Warum ein Grundeinkommen keine Lösung ist

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Eine existenzsichernde Transferleistung, die jedem/r Monat für Monat vom Staat aufs Konto überwiesen wird. Ganz ohne Bedarfsprüfung, ganz ohne Gegenleistung. Wäre das angesichts steigender Arbeitslosigkeit, wachsender Ungleichverteilung, zunehmender Prekarisierung und eines repressiver werdenden Sozialstaates nicht die Lösung? Eher nicht, meint Markus Koza.

BGE-Debatten werden in der Regel sehr emotional geführt. Wer an die versprochenen Segnungen nicht so recht glauben will, stößt bei den BefürworterInnen nicht nur auf weitgehendes Unverständnis, sondern sieht sich auch rasch dem Vorwurf ausgesetzt, Büttel des Kapitals zu sein und dem „Lohnarbeitsfetisch“ zu frönen. Wer am emanzipatorischen Charakter des BGE zweifelt, dem/der wird nur allzu oft jede Fähigkeit visionär zu denken abgesprochen. Wer die Finanzierungsfrage stellt, wird entweder der Fantasielosigkeit bezichtigt – oder es ist alles ohnehin nur eine Frage des „politischen Willens“.

Die Emotionalität der Debatte macht eine kritische Auseinandersetzung allerdings umso notwendiger. Gerade aus einer linken Perspektive.

Anspruch und Wirklichkeit

Ein BGE nimmt für sich in Anspruch, jedem/r den Ausstieg aus der Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Und da hakt es auch schon. Weil eigentlich klar sein sollte, dass mit einem kollektiven Ausstieg aus dem Erwerbsprozess ein BGE auch schon Geschichte wäre. Schon der Ausstieg einer „kritischen Masse“ würde bereits die Einlösung des dem BGE innewohnenden materiellen Versprechens auf „Existenzsicherung“ mangels Angebot an Waren und Dienstleistungen wenn schon nicht verunmöglichen, so zumindest deutlich erschweren. Die Verknappung hätte entweder Preissteigerungen – mit der entsprechenden Entwertung des BGE – oder Kontingentierungen von Waren bzw. Leistungen mit „Grundbedürfnischarakter“ zur Folge.

Abseits dieser erwartbaren Effekte stellt sich die grundlegende Frage, wie denn überhaupt unter BGE-Bedingungen Arbeit organisiert werden kann: Wie kann in einer Gesellschaft, in der jede/r grundsätzlich in „Freiheit tätig ist“, die Versorgung mit dem Notwendigsten gewährleistet werden? Wie kann Arbeit, die es braucht, um eine dauerhafte, regelmäßige und bedarfsgerechte Abdeckung zumindest mit dem Notwendigsten garantieren zu können, organisiert werden? BefürworterInnen setzen sich über diese grundsätzlichen Fragen gerne mit der Behauptung hinweg, dass sich am Erwerbsverhalten auch unter Bedingungen eines BGE ja ohnehin nichts Gravierendes ändern würde. Die Menschen würden eh arbeiten wollen, ein groß angelegter Ausstieg aus der Erwerbsgesellschaft sei nicht zu erwarten. Wer Gegenteiliges behauptet, hätte schlicht ein „falsches“, nämlich „schlechtes“ Menschenbild.

Diese Behauptung zeigt das grundsätzliche Dilemma der „Bedingungslosigkeit“ auf: Es gibt sie nicht. Einerseits wird nämlich die befreiende Wirkung des BGE von Lohnarbeit und Arbeitszwang gepriesen. Andererseits wird darauf gehofft, dass der Masse der Werktätigen ein über Jahrhunderte anerzogenes Arbeitsethos verinnerlicht ist, damit zumindest eine Mindestmaß an gesellschaftlich notwendiger Arbeit zur Sicherung der elementaren Bedürfnisse gewährleistet ist. Ein „bedingungsloses“ Grundeinkommen kann, wenn überhaupt, nur unter der Bedingung einer möglichst hohen Erwerbsbeteiligung funktionieren. „Bedingungslosigkeit“ gibt’s maximal für eine kleine Minderheit: ein Widerspruch.

Die leidige Finanzierungsdebatte

In engem Zusammenhang mit der Erwerbsbeteiligung steht die Finanzierung. Die ist nämlich nicht nur eine Frage des „politischen Willens“ sondern auch des Könnens.

Würde etwa ein BGE in Mindestsicherungshöhe (837 Euro/Monat für Erwachsene, 150 Euro/Monat für Kinder) eingeführt, würde das bei der Bevölkerungsstruktur Österreichs 2014 (6,8 Mio. Erwachsene, ca. 1,7 Mio. Unter-19-Jährige) Kosten von rund 71 Mrd. Euro/Jahr verursachen. Würde ein Grundeinkommen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle (1.161 Euro/Ein-Personen-Haushalt) und der erhöhten Kindesmindestsicherung (223 Euro/Kind) ausbezahlt, würden die Kosten bei ca. 98,5 Mrd. Euro liegen. Das Modell „Mindestsicherung“ würde sich hinsichtlich Kosten bei rund 21,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bewegen, das Modell „Armutsgefährdungsschwelle“ bei knapp 30 Prozent.

Zum Vergleich: Die gesamte Steuer- und Abgabenquote belief sich 2014 auf rund 144 Mrd. Euro bzw. 43,8 Prozent des BIP. Die Sozialquote – also alle Ausgaben für Sozialleistungen von Pensionen über Arbeitslosigkeit bis hin zu Gesundheit – auf 97,93 Mrd. Euro (29,6 Prozent). Von diesen 97,93 Mrd. Euro waren 68,17 Mrd. Geldleistungen (Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Pensionen, Familienbeihilfe etc.). Ein Modell „Mindestsicherung“ würde also fast die Hälfte der gesamten öffentlichen Einnahmen beanspruchen, ein Modell „Armutsgefährdungsschwelle“ über zwei Drittel.

Wie realistisch eine Anhebung der Steuerquote auf weit über 50 Prozent des BIP ist, die notwendig wäre, um zusätzlich zum BGE ein Netz mit sozialen und bildungspolitischen Dienstleistungen erhalten und ausbauen, sowie den überfälligen sozial-ökologischen Umbau finanzieren zu können, möge jede/r selbst beurteilen. Die Angst um die Finanzierbarkeit des Sozialstaates mit Einführung eines BGE ist jedenfalls mehr als gerechtfertigt. Und auch hinsichtlich der Finanzierung des BGE gilt die Hoffnung auf Verinnerlichung des Arbeitsethos bei der Masse der Werktätigen.

„Bedingungslosigkeit“ unter widersprechenden Bedingungen

Diese Tatsache dürfte wohl ein Grund sein, warum BGE-BefürworterInnen gerne unkonkret bleiben und sich in Allgemeinplätzen verlieren, wenn es um die Finanzierung geht. Wenn aber doch – selten genug – Vorschläge vorliegen, machen Steuern und Abgaben auf Arbeit wie selbstverständlich einen ganz wesentlichen Finanzierungsanteil aus. Auf die kann auch nur schwerlich verzichtet werden, machen sie doch mit knapp 75 Mrd. Euro (ca. 27 Mrd. Euro Lohnsteuer, 48 Mrd. Euro Sozialversicherungsbeiträge, Zahlen für 2014) den Löwenanteil der Steuern und Abgaben aus. Das Problem dabei: Ein BGE reduziert Einkommen aus Arbeit auf ein nur noch aufstockend wirkendes Zusatzeinkommen. Bleibt das BGE aber steuer- und abgabenfrei – und es ist mir kein Modell bekannt, das Gegenteiliges vorsieht –, brechen die Steuereinnahmen weg.

Denn um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern, wird der Einstiegssteuersatz niedrig ausfallen müssen. Das bringt enorme Einnahmeverluste für die öffentliche Hand. Gleichzeitig müssten Löhne in der Daseinsvorsorge – wo überlebensnotwendige Leistungen erbracht werden – massiv erhöht werden, um ausreichend Beschäftigte zu finden. Damit entstehen der öffentlichen Hand zusätzliche Ausgaben, die finanziert werden müssen. Selbst wenn Vermögenssteuern auf EU-Niveau, eine Wertschöpfungsabgabe, eine stärkere Steuerprogression oder die Finanztransaktionssteuer umgesetzt würden, wären die optimistisch geschätzten Mehreinnahmen von bis zu 8 Mrd. Euro viel zu wenig, um alle Zusatzausgaben abdecken zu können.

Um ein „bedingungsloses“ Grundeinkommen finanzieren zu können bräuchte es als „Nebenbedingung“ also möglichst viele Menschen in Erwerbsarbeitsverhältnissen, die so hoch entlohnt sind, dass ein ausreichendes Steueraufkommen sichergestellt wäre. Und das, obwohl Lohneinkommen nur noch Aufstockungscharakter haben – weil für das „existenzsichernde“ Auskommen ja das BGE zuständig ist. Wie soll das funktionieren?

Perspektive Grundeinkommen? Nicht wirklich.

So unterstützenswert seine Zielsetzungen – die Überwindung von Lohnarbeit, der Schutz vor Armut oder ein selbstbestimmtes Leben – auch sind, so wenig ist ein BGE geeignet, diese zu erreichen. Es ist keine wirkliche Perspektive.

Das spricht nicht dagegen, Grundeinkommenselemente – etwa in Form einer garantierten Grundpension im Alter oder einer garantierten Einkommensabsicherung in bestimmten Lebensphasen – als Ergänzung in Mindest- bzw. Grundsicherungsmodelle einzubauen. Als „lebenslanges“ und bedingungsloses Konzept taugt ein Grundeinkommen jedoch nicht.

Da erscheint eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung schon weitaus sinnvoller. Nicht nur, weil derartige Kämpfe schon erfolgreich geführt wurden, sondern weil eine solche Rückeroberung von Zeit tatsächlich allen zugute käme. Damit wäre sie ein ebenso solidarischer wie emanzipatorischer Akt hin zu einer gerechteren Verteilung von Chancen und Perspektiven. Das lohnt allemal.

Markus Koza ist Vorsitzender der Unabhängigen GewerkschafterInnen (UG) im ÖGB und Mitglied des ÖGB-Vorstands.

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