Warum die Abschaffung der Kammern das Ende der Kollektivverträge bedeuten würde

FPÖ, Neos und Industriellenvereinigung wollen die gesetzlich verankerte Mitgliedschaft bei Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer abschaffen. Das klingt zunächst harmlos, ist es aber nicht. Denn ein Ende der automatischen Kammer-Mitgliedschaft bedeutet auch den Anfang vom Ende der Kollektivverträge. Das zeigt ein aktueller Fall im Druckgewerbe, berichtet Michael Mayer.

In Österreich herrscht eine weltweit einzigartig hohe Abdeckung von Beschäftigungsverhältnissen mit Kollektivverträgen. Diese Verträge regeln die wichtigsten Rechte und Pflichten für Betriebe und Beschäftigte. Unter anderem fallen auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen in diese Vereinbarungen.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind diese Rechte nicht gesetzlich garantiert. Sie werden jährlich auf’s Neue von den Gewerkschaften (ÖGB) mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) ausgehandelt.

Was Kollektivverträge bringen

Das hat für die Lohnabhängigen den großen Vorteil, dass sich in der jeweiligen Branche alle Betriebe daran halten müssen, was die Wirtschaftskammer der Gewerkschaft zusagt. Die Beschäftigten müssen nicht als Einzelkämpfer_innen auf betrieblicher Ebene betteln und feilschen – wo sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit (und zwischenmenschlichen Involviertheit) eine weit schlechtere Ausgangsbasis haben als ihre Chefs und Chefinnen.

Etwa 98% der ArbeiterInnen und Angestellten profitieren von diesem System. Eine der Grundvoraussetzungen für diese hohe Abdeckung ist die automatische Mitgliedschaft in den Kammern. Dadurch, dass die Pflichten der Arbeitgeber_innen durch die Wirtschaftskammer (WKO) kollektiv ausgehandelt werden, sind die Chefs und Chefinnen in den einzelnen Betrieben der jeweiligen Branche an diese Vereinbarung gebunden. Sie können die Rechte ihrer Mitarbeiter_innen nicht individuell unter das kollektiv verankerte Mindestlevel garantierter Rechte hinunterdrücken.

Das Beispiel der Drucker_innen

Was passiert, wenn es keinen Kollektivvertrag gibt, lässt sich aktuell am Beispiel der Drucker_innen zeigen. Lange Jahre wurde der Kollektivvertrag im Druckgewerbe von der Gewerkschaft nicht mit der Wirtschaftskammer, sondern dem Verband Druck und Medientechnik verhandelt. Dieser Verband ist ein privater Zusammenschluss von Unternehmer_innen und war lange Zeit kollektivvertragsfähig. Die Industriellenvereinigung sowie die Neos fordern genau dieses Modell: Nicht Kammern, sondern private Verbände sollen mit der Gewerkschaft verhandeln.

Durch eine Statutenänderung hat sich der Verband Druck und Medientechnik jetzt allerdings selbst die Kollektivvertragsfähigkeit aberkennen lassen, und „kann“ nun nicht mehr verhandeln. Die seit über 100 Jahren bestehende kollektivvertragliche Situation ist damit – zumindest zeitweise – ausgesetzt. Dadurch steigt der Druck auf Beschäftigte, neue, schlechtere Einzelverträge einzugehen – wer nicht wechselt, wird gekündigt. Die Arbeiterkammer berichtet aktuell von einem Fall aus einer Druckerei in Wien-Floridsdorf: 40 statt 37 Stunden Wochenarbeitszeit sowie Einbußen beim 13. und 14. Monatsgehalt, das allein über den Kollektivvertrag geregelt ist – eine gesetzliche Bestimmung dafür gibt es nicht. Private Branchenverbände wenden also einen Statutentrick an, um sich vor Lohnzahlungen zu drücken. Doch das ist nicht der einzige Anschlag auf die Kollektivverträge.

Branchen- vs. Betriebliche Kollektivverträge

Eine weitere Idee, die immer wieder – abermals von der Industriellenvereinigung und den NEOS – in Spiel gebracht wird, ist die Kollektivvertragsverhandlung auf betrieblicher Ebene. Hier soll die Verhandlungsbasis der Gewerkschaften geschwächt werden.

Gleiche Arbeitsbedingungen in einer Branche sind in Österreich Usus – unabhängig vom konkreten Unternehmen. Werden die Kollektivverträge nun auf betrieblicher Ebene angesiedelt, wird ein Wettbewerb einsetzen, der vor allem zu Lasten der Beschäftigten geht, etwa durch Lohndumping. Zudem lassen sich Betriebsrät_innen dann viel schneller einschüchtern oder neue Betriebsratsