Sebastian Kurz will einmal mehr „die Balkanroute schließen“. Was das konkret bedeutet, zeigen Gerichtsprozesse wie jener im bulgarischen Harmanli. Dort werden Geflüchtete zu tausenden in gefängnisartige Lager gesperrt, ohne Sanitäranlagen oder medizinische Versorgung. Wer sich gegen die unmenschlichen Zustände wehrt, wird in zweifelhaften Gerichtsverfahren angeklagt. Valerie Vitzthum berichtet über die Kriminalisierung von Flüchtlingsprotesten in Europa.
Am 24. Mai fand in der bulgarischen Kleinstadt Harmanli der erste Tag eines Prozesses statt, dessen Bedeutung weit über die Grenzen Bulgariens hinausgeht. Angeklagt sind 21 geflüchtete Personen, die 2016 nach Unruhen im Anhaltelager Harmanli festgenommen wurden und anschließend in Einzelhaft saßen.
Die Situation in Harmanli
Das 2014 errichtete Lager in Harmanli war zu Beginn als offenes Ankunftszentrum für MigrantInnen und Geflüchtete gedacht. Nach Protesten nationalistischer Kräfte wurde es umgebaut und bietet weder Sanitäranlagen, heißes Wasser noch medizinische Versorgung.
Im späten November im selben Jahr kam es zu Aufständen. Menschen im Lager protestierten gegen die gefängnisartigen Zustände mit Steinwürfen und Barrikaden. Die bulgarische Polizei antwortete mit Wasserkanonen und verletzte bei der Stürmung des Lagers über hundert MigrantInnen. 21 Personen wurden mehr oder weniger willkürlich festgenommen und vor Gericht gestellt. Die Anklagen lauteten Hooliganismus und die Zerstörung von Eigentum. Es gab keine Untersuchungen der Übergriffe durch die Polizei. Der nächste Prozesstag ist für 5. Juni angesetzt.
Proteste in ganz Europa
Der Gerichtsprozess der „Harmanli 21“ ist nicht der einzige Prozess dieser Art, der aktuell in Europa stattfindet. In Griechenland ging vor kurzem der umstrittene Prozess gegen die „Moria 35“ zu Ende. Alle 35 angeklagten Personen wurden freigesprochen, einige von ihnen sollen jetzt aber abgeschoben werden. Sie wurden 2017 auf der Insel Lesbos nach Protesten gegen die Bedingungen im ehemaligen Militärgefängnis Moria festgenommen. Auch hier übten AnwältInnen und ProzessbeobachterInnen Kritik an der exzessiven Polizeigewalt, an unverhältnismäßigen Strafmaßen und dem Umstand, dass einige der festgenommenen Personen an den Protesten nicht einmal teilgenommen hatten.
Ähnliches passierte in Ungarn: Dort wurde der Hauptangeklagte der „Röszke 11“ vor wenigen Wochen wegen eines „Akts des Terrorismus“ in zweiter Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ahmad H. hatte bei einem Protest an der ungarischen Grenze mit einem Megafon Protestierende und GrenzbeamtInnen gebeten, ruhig zu bleiben. Im Anschluss daran wurde er mit zehn anderen Protestierenden inhaftiert und im Rahmen der sehr umfassenden Terrorismusgesetzgebung in Ungarn angeklagt. Ahmed H.s Anwalt bezeichnete das Verfahren als „politischen Schauprozess“ und legte abermals Berufung ein.
Gewalt und Kriminalisierung
Schwarz-Blau kündigt jetzt noch härtere Maßnahmen gegen Schlepper und die Schließung der Grenzen um jeden Preis an. Das hat reale Konsequenzen: noch mehr Tote an den Grenzen, noch mehr Verletzte in ganz Europa. Erst vor wenigen Wochen erschoss ein Polizist in Belgien ein zweijähriges Mädchen.
Geflüchtete müssen europaweit unter unmenschlichen Bedingungen in gefängnisartigen Lagern leben. Sie sind exzessiver Polizeigewalt an den Grenzen ausgesetzt. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlicher Beratung wird ihnen verweigert. Es kommt zu willkürlichen Inhaftierungen und Verurteilungen.
Wenn Geflüchtete sich nicht in das Bild des hilfsbedürftigen Opfers fügen, sondern politisch handeln, demonstrieren und ihre Rechte einfordern, werden sie systematisch kriminalisiert. Europa schottet sich weiter ab, um für „mehr Sicherheit“ zu sorgen. Doch die Frage ist: Sicherheit für wen?
Erratum: In der Ursprungsfassung dieses Beitrags stand fälschlicherweise, die InsassInnen wären dauerhaft im Lager Harmanli eingesperrt. Wir danken Leser Mathias Fiedler für den Hinweis.