Wenn Menschenrechte im Mittelmeer enden

Einst erkämpfte Prinzipien menschlicher Freiheit werden heute vom Staat verwaltet. Der bricht sie außerhalb der EU-Grenzen laufend – und schränkt sie auch innerhalb zunehmend ein. Das zeigt: Wir müssen uns die Menschenrechte vom Staat zurückholen.

Die Zahl der Toten an Europas Grenzen hat ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Nicht, dass auch nur ein ertrunkener Mensch hinnehmbar wäre, aber die Gleichgültigkeit, mit der all diese Leichen bisher stillschweigend akzeptiert wurden, wodurch das immer nächste Unglück nicht verhindert wurde, ist eine Niederlage. Eine moralische Niederlage, die nach dem letzten Unglück mit ungefähr 800 Toten langsam auch im Mainstream ankommt. Die rassistische Schieflage der allgemeinen Betroffenheit zeigt sich daran, dass es zusammen mit den 400 Ertrunkenen von letzter Woche über eintausend Menschenleben aus Afrika braucht, um nennenswerte mediale Resonanz zu erzeugen. Eine Resonanz, die nicht annähernd so schockiert war wie nach dem Tod 150 europäischer Flugzeuginsass_innen. Das wurde bereits hier und hier betont. Das Massensterben im Mittelmeer ist aber auch eine Niederlage für den Menschenrechtsschutz in Europa. Die Missachtung der grundlegendsten Menschenrechte an den Grenzen der Union ist dabei weit mehr als nur ein moralisches Desaster: es ist ein politisches, und zwar eines, welches uns alle angeht.

Der Kontinent der Menschenrechte?

Die EU brüstet sich damit, den strengsten Menschenrechtsschutz der Welt zu besitzen. Nicht nur haben alle EU-Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert und somit ihren Bürger_innen auch den Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geöffnet; die EU will, vorerst erfolglos, als Ganzes der EMRK beitreten. Außerdem hat die EU mit ihrer eigenen Grundrechtscharta einen der modernsten Grundrechtskataloge überhaupt (z.B. das Verbot von Diskriminierung aufgrund „genetischer Merkmale“). Was uns die Toten im Mittelmeer aber zeigen, oder vielmehr die Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Schicksal, ist die Tatsache, dass allgemeingültige Grundrechte wie die Würde des Menschen irgendwo im Mittelmeer enden. Genauso wie dieselben Rechte am hochtechnisierten Grenzzaun der EU in Bulgarien und Griechenland enden. Daraus folgt die beunruhigende Erkenntnis, dass diese Rechte in der politischen Praxis des Staates gar keine Menschen-, sondern fast ausschließlich Staatsbürger_innenrechte sind. Der fundamentale Unterschied: Menschenrechte gelten für alle, Bürger_innenrechte nur für eine bestimmte Gruppe.

Einschränkungen auch im Inneren

Diese Feststellung sollte deswegen alle beunruhigen, da gewährte Staatsbürger_innenrechte auch leichter wieder eingeschränkt werden können als mit der Geburt erworbene Prinzipien menschlicher Freiheit. Behält sich der Staat einmal vor zu definieren, wer Träger_in dieser Rechte ist und wer nicht, wird er auch definieren wollen, was zu diesen Rechten gehört und was nicht. Letztlich passiert in Europa längst nichts anderes. Denkt man an den Umgang mit dem Widerstand gegen die Krisenpolitik der EU – wie zuletzt in Spanien mit einer skandalösen Kriminalisierung von politischem Protest –, zeigt sich, wie schon heute mit autoritären Mitteln politische Rechte eingeschränkt werden. Die Abschottung der Regierungsspitzen gegen den Protest ihrer eigenen Bevölkerung gehört genauso dazu wie die Militarisierung der Polizei zur Durchsetzung dieser Abschottung.

Gegen die Gerechtigkeits-Expertokratie

Egal ob Menschenrechte irgendwo aufgeschrieben oder von Staaten ratifiziert sind, ihnen haftet immer ihr vorstaatlicher Charakter an: Alle Menschen verfügen über sie – gleichgültig, ob sie ein Staat anerkennt oder nicht. Genau darin besteht das Revolutionäre dieser Rechte. Überlassen wir unsere Rechte aber dem Staat zur „Verwaltung“, dauert es nicht lange, bis diese Rechte nur mehr so gedeutet werden, dass sie der Staatsmacht möglichst nicht schaden. Zugegebenermaßen ist die reale Einklagbarkeit von Grundrechten eine wichtige Errungenschaft. Aber Menschenrechte, die nicht ständig von ihren Träger_innen verteidigt und neu definiert werden, fallen früher oder später in die Falle einer „Gerechtigkeits-Expertokratie“: Staatliche Organe erklären uns unsere Rechte.

Konkrete Taten statt moralischer Bestürzung

Das europäische Menschenrechtsregime ist eine solche Expertokratie. Jurist_innen der Festung Europa könnten etwa bald argumentieren, dass die EMRK nur im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gelte (Art. 1 EMRK) – und nicht für Menschen, die außerhalb ihrer Grenzen ertrinken. Wir sollten uns aber die Frage stellen, ob wir bereit sind, diese und andere rechtliche Legitimationen für das „Sterbenlassen“ (oder Töten?) von tausenden Menschen an den Grenzen Europas zu akzeptieren. Es sind letztlich unser aller Rechte – eben Menschenrechte – die hier brutal verletzt werden. Es ist daher auch unser aller Kampf. Die allein moralische Bestürzung der Politiker_innen zurückzuweisen ist ein erster Schritt, denn moralische Bestürzung kostet wenig und nützt niemandem, wenn nicht konkrete Taten folgen. Der Staat hat auch keine moralische, sondern eine politische Verantwortung, die Menschenrechte umzusetzen. Und es ist unsere Aufgabe als Bürger_innen, ihn dabei zu überwachen. Das geht über Organisierung, parlamentarische Anfragen, Petitionen und jede andere Form der Öffentlichkeit.

Menschenrechte radikal ausweiten

Die momentane Betroffenheit vieler Menschen könnte dabei für eine breite Mobilisierung genutzt werden, wenn betont wird, dass staatliche Institutionen und nicht Schlepper_innen für diese Tragödien verantwortlich sind. Immerhin sind es europäische Regierungen, welche der Würde des Menschen einfach eine Grenze setzen. Wir müssen also eine radikale Ausweitung des Menschenrechtsverständnisses fordern oder hinnehmen, dass Menschenrechte in Europa entlang rassistischer und machtpolitischer Kategorien vom Staat verwaltet werden. Und wir das bloße Material dieser Verwaltung sind.

Ralph Guth ist Politikwissenschafter, arbeitet als Lektor am Institut für Internationale Entwicklung der Universität Wien, ist bei Attac Österreich aktiv und studiert nebenbei Rechtswissenschaften.

Autor

 
Nach oben scrollen