Kontrolle am Krankenbett: Wie die Wirtschaftskammer deinen Krankenstand überwachen will

Die Wirtschaftskammer holt zum nächsten Schlag gegen kranke ArbeitnehmerInnen aus. Sie will Kontrolle über den Krankenstand, die in die intimsten Bereiche der Beschäftigten hineinreicht. Es geht ihr, wie schon in der Vergangenheit, vor allem um eines: Die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu beschneiden. Darüber kann auch ein vermeintlicher Rückzieher nicht hinwegtäuschen.

Heute, am 17. Dezember, findet der sogenannte „Überleitungsausschuss“ für die, mit 1. Jänner neu entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) statt. Die neue Krankenkasse, ein schwarz-blaues Projekt, soll dort Form annehmen. Und die Wirtschaftskammer hat dabei leichtes Spiel, denn mit der letzten Reform 2018 wuchs die Macht der ArbeitgeberInnen in der Krankenkasse dramatisch an.

Ein paar gute Nachrichten

Beginnen wir bei den Reformvorhaben. Grundsätzlich fasst der Überleitungsausschuss aller Voraussicht nach vier Beschlüsse. Dabei geht es um Anspruch auf Kuren, die Harmonisierung von finanziellen Unterstützungsleistungen, eine neue Satzung für die ÖGK – und eine neue Krankenordnung. Diese regelt Verhaltensvorgaben an Beschäftigte im Krankheitsfall. Und die vorgesehene Neuregelung ist nichts anderes als ein Skandal.

Es wird sich zeigen, wann die Wirtschaftskammer ihren Vorstoß in Umsetzung bringen will. Zuletzt hat sie wieder Abstand davon genommen, auch weil der ÖAAB-Vertreter womöglich mit den ArbeitnehmerInnen gegen die Pläne für den Krankenstand stimmen würde. Der hat er bisher immer mit der ArbeitgeberInnenseite gestimmt. Ob er irgendwann verschärften Kontrollen zustimmt, hängt wohl auch davon ab, ob es gelingt, die Aufmerksamkeit auf die Entscheidungen in der Sozialversicherung zu halten.

Generalverdacht im Krankenstand

Um was geht es konkret? Grundsätzlich fordert die Wirtschaftskammer einen Anspruch des Dienstgebers auf Prüfung des Gesundheitszustandes durch die ÖGK und eine Erweiterung der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit um die voraussichtliche Dauer und Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten.

Sie will die Kontrolle in vier Punkten massiv ausbauen:

1. ÄrztInnen sollen bei einer Krankmeldung die Ursache und die voraussichtliche Dauer einer Krankmeldung festhalten. Das heißt, der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin will wissen, woran Du erkrankt bist. Für die, die einmal im Jahr eine Grippe haben, klingt das nicht schlimm. Aber denken wir an Krankheiten, die eine hohe Stigmatisierung mit sich bringen, die ein bisschen „peinlich“ sind oder Krankheiten/Rehabilitationsfälle, die sich negativ auf die Aufstiegschancen im Job auswirken können, etwa im Fall von psychischen und chronischen Erkrankungen. Sogar die Ärztekammer warnt vor diesem Vorstoß, weil dieser das Vertrauen zwischen Ärztin/Arzt und PatientInnen untergraben würde. Tatsächlich müssen wir uns wohl dann die Frage stellen, mit welcher Erkrankung lassen wir uns Krankschreiben, wo muss Dr. Google und die Internetapotheke helfen und welche Krankheiten bleiben gänzlich unbehandelt.

2. Die Wirtschaftskammer möchte, dass DienstgeberInnen verpflichtende Krankenstandskontrollen bei der ÖGK erwirken können. Bisher kann der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bei begründetem Verdacht eine Kontrolle bei der Krankenversicherung anregen – diese entscheidet dann auf Basis bestimmter Kriterien, ob es zu einer Kontrolle kommt oder nicht. Nun sollen diese Kontrollen auf Bestellung der ArbeitergeberInnenseite passieren.

Besondere Überraschung

3. Wer bei einer Erkrankung nicht das Bett hüten muss oder ansteckend ist, kann sich Ausgehzeiten bewilligen lassen. Künftig sollen, wenn es nach der Wirtschaftskammer geht, ArbeitgeberInnen über diese Ausgehzeiten informiert werden. Ein Beispiel: Ein ElektrikerIn, der sich an der dominanten Hand verletzt hat und damit nicht arbeiten kann, darf eine Runde spazieren gehen oder das Kind von der Schule abholen. Über die Zeiten, an denen dies vorgesehen ist, will nun der Chef/die Chefin Bescheid wissen.

