Schwarz-Blauer Angriff auf Frauenhäuser: Das bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe

Die geplante Abschaffung der Notstandshilfe trifft gewaltbetroffene Frauen besonders stark. Aus der Perspektive der Frauenhausarbeit ist sie eine besonders zynische Maßnahme.

Die aktuelle Regierung meint es nicht gut mit Frauen. Das ist spätestens seit dem Abbau von Fördermitteln für zahlreiche Frauenorganisationen klar. Sie reihen sich ein in eine lange Liste an Kürzungen und Gesetzesnovellen in diesem Sinn: die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland, die 1.500 Euro Familienbonus, die Abschaffung von Fallkonferenzen in der Gewaltprävention. Und dann ist da die diskutierte und wohl bevorstehende Einstellung der Notstandshilfe. Diese Maßnahmen sind nicht gezielt gegen Frauen gerichtet, aber sie betreffen sie besonders hart. Noch stärker wirken sie sich auf gewaltbetroffene Frauen aus.

Ähnliche Hoffnungen

Frauenhausarbeit heißt vor allem eines: Arbeit mit alleinerziehenden Müttern. Es ist Sozialarbeit mit Frauen ohne jegliche finanzielle Rücklagen, Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund ohne soziale Netzwerke und oft Arbeit mit Müttern von kleinen Kindern. Die Situationen, Hintergründe und Geschichten dieser Frauen sind völlig verschieden. Ihre Ziele und Hoffnung ähneln sich trotzdem. Auch weil sie auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben die gleichen Hürden überwinden müssen: Termine bei Polizei, Gerichten und Behörden. Die Aufarbeitung schrecklicher Gewaltszenarien, die rechtliche Regelung von Besuchskontakten, Scheidung und Obsorge.

Dann geht es allen voran um die Schaffung einer Existenzsicherung. Denn von irgendwas müssen die Frauen nach dem Auszug aus dem bisherigen Zuhause leben. Für die psychische Bewältigung der miterlebten Gewalt, das Zur-Ruhe-Kommen und den Aufbau eines Vertrauens in die Selbstwirksamkeit, bleiben dann kaum noch Ressourcen über. Mit der geplanten Abschaffung der Notstandshilfe macht die Bundesregierung das Leben dieser Frauen noch einmal schwieriger.

Unbedingt vermittelbar

Rund ein Drittel aller Frauen die in Frauenhäusern Zuflucht finden, leben gänzlich ohne eigenes Einkommen und waren bis zum Einzug ins Frauenhaus vom Einkommen ihrer Partner abhängig. 58 Prozent aller Frauen kommt mit Kindern unter fünf, jede fünfte sogar mit Kindern unter zwei Jahren. Sobald diese Frauen kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhalten und auch kein Job mehr auf ihre Rückkehr aus der Karenz wartet, müssen sie sich arbeitssuchend melden und bekommen Arbeitslosengeld. Gleichzeitig müssen sie, um Arbeitslosengeld beziehen zu können, tatsächlich vermittelbar sein, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In manchen Bundesländern ist die Vermittelbarkeit direkt an eine bereits vorhandene Kinderbetreuung gebunden – gratis Kindergärten gibt es nur in Wien, einen garantierten Platz nur im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Von Krippenplätzen ganz zu schweigen.

In der Realität warten Mütter Monate und Jahre auf öffentliche Kinderbetreuung. Für eine Alleinerzieherin von kleinen Kindern, ohne soziales Netzwerk – und das ist bei den meisten Frauenhausklientinnen der Fall – ist es somit praktisch aussichtslos, Kinderbetreuung zu finden, die eine Arbeit mit existenzsicherndem Einkommen möglich macht. Die Frauen sind also vor die Wahl gestellt, sich für mehr als 15 Wochenstunden arbeitssuchend zu melden oder in die Mindestsicherung zu fallen.

Vorteil Versicherungsleistung

Die Notstandshilfe ist dabei in der Frauenhausarbeit und in anderen Praxisfeldern der Sozialarbeit soetwas wie Trick 17. Die meisten Klient*innen haben irgendwann einmal gearbeitet. Viele in Teilzeitstellen und insbesondere am Land zu Niedrigstlöhnen in typischen Frauendomänen wie Reinigung, Gastronomie und Verkauf. Sie haben damit einen Anspruch, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Im Unterschied zur Mindestsicherung ist es möglich, zum Bezug von Arbeitslosengeld und anschließend Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen.

Die Höhe der Notstandshilfe orientiert sich an den letzten Bezügen am Arbeitsmarkt und beträgt 95 Prozent des zuvor ausbezahlen Arbeitslosengeldes. Wenn eine Frau also monatlich Notstandshilfe in Höhe von 650 Euro bezieht, kann sie bis zur Grenze der Geringfügigkeit, also 438 Euro, dazuverdienen. Zusätzlich kann sie beim AMS Kinderbetreuungsbeihilfe beantragen. Das ermöglicht ihr zusammen mit der Familienbeihilfe ein deutlich höheres Einkommen als der Bezug der Mindestsicherung.

Existenzielle Probleme

Denn bei der Mindestsicherung gibt es diese Möglichkeiten nicht. Benötigt eine Frau mehr Einkommen als ihr die Mindestsicherung zur Verfügung stellt, kann sie nichts dazu verdienen. Sie ist gezwungen, gänzlich auf die Mindestsicherung zu verzichten und von ihrer Erwerbstätigkeit zu leben. Ohne Job und ohne Kurs beim AMS, gibt es auch keine Kinderbetreuungsbeihilfe. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben wird somit eine ziemlich aussichtslose Angelegenheit. Lediglich jede fünfte Frau schafft zum Zeitpunkt des Auszugs aus dem Frauenhaus die finanzielle Unabhängigkeit in Form einer Arbeitsstelle. Sollte die Notstandshilfe tatsächlich abgeschafft werden, stehen gewaltbetroffene Frauen vor unmittelbaren, existenziellen Problemen, die unterstützenden Sozialarbeiterinnen vor einem großen Fragezeichen.

Eine Frage, die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern hören, ist, wie viele Frauen nach einem Aufenthalt wieder zu ihren Männern zurückkehren. Ja, es kommt immer wieder vor. Auch kommt es immer wieder vor, dass die Frauen nach einem zweiten, dritten Frauenhausaufenthalt wieder in ähnliche Beziehungen rutschen, vor denen sie einst geflüchtet sind. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Geschichten der Frauen. Eines eint sie dabei: die Angst es alleine mit den Kindern nicht zu schaffen. Und diese Angst ist absolut legitim.

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