Nein, die Forderungen des Frauenvolksbegehrens sind nicht utopisch

Einige prominente Frauen wollen das Frauenvolksbegehren nicht unterstützen, weil die Forderungen unrealistisch und „utopisch“ wären. Dabei ist das Gegenteil der Fall, meint Natascha Strobl.

Im Prinzip geht es beim Frauenvolksbegehren um zwei sehr simple Dinge. Erstens: Frauen sollen in keinem Bereich der Gesellschaft diskriminiert werden, weil sie Kinder bekommen (könnten). Und zweitens: Frauen sollten vor Gewalt und Herabwürdigung geschützt werden.

Schwangerschaft und Sexualität

Der erste Punkt beginnt schon bei der Entscheidung, ob Frauen überhaupt ein Kind bekommen wollen. Das beinhaltet einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln und der (nicht nur theoretischen) Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Das bedeutet aber auch umfassende Sexualaufklärung bereits in der Schule, damit sich gerade Mädchen selbstbestimmt mit ihrer eigenen Sexualität auseinandersetzen können.

Das Thema (mögliche) Schwangerschaft zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben von Frauen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jede Frau überhaupt Kinder möchte und welche bekommen kann. Bekommen sie welche, ist in vielen Branchen und vielen Gegenden Österreichs der Wiedereinstieg in einen Vollzeitjob beinahe unmöglich, woraus gewaltige Einkommensunterschiede  und damit verbunden geringe Pensionsansprüche und verstärkte Abhängigkeiten entstehen.

Arbeit und Chancen gerecht verteilen

Ein Grund dafür ist die mangelnde Kinderbetreuung. Ein Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, quantitativ wie qualitativ, hilft vor allem Frauen, die nach wie vor die Hauptlast von Sorgetätigkeiten leisten. Eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich bedeutet mehr Zeit für die Familie, mehr Freizeit und gerechtere Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Alleinerziehende (ca. 90% Frauen) haben zudem oft das Problem, dass der Ex-Partner den Unterhalt nicht zahlt. Ein Unterhaltsvorschuss durch den Staat würde das Leben dieser Familien, für die sich oft essentielle Dingen wie Heizen oder Essen kaum leisten können, substantiell verbessern.

Ein weiterer Grund für gravierende Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind neben den ungebrochenen Erwerbsbiographien von Männern auch Männernetzwerke, die sich gegenseitig in einkommensstarke Positionen hieven. Eine 50-Prozent-Quote bewirkt, dass Frauen nicht so einfach übergangen werden können wie derzeit, wo sie sich, im Gegensatz zu Männern, zwischen Familie und Karriere entscheiden müssen.

Schutz vor Gewalt und Herabwürdigung

Das zweite große Themenfeld behandelt den besonderen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bzw. Herabwürdigungen. Das bedeutet einerseits das Verbot von sexistischer Werbung, die keine direkte Form der Gewalt ist, aber das Bild von Frauen in der Gesellschaft entscheidend mitprägt. Frauen sind dieser Logik nach hysterisch, können nicht einparken und ihre (nackten) Körper sind Allgemeingut, mit dem sich von Bier bis Fliesenböden alles verkaufen lässt. Diese Bilder tragen zu einer Kultur bei, in der Frauen nicht als selbstbestimmte Individuen, sondern als verfügbare Objekte gesehen werden.

Am Ende dieser Logik steht Gewalt von Männern an Frauen. Präventionsarbeit und der Ausbau von Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen können Leben retten. Dies betrifft auch Frauen auf der Flucht, die oft spezifischer Gewalt ausgesetzt sind und spezifische Fluchtgründe haben. Erst ein eigener, vom Ehepartner unabhängiger, Aufenthaltsstatus bedeutet ein selbstbestimmtes und freies Leben.

Was ist hier utopisch?

Das Frauenvolksbegehren ist damit keineswegs utopisch, sondern eigentlich sehr pragmatisch. Es geht um die Grundbedingungen, um Frauen als gleichberechtigte Menschen zu sehen. Eigentlich fordert es nur dazu auf, Frauen vor Gewalt und Herabwürdigungen zu schützen, sie nicht auf Grund (möglicher oder imaginierter, gewünschter oder ungewollter) Schwangerschaft zu diskriminieren und ein Leben mit Familie und Karriere zu ermöglichen. Wer das im Jahr 2018 utopisch nennt, sagt mehr über sich, als über das Frauenvolksbegehren aus.

 

Bis 4.4.2018 können Unterstützungserklärungen für das Frauenvolksbegehren entweder online (mittels Handysignatur oder BürgerInnenkarte) oder in jedem Gemeindeamt/auf jedem magistratischen Bezirksamt (mit Ausweis) abgegeben werden. Unterstützungsberechtigt sind nur österreichische StaatsbürgerInnen ab dem 16. Lebensjahr. 

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