Asylverfahrensstopp – Geht das?

Die Innenministerin will alle neuen inhaltlichen Asylverfahren (Verfahren, in denen es um die Prüfung von Fluchtgründen und nicht um Formal- oder Zuständigkeitsfragen geht) stoppen, heißt es. In den Medien wird sie mit der Aussage zitiert, es wäre eine Weisung ergangen, wonach alle neuen Asylverfahren absichtlich hinausgezögert werden sollen. Da Österreich im europäischen Durchschnitt angeblich verhältnismäßig schnell über Asylanträge und auch danach über Anträge zur Familienzusammenführung entscheidet, wäre Österreich nach Ansicht der Innenministerin zum „Zielland Nummer eins“ von Asylsuchenden geworden.

Das ist kein Scherz, Österreich hat tatsächlich eine Innenministerin, die sich so etwas öffentlich zu sagen traut. Asylrecht in Österreich ist lange schon davon geprägt, dass durch Entscheidungs- und Verfahrenspraxis möglichst Signale gesetzt werden, Österreich als Zufluchtsland unattraktiv zu machen. Die Frage ist, kann die Innenministerin tatsächlich einfach so mit Weisungen Verfahren stoppen? Ungeachtet von völker- und europarechtlichen Verpflichtungen lässt sich das ganz schlicht herunterbrechen: Asylverfahren sind Verwaltungsverfahren; werden also eingeleitet durch den Antrag einer rechtsschutzsuchenden Person – genauso etwa wie Bauverfahren oder Verfahren zur Gewährung von Beihilfen. Das österreichische Rechtssystem sieht vor, dass eine Verwaltungsbehörde sodann grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten über diesen Antrag entscheiden muss. Dies ist als Höchstgrenze angesetzt. Es gilt der Grundsatz, dass über Anträge so rasch wie möglich zu entscheiden ist. Wenn die Innenministerin also eine Weisung an Behörden erteilt, Verfahren bewusst hinauszuzögern, liegt es nahe, ihr vorzuwerfen, Behörden zu rechtswidrigem Verhalten zu veranlassen. Werden durch eine rechtswidrige Weisung Personen in ihren Rechten geschädigt, liegt ein Befugnismissbrauch vor. Und geschieht ein solcher wissentlich, ist Amtsmissbrauch gegeben. Anzunehmen ist, dass die Innenministerin schlau genug sein wird, die Weisung nicht so zu formulieren, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt ist. So soll anscheinend Inhalt der Weisung sein, dass sogenannte „Dublin-Verfahren“, bei denen es also um die Abschiebung in einen anderen europäischen Nachbarstaat geht, bevorzugt behandelt werden sollen – was de facto zu einem Stillstand der übrigen Verfahren führen wird. Es stellt sich dann aber die Frage, wie die Weisung begründet ist. Und liegt die Intention der Weisung nicht in der Beschleunigung von Dublin-Verfahren, sondern darin, inhaltliche Verfahren bewusst zu verzögern, um potentielle Asylsuchende davon abzuhalten oder abzuschrecken nach Österreich zu gelangen, dann kommt man wieder dazu, an einen Missbrauch des Weisungsrechts zu denken.

Was heißt das konkret?

Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung ist die Weisung rechtspolitisch ein Dammbruch und moralisch eine Bankrotterklärung. Österreich ist nach verschiedenen völkerrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Flüchtlingen Schutz zu gewähren. Nun könnte dem entgegengehalten werden, dass Asylanträge ohnehin weiter entgegengenommen werden und damit sichergestellt wäre, dass Asylsuchenden zumindest vorläufig Schutz gewährt wird, da sie sich während der laufenden Verfahren im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Allerdings wird dabei etwas ganz Gravierendes übersehen: Lange Asylverfahren führen dazu, dass Behörden und Verwaltungsgerichte überlastet sind. Sie führen dazu, dass Personen zum Nichtstun verdammt sind, weil ihnen während laufender Asylverfahren der Arbeitsmarktzugang verwehrt ist. Sie führen zu hohen Ausgaben der öffentlichen Hand, da Asylsuchende während ihrer Asylverfahren Grundversorgungsleistungen beziehen – arbeiten dürfen sie ja nicht. Sprich: Untätigkeit in Asylverfahren führt zu alldem, was die Regierung in den letzten Wochen immer wieder als Problem anprangerte. Nämlich zur Überlastung von Behörden und Gerichten, zu Versorgungsengpässen und zur Situation, Zeltlager aufstellen zu müssen, um Asylsuchende unterbringen zu können.

Verantwortlich ist die Republik!

Es liegt auf der Hand, dass die Weisung also deutlich mehr strukturelle Probleme schafft, als sie zu lösen imstande wäre. Dazu kommt die menschliche Komponente. Personen, die einen Anspruch darauf haben, dass ihr Status als Flüchtling anerkannt wird, werden in der Luft hängen gelassen. Und noch mehr:

Die Familienzusammenführung soll offenbar torpediert werden. Schon jetzt müssen unzählige syrische Männer monatelang auf Einvernahmen in ihrem Asylverfahren warten. In der Zwischenzeit halten sich ihre Angehörigen, die im Herkunftsstaat zurückgelassen werden mussten, da ihnen die lebensgefährliche Reise über das Mittelmeer nach Europa unzumutbar wäre, in Krisengebieten auf. Was heißt das ganz konkret? Ein Mann aus Syrien z.B., der nach Österreich flieht und hier um Asyl ansucht, hat per se einen Anspruch darauf, dass ihm Schutz gewährt wird. Angesichts der verheerenden menschenrechtlichen Lage in Syrien ist es undenkbar, jemanden in diesen, von Gewalt zerfressenen Staat, abzuschieben. Sprich, wer einen Antrag stellt, hat Anspruch auf Gewährung von internationalem Schutz, sofern er sich nicht an Menschenrechtsverletzungen auf der Seite einer der Konfliktparteien beteiligt hat. Sobald ihm dieser Schutzstatus anerkannt wird, hat dieser Mann aber auch einen Rechtsanspruch darauf, dass er seine Familienangehörigen genauso in Schutz bringen kann. Er kann also Frau und Kinder im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich bringen. Wenn dies durch überlange Verfahrensdauer verunmöglicht wird, laufen die zurückgebliebenen Familienangehörigen Gefahr, Verfolgung oder Übergriffen ausgesetzt zu werden. Also: Wenn durch die Verzögerung von Asylverfahren Familienzusammenführungen unmöglich gemacht werden und Angehörigen in Krisengebieten etwas widerfährt, ist nach ganz einfachen (auch schadenersatzrechtlichen) Überlegungen letztlich die Republik Österreich dafür verantwortlich zu machen. Und das nicht nur auf einer moralischen Ebene, denn diese scheint die Regierung wenig zu interessieren. Sollten derartige Fälle auftreten, kann man nur hoffen, dass jemand auf die Idee kommt, die Republik dafür zur Verantwortung zu ziehen und zu verklagen.

Ronald Frühwirth ist Rechtsanwalt in Graz. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt unter anderem das Asyl- und Fremdenrecht. 

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