Nach dem Aula-Skandal: Wer waren die „Rechtsbrecher“ im KZ Mauthausen?

Über die skandalöse Einstellung des Verfahrens gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Aula“, die KZ-Überlebende als „Landplage“ bezeichnet hatte, berichtete Harald Walser auf mosaik. Nun meldet sich Andreas Kranebitter, der zu den Häftlingen des KZ Mauthausen forscht, zu Wort. Er weist auf einen selten beachteten Aspekt hin: Auch die „Kriminellen“ im KZ waren politische Opfer.

Nur der Vollständigkeit halber soll hier noch einmal zitiert werden, was seit Wochen die Wogen in Medien, Politik und Justiz hochgehen lässt: In der rechtsextremen Zeitschrift „Aula“ war ein Artikel erschienen, in dem die im Mai 1945 befreiten Häftlinge des KZ Mauthausen unter anderem als „Massenmörder“ und „Landplage“ bezeichnet wurden. „Raubend und plündern, mordend und schändend plagen die Kriminellen das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land“, heißt es dort. Formulierungen wie diese können in Zeitschriften wie der „Aula“ kaum überraschen. Sehr wohl überraschend war allerdings die Reaktion der Staatsanwaltschaft Graz auf die Anzeige des Nationalratsabgeordneten Harald Walser. Denn die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen die „Aula“ bald ein – und begründete diese Einstellung so: „Es ist nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte. Da zu den Befreiten, neben den überwiegend jüdischen Lagerinsassen, auch aufgrund von Gewalt- und Eigentumsdelikten in Mauthausen deponierte Häftlinge zählten, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Befreiung strafbare Handlungen […] von Befreiten begangen wurden. […] In der Literatur gibt es Hinweise auf die Begehung von strafbaren Handlungen durch Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen im Rahmen ihrer Befreiung. Dies ist auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung nachvollziehbar, da sich unter den Inhaftierten (unbestritten) Rechtsbrecher befanden.“

„Vernichtung durch Arbeit“

Wortwahl und Inhalt dieser Einstellungsbegründung wurden mittlerweile selbst von hochrangigen Beamten des österreichischen Justizministeriums als „unfassbar“ bezeichnet. Wenig beachtet wurde in der gesamten Debatte allerdings ein Aspekt – nämlich jener, dass es laut Staatsanwaltschaft eben „auch aufgrund von Gewalt- und Eigentumsdelikten in Mauthausen deponierte Häftlinge“ gegeben habe, „Rechtsbrecher“ eben. Inmitten der medialen Aufregung bestand die Reaktion darauf in Schweigen. Über tatsächliche oder vermeintliche „Rechtsbrecher“ unter KZ-Häftlingen wird – seit Jahrzehnten – nicht gern geredet und geforscht. Das ist meines Erachtens ein Fehler – denn es ist mehr als an der Zeit, auch die Verfolgung dieser Häftlingsgruppe im Detail zu untersuchen und politisch zu debattieren.

Als „krimineller“ KZ-Häftling wurde ins KZ deportiert, wer laut Strafregister drei oder mehr Vorstrafen mit sechs oder mehr Monaten Strafmaß vorzuweisen hatte und damit als „Berufsverbrecher“ etikettiert wurde; oder jemand, der im Anschluss an eine Strafhaft zu „Sicherungsverwahrung“ verurteilt wurde. In anderen, klareren Worten: kein einziger als „kriminell“ Deportierter wurde wegen irgendeines aktuellen Deliktes zur Haft im KZ Mauthausen verurteilt. „Kriminelle“ wurden nicht wegen aktueller Taten, sondern einzig aufgrund ihrer Vorstrafen als Tätertypus verfolgt, oder eben im Anschluss an eine gerichtliche verhängte Strafe in „Sicherungsverwahrung“ ins KZ deportiert – zur „Vernichtung durch Arbeit“ (eine Phrase, die wörtlich in Verbindung mit den „Sicherungsverwahrten“ gebraucht wurde). In Bezug auf Mauthausen handelt es sich um über 15.000 Deportierte, von denen mindestens 8.314, also mehr als die Hälfte, ermordet wurden – nicht wenige also.

Wer waren die „Rechtsbrecher“ von Mauthausen?

Bei den ins KZ deportierten „Berufsverbrechern“ handelt es sich keineswegs um vermeintlich besonders gefährliche „Langstrafler“, sondern um aufsässige und renitente, nicht kooperationsbereite und nicht in den (Zwangs-)Arbeitsprozess eingliederungswillige Personen mit Vorstrafen vor allem wegen Diebstahls. Die Kripo verfolgte, das zeichnet sich gerade für das KZ Mauthausen deutlich ab, so gut wie keine (oft kleinbürgerlichen) Betrüger, kaum Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher. Verfolgt wurden (mehrheitlich proletarische) Eigentumsdelinquenten, die auch mehrfache Haftstrafen nicht von weiteren Taten abgehalten hatten – und die damit Justiz wie Polizei den Spiegel der Machtlosigkeit vorhielten. Menschen, in deren individueller Haftgeschichte so gut wie immer eine gewisse Renitenz und Aufsässigkeit den Behörden gegenüber zu finden ist.

