Schuldig: So sexistisch ist unser Rechtssystem

Am Dienstagvormittag erging das Urteil gegen Sigrid Maurer. Der Schuldspruch zeigt nicht nur, dass es keine objektiven RichterInnen gibt, sondern auch, dass unser Rechtssystem im Zweifel zu den Stärkeren hält.

Sigrid Maurer wurde also verurteilt. Von einem Richter, der sich bis zuletzt von der Schuld ihres Anklägers überzeugt zeigte. Der letztlich jedoch einen Beweis von ihr forderte, den zu erbringen weder möglich noch von ihr zu verlangen ist. Hä? Was soll das denn heißen? Es bedeutet, dass unser Rechtssystem auf der Anklagebank sitzt. Der Vorwurf lautet auf tief verankerten Sexismus, den es in seinen Prinzipien und Rechtsnormen wiederholt und verstärkt. Die Geschichte eines Schuldspruchs.

Kein bloßer Spruch

Als der Richter des Verfahrens gegen Maurer, Stefan Apostol, sie am Dienstagvormittag schuldig spricht, hält er sich nicht einfach an die Gesetze. Denn ‚Üble Nachrede‘: § 111 des österreichischen Strafgesetzbuches lässt – wie zahlreiche andere Straftatbestände – Interpretationsspielraum zu. Den Gerichten kommt dank schwammiger Formulierungen häufig eine beachtliche Freiheit zu, geltendes Recht auszulegen und es in die gewünschte Richtung anzuwenden.

Im Verfahren gegen Maurer hätte Richter Apostol anders entscheiden können. Beschuldigungen – auch solche, von denen die Öffentlichkeit erfährt – erfüllen nur dann den Tatbestand der üblen Nachrede, wenn sie geeignet sind, jemanden in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen. Und sie stellen umgekehrt dann gerade keine üble Nachrede dar, wenn sie sich als wahr erweisen.

Für ein anderes Urteil hätte – ganz abgesehen vom spontanen und laut schreienden Gerechtigkeitsempfinden – unter anderem die extrem dichte Indizienlage gesprochen, die gegen den Besitzer der Bar im 8. Bezirk vorliegt. Der Richter ließ das nicht als Wahrheitsbeweis genügen. Maurer, sagte Apostol, hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass die Nachrichten tatsächlich vom Besitzer kamen. Ob der Richter damit durchkommt, wird sich in der zweiten Instanz herausstellen.

Weder neutral noch sensibilisiert

Dass RichterInnen keineswegs frei von Wertvorstellungen sind, ist einleuchtend. Es zeigt sich auch daran, dass der betreffende Richter von Sigrid Maurer erwartet hatte, den übergriffigen Barbesitzer erst einmal persönlich zur Rede zu stellen. Daraus folgen zwei Dinge: Erstens hat Euer Ehren möglicherweise noch keine eigenen Erfahrungen als Betroffener eines sexualisierten Übergriffs gemacht. Zweitens, und weit schwerwiegender, scheint unser Rechtssystem für unseren Richter keine Sensibilisierung für gesellschaftliche Machtverhältnisse und Täter-Opfer-Beziehungen bereitzuhalten. Wenn das nämlich so wäre, müsste völlig klar sein, dass so ein Anspruch niemals an eine Betroffene von sexualisierter Gewalt gestellt werden kann.

Nicht-Beweisbares beweisen

So ist also nicht nur Euer Ehren notgedrungen beeinflusst von vorherrschenden Geschlechterverhältnissen und Rollenzuschreibungen, vor allem unser Rechtssystem ist es. Unter dem Deckmantel angeblicher Objektivität ist unser Rechtssystem in vielerlei Hinsicht zutiefst wertkonservativ. Etwa wenn es Beweise für Nicht-Beweisbares fordert. Denn: Eine herabwürdigende Geste, ein Griff auf den Oberschenkel, der Übergriff in den eigenen vier Wände oder das anonyme Verfassen einer belästigenden Nachricht, wie soll all das zweifelsfrei bewiesen werden? Ganz davon abgesehen, dass manche Tatbestände schlicht fehlen, Übergriffe also nicht immer zur Anzeige gebracht werden können.

Unser Rechtssystem sieht für all diese Fälle gerne das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ vor. Das führt nicht nur zu hohen Dunkelziffern und Verfahrenseinstellungen, sondern auch zur kuriosen Situation, dass Frauen* – ohnehin ungleich stärker von Gewalt betroffen – vor der Justiz unterliegen, wenn sich widerstreitende Aussagen gegenüberstehen. Ein Rechtssystem, das seinen Namen verdient, müsste hingegen gerade jene unterstützen, die die schwächere gesellschaftliche Position einnehmen, die mit weit weniger Macht ausgestattet sind.

Das Rechtssystem ist schuldig

So weit so schlecht. Aber selbst das für die Verfolgung sexistischer Übergriffe ungeeignete juristische Prinzip: im Zweifel für den Angeklagten, kommt nicht zur Anwendung, wenn es ausnahmsweise einer Angeklagten zugute käme. Ausschlaggebender scheint letztlich die gesellschaftliche Erzählung zu sein, wer Täter und wer Opfer ist. Sie schummelt sich ins Urteil – wie immer die Rollen von KlägerIn und BeklagteR und BeklagteM verteilt sind.

Auf der Anklagebank saß diesmal die Betroffene und zog den Kürzeren gegen ihren männlichen Verfahrensgegner. Wenn es darum geht, Frauen* als Betroffene sexualisierter Gewalt nicht ernst zu nehmen, ist das Rechtssystem erstaunlich konsequent. Wir halten fest: Die Justiz ist schuldig im Sinne der Anklage.

Anna Svec studiert Rechtswissenschaften an der Universität Wien und arbeitet in der Rechtsberatung der AK Wien.

Nicole Gruber hat Sozialpolitk und Volkswirtschaft studiert. Sie arbeitet zu bildungspolitischen Themen in der AK Wien.

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