Innsbruck: Österreichs Hauptstadt der Verbote

Bettelverbot, Nächtigungsverbot, Alkoholverbot, „Zuweisungsrecht“ – in Innsbruck will die Politik unerwünschte Menschen mit allen Mitteln unsichtbar machen. Maria Petersen und Irene Pilshofer über die Hintergründe der Verbotspolitik in Tirols Hauptstadt.

Mit dem Einbruch der kalten Jahreszeit ist die Frage der Unterbringung von wohnungslosen Menschen in vielen Städten wieder aktuell. Die politisch Verantwortlichen in Innsbruck haben dafür eine besonders perfide „Lösung“ gefunden: Im Oktober 2017 beschloss der Gemeinderat ein „Nächtigungsverbot“ für weite Teile der Innsbrucker Innenstadt.

Dass das in Innsbruck geschieht, ist kein Zufall. Hintergrund ist eine zunehmende Tendenz in der Stadtpolitik, auf Verbote und Repression zu setzen.

Von „progressiver Sozialpolitik“ zum „Sicherheitsdiskurs“

Seit 1945 stellen Gruppen des bürgerlichen Lagers die Bürgermeister*innen Innsbrucks. Manche von ihnen, wie etwa Herwig van Staa und Vertreter*innen der „Liste für Innsbruck“, galten innerhalb des konservativen Spektrums als „progressiv “ und waren deshalb umstritten.

Das änderte ich jedoch spätestens, als Christine Oppitz-Plörer 2010 Bürgermeisterin wurde. Mit ihr gab es statt Bekenntnissen zu christlich-sozialen Werten Pragmatismus und die Sorge vor Geltungsverlust, kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen. Viele bürgerliche Vertreter*innen folgen der erstarkenden freiheitlichen Fraktion, die in erster Linie Verdrängung und Verwahrung fordert.

Verdrängung der Unerwünschten

Aktuell zeigt sich das beim Thema Wohnen. Auch in Innsbruck ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum eine große Herausforderung. Die Mietpreise sind hoch und steigen stetig, es gibt kaum gemeinnützigen Wohnbau oder Grundstücke für Bauvorhaben. Immer mehr Menschen werden dadurch aus dem Stadtzentrum gedrängt.

Gleichzeitig führt die ignorante Wohnpolitik dazu, dass „unerwünschte“ Gruppen wie Migrant*innen, wohnungslose und bettelnde Personen sowie Menschen in Existenzunsicherheit vom Rest der Gesellschaft abgetrennt werden. Sie werden in Großquartieren bzw. Notschlafstellen untergebracht, oder besser: verwahrt.

Eskalation statt Lösungen

Einen Ausweg aus dieser Situation bietet die Stadt nicht in ausreichendem Maße. Stattdessen setzt die Stadtpolitik in den vergangenen Jahren zunehmend auf Eskalation. Zunächst mit einer Verschärfung des Zugangssystems zu städtischen Wohnungen im Jahr 2015, die u.a. weitreichende Meldepflichten der Wohnungswerber*innen vorsieht. Dann mit der Einführung einer dreijährigen „Wartefrist“ für die Mietzinsbeihilfe 2016. Und schließlich durch die Praxis der beiden städtischen Wohnungsloseneinrichtungen, anerkannte Flüchtlinge nur noch sehr eingeschränkt aufzunehmen.

Diese verheerende Entwicklung wird durch das im Juli 2017 in Kraft getretene neue Tiroler Mindestsicherungsgesetz noch verstärkt. Mit diesem wurde eine Deckelung der Unterstützung für Wohnen eingeführt. Das Problem: Diese liegt weit unter den realen Mietpreisen am privaten und sogar am gemeinnützigen Wohnungsmarkt, sodass in diesem Preissegment praktisch keine Wohnungen mehr zu finden sind. Mit dieser Maßnahme schließt die Politik nun Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, immer mehr vom Wohnungsmarkt aus. Weitreichende Kürzungen der Unterstützungen insgesamt tun ihr Übriges dafür, dass Innsbruck für Menschen, die auf das Existenzminimum angewiesen sind, unleistbar geworden ist.