Menschen wie Karl Schikirsch, der sich im Februar 1938 in Selbstmordabsicht alkoholisiert vor die Tramway schmeißt und nach misslungener Tat sichtlich unerfreut von zwei Polizisten abgeführt wird: „Plötzlich rief er uns leckt mich in Arsch zu und lief davon“, protokollieren die beiden Uniformierten in Wiener Polizeiaktprosa. „Wir machten nun beide von den Gummiknüppel Gebrauch und versetzten ihm einige Schläge auf die Hände und auf den Rücken. Erst jetzt stellte er sein renitentes Verhalten ein, weigerte sich aber mit uns zu gehen.“ Es handelt sich um Menschen wie Leopold Frauenberger aus Untersiebenbrunn, dessen Bürgermeister ihn ins KZ deportieren lässt, weil er im Wirtshaus den sogenannten „Anschluss“ mit den Worten „Mich können die Marmeladinger [Deutschen, Anm.] samt den Hitler“ kommentiert. Um Menschen wie Georg Binder, der als Kapo der Waffenkammer dem Lagerwiderstand in Mauthausen die Waffen besorgt hatte, und der 1946 wegen Zigarettendiebstahls erneut in die Fänge der Kripo gelangt. Die stellt ihn, indem sie mehrmals auf ihn schießt, und notiert sichtlich erzürnt auf dessen Vernehmungsprotokoll: „Die Unterschrift wurde unter dem Hinweis, dass ihn die Sache nicht interessiere von Georg Binder verweigert!“

Zeichnet man die Wohnorte der Wiener „Berufsverbrecher“ auf einer Wien-Karte ein, so wird klar, um wen es sich bei den Verfolgten soziologisch gesehen handelt: Um die „wilde Vorstadt“, um jene Menschen, die Lutz Musner und Wolfgang Maderthaner in ihrem Buch „Die Anarchie der Vorstadt“ als „unübersetzbaren Rest“ der kapitalistischen Moderne bezeichnet haben. In den Wiener Vorstädten hatte der Kapitalismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts neue soziale Schichten hervorgebracht: „Indem das Kapital die alte Vorstadt vereinnahmt, d.h. die alten Sozialbeziehungen und Sozialrollen auflöst und neu gestaltet, die Unterschichten als Arbeiter und Arbeiterinnen produziert, schafft es auch sein Gegenteil: eine vielgestaltige und unkanalisierte Masse von potentiellen Aufrührern, Vaganten, Arbeitsunwilligen und Prostituierten.“ Das ist die „Masse“, aus der im Nationalsozialismus die Berufsverbrecher der KZ geformt wurde.

So begann der Nationalsozialismus in Österreich

Es geht hier nun nicht darum, in den Berufsverbrechern des KZ Mauthausen stille Helden zu erkennen. Viele sogenannte „Berufsverbrecher“ hatten ihre Mithäftlinge schikaniert, traktiert, ermordet. Der slowakische Überlebende Pavel Branko schrieb mir per E-Mail, er habe (verständlicherweise) keine gesteigerte Lust, über sie zu reden: „An andere Einzelheiten, ausser daß mir am dritten Tag nach Einlieferung ein Kapohelfer mit einem Faustschlag ins Gesicht die Brille kaputtgemacht hat, erinnere ich mich nicht.“ Es geht nicht um die Entdeckung der „Berufsverbrecher“ als „letzte vergessene Opfergruppe“. Aber es geht um die wesentliche Erkenntnis, dass der deutsche und österreichische Nationalsozialismus auch mit Bettelverboten, mit Platzverweisen, mit Strafrechtsverschärfungen und verstärkten Ermächtigungen zu Überwachung und Festhaltung, mit einer umfassenden kriminalpolizeilichen „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ begann – vor allem in Österreich. Es geht um die offensive Zurückweisung rechtsextremer Versuche, dem KZ-System mit dem ewigen Hinweis auf die Inhaftierung von „Rechtsbrechern“ stillschweigend Legitimation zuzusprechen. Und es geht um die eigentlich banale Erkenntnis, dass die Opfer der kriminalpolizeilichen Verfolgung – im Fall der „Kriminellen“ immer noch faktisch von jeder Anerkennung durch das Opferfürsorgegesetz ausgeschlossen – politische Opfer sind. Was sonst?

Andreas Kranebitter ist Politikwissenschafter und Soziologe in Wien.

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