4. Der letzte Wunsch der Wirtschaftskammer zielt auf Verschärfungen bei von der ÖGK zu bewilligenden Auslandsaufenthalten ab. Ein indirekter Fingerzeig auf MigrantInnen, die etwa während der Behandlung einer psychischen Erkrankung und längeren Krankenständen nicht mehr zu Angehörigen ins Ausland fahren können sollen.

Für Beschäftige in Branchen, die auch Samstag und/oder Sonntag „normale“ Arbeitstage haben (z.B. Tourismus oder Handel), hält das öffentlich gewordene Papier der Wirtschaftskammer eine weitere „Überraschung“ bereits, wie das Moment-Magazin schreibt: in diesen Brachen soll die pauschale Rückdatierung um 3 Tage (insbesondere von Montag auf Freitag) nicht mehr akzeptiert werden.

Entmachtung statt Sparen

Bei der Sozialversicherung ging es Kurz und Strache nicht ums „Sparen“, sondern um politischen Einfluss der ArbeitgeberInnenseite und damit „ihrer eigenen Leute“. Schwarz-Blau II hat mit der Reform das weitergeführt, was Schwarz-Blau von 2000 bis 2006 begonnen hatten. Damals wurde die Leitung des Hauptverbandes der Wirtschaftskammer geschenkt. Die ursprüngliche Idee der Selbstverwaltung wurde damit ausgehebelt – diese ist schnell erklärt: Fast 70 Prozent der Beiträge in der Sozialversicherung kommen von ArbeitnehmerInnen, daher sollten sie von ArbeitnehmerInnenvertreterInnen verwaltet werden. Die Stoßrichtung wurde mit der Gründung der ÖGK in der letzten Regierung fortgesetzt.

Entgegen dem Erkenntnis einer wissenschaftlichen Studie des LSE wird die Anzahl der Sozialversicherungen 2020 auf fünf reduziert. Die Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengelegt. Kamen bisher in der Krankenversicherung vier ArbeitnehmerInnen auf eine ArbeitgeberIn, so ist nun ein Verhältnis von 1:1. Besonderes Detail am Rande: selbst im Austrofaschismus war das Verhältnis (und anderen Vorzeichen) mit 2:1 ausgeglichener, wie Susanne Haslinger zeigt.

Im neuen Dachverband aller Sozialversicherungsträger haben die ArbeitgeberInnen mit sogar die Mehrheit und dies wurde mit der heute Bekanntgewordenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für nicht verfassungswidrig erklärt. Jemand, der selbst nicht bei der ÖGK versichert ist, leitet in Zukunft die ÖGK.

Außerdem haben Kurz und Strache den UnternehmerInnen ein weiteres Geschenk gemacht: durch die Schwächung der Unfallversicherung müssen sie nun 120 Millionen Euro weniger zum ArbeitnehmerInnenschutz beitragen.

Warum gibt’s keinen Widerstand von unten

Gegen die nun geplanten Änderungen der Krankenordnung haben die ArbeitnehmerInnenvertretungen in der ÖGK bereits ihren Widerstand in den Gremien angekündigt. Angesichts des neuen Kräfteverhältnisses zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen wohl ein Kampf gegen Windmühlen, wenn sich Wirtschaftskammer und Co nicht verhandlungsbereit zeigen.

Auch wenn diese Umschichtung ein großer Angriff auf alle ArbeitnehmerInnen ist, wird es wenig Bewegung geben. Das hängt mit der Komplexität der Struktur der Krankenkasse zusammen, denn nur wenige Leute kennen das System der Selbstverwaltung. Aber es hängt auch mit den Erfahrungen zusammen, die Menschen im Kontakt mit einigen Krankenkassen machen – man wird als BittstellerIn behandelt. Dass etwa Menschen, die ihren Versicherungsschutz (z. B. zwischen dem Mutterschutz und der erfolgreichen Bearbeitung der Elternkarenz) verlieren, aus Kostengründen erst im Wartezimmer bei der Ärztin davon erfahren, hilft dabei nicht. Lange Bearbeitungszeiten, fehlende Ressourcen im Kontaktcenter und eine Grundhaltung des Misstrauens gegenüber Versicherten tragen nicht dazu bei, dass die Krankenkasse noch als „unsere“ Institution wahrgenommen wird. Die Wirtschaftskammer will sie nun endgültig zu der ihren machen.

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