Sichtbare Wohnungslosigkeit

Ein Effekt dieser Maßnahmen ist, dass die Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum sichtbar steigt. Statt Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, will die Stadt Innsbruck die Sichtbarkeit der Problematik verringern.

Das im neuen Mindestsicherungsgesetz enthaltene „Zuweisungsrecht“ spielt dieser Strategie in die Hände. Es ermöglicht Behörden, Bezieher*innen von Mindestsicherung, notfalls auch gegen ihren Willen, in leerstehenden Wohnraum einzuquartieren.

Flüchtlingsunterkünfte für Mindestsicherungsbezieher*innen

Die im Vorfeld vielfach geäußerten Bedenken gegenüber dieser Maßnahme haben sich zwischenzeitlich bestätigt. Die Menschen werden nicht, wie im Vorfeld von der Politik angekündigt, vordergründig in leerstehende Wohnungen „zugewiesen“. Vielmehr werden sie in Unterkünften der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) untergebracht.

Die TSD ist die mit der Versorgung von Flüchtlingen beauftragten Tochtergesellschaft des Landes Tirol. Sie profitiert davon doppelt. Einerseits wird der Leerstand in Unterkünften reduziert, zu dem es nach der Schließung der EU-Außengrenzen seit 2016 schrittweise gekommen war. Andererseits kann sie daraus entstandene budgetäre Lücken schließen.

Zuweisung ohne Einspruchsmöglichkeit

Ein besonders brisantes Detail ist, dass Menschen, die „zugewiesen“ werden, weder die Möglichkeit einer Mitwirkung, eines Einspruchs mit aufschiebender Wirkung, noch Sicherheiten und/oder Betreuung in der Unterkunft bekommen.

Sie werden in einen Wohnraum gezwungen, den die Behörden für angebracht empfinden. Die betreffenden Einrichtungen befinden sich an abgelegen Orten außerhalb des pittoresken Stadtkerns der Sporttourismus-Perle Innsbruck.

Verwahrungs- und Verbotspolitik gehen Hand in Hand

Die jüngsten Verbote der Stadt Innsbruck sind Teil dieser Entwicklungen. Zusammen mit der erstarkenden FPÖ im Gemeinderat gelang es Bürgermeisterin Oppitz-Plörer nun, das Schlafverbot auf Innsbrucks Pflastergestein zu beschließen. Ein Jahr davor hatte ihr die FPÖ die Mehrheit für das Verbot noch entzogen, da es den Freiheitlichen noch nicht radikal genug ausgestaltet war.

Ein bereits seit 2008 bestehendes Alkoholverbot konnte kürzlich derart ausgeweitet werden, dass es annähernd den gesamten konsumfreien öffentlichen Raum der Innsbrucker Innenstadt erfasst. Leinenzwang für Hunde und Bettelverbot tun ihr Übriges, um bestimmte Gruppen gezielt aus dem Zentrum zu vertreiben. Hohe Verwaltungsstrafen – bis zu 2000 Euro – begünstigen die Verwahrungswünsche der Stadtpolitik.

Rechter Zeitgeist

Die in der politischen Debatte mit dem Nächtigungsverbot verbundene Forderung nach zusätzlichen (dezentralen) Notschlafstellen, ist vor diesem Hintergrund leider nur ein weiterer Schritt in dieselbe falsche Richtung. Statt das Problem der steigernden Existenzunsicherheit aufzugreifen, wird sowohl auf Gemeinde- als auch Landesebene zusehends auf Diskriminierung, Ausschlüsse und Verwahrungsgelüste zurückgegriffen.

Statt politisch mutig zu sein, wird der rechte Zeitgeist akzeptiert. Die „Message“ hinter der Verbotslust Innsbrucks ist somit klar: Wohnungslose sollen in Innsbruck zwar nicht verhungern oder erfrieren. Aber der Anblick ihrer Lage soll weder uns selbst noch unseren Gästen den Aufenthalt und die Konsumlust verderben.

 

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