die Räumlichkeiten sind angesichts der Platznot bereits zu Schlafbereichen umfunktioniert worden. Es werden auf dem Gelände zwar Deutschkurse angeboten, aber bei weitem nicht in einem Ausmaß, der allen untergebrachten Flüchtlingen eine Teilnahme daran ermöglicht. Oft fehlt die Information über das Angebot und der Kurs fängt nach kurzer Zeit wieder von neuem an, so dass selbst informierte, wissbegierige Menschen nach kurzer Zeit nichts neues mehr dazu lernen können. Das Gleiche gilt für Angebote zur Freizeitgestaltung. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die dort untergebracht sind, sind großteils auf sich gestellt. Es bleibt ihnen die Nutzung des öffentlichen Raums der Stadtgemeinde Traiskirchen. Dass es hier zu keinen gröberen Nutzungskonflikten zwischen der Traiskirchner Ortsbevölkerung und den Flüchtlingen kommt, ist zwei Aspekten zu verdanken:

  1. Dem – trotz ihrer schwierigen Lebenssituation und der respektlosen Behandlung seitens der politischen Verantwortlichen – sozial kompetenten Verhalten der unbegleiteten minderjährigen und allen anderen Flüchtlingen.
  2. Dem solidarischen und von Mitgefühl geprägtem Verhalten der Traiskirchner Ortsbevölkerung, die beginnend bei ihrem Bürgermeister Andi Babler lieber Wasserflaschen für die Flüchtlingen in den Zeltlagern spendet und zur Demo nach Wien mobilisiert, um eine menschenwürdige Unterbringung für Flüchtlinge zu fordern, als in xenophobe und rassistische Haltungen á la FPÖ zu verfallen.

Warum sind eigentlich so viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum?

Dies hat vor allem zwei Ursachen:

  1. Bei fast allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden Altersfeststellungen durchgeführt – auch wenn klar ersichtlich ist, dass sie noch minderjährig sind. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, eine Altersfeststellung ist nur bei begründetem Zweifel über die Minderjährigkeit durchzuführen. Da es nur zwei Stellen in ganz Österreich gibt, die diese Alterfeststellungen durchführen (alle anderen Kinderärzte und KinderärztInnen weigern sich), existieren hier lange Wartezeiten. Von Jänner bis März waren es übrigens nur 13 Personen, bei denen rechtskräftig festgestellt wurde, dass sie nicht mehr minderjährig sind. Ob sich dafür der Aufwand von rund 1000 Euro pro Untersuchung lohnt?  Wenn man all die Anstrengungen rund um die Altersfeststellung in eineadäquate Versorgung vor Ort investieren würde, würde die Lebensqualität der Betroffenen schlagartig steigen!
  2. Der zweite Grund für die hohe Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen liegt daran, dass Bundeländer und Gemeinden lieber Erwachsene oder Flüchtlingsfamilien aufnehmen als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dies liegt daran, dass der Tagsatz für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit 39 bis 77 Euro/Tag höher ist als jener für erwachsene AsylwerberInnen und deren Kinder, er liegt bei 19 Euro/Tag. Die Länderquote lässt sich somit kostengünstiger durch Erwachsene erfüllen. Auf den ersten Blick schaut dieser Betrag, mit welchem die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbunden ist, viel aus. In Wahrheit ist er jedoch viel zu gering bemessen. Zum Vergleich: Der Tagsatz der Kinder- und Jugendhilfe für die Betreuung eines in Österreich bereits wohnhaften Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft beginnt bei 120 Euro/Tag und ist nach oben hin offen, 400-500 Euro/Tag werden bei betreuungsintensiven (österreichischen) Kindern/Jugendlichen durchaus aufgewendet.

Um dieser menschenunwürdigen Situation nicht mehr länger tatenlos zuschauen zu müssen, hat sich ausgehend von der Initiative des Netzwerks Kinderrechte das Bündnis “Alle Kinder haben Rechte” formiert, zu dem ein breites Spektrum an Organisationen sowohl aus der Kinderrechts – “Szene”, als auch aus dem Flüchtlingsbereich zählen. Dieses Bündnis ruft für Montag, den 15. Juni 2015 17:00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Innenministerium auf, um hier politischen Druck zur Verbesserung der Situation von unbegleitete minderjährigen Flüchtlingen auszuüben.

Katharina Glawischnig ist Juristin und Koordinatorin des Netzwerks für Betreuungsstellen von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. 

Marion Hackl ist Sozialpädagogin, Bildungswissenschafterin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Kinderrechte und Elternbildung.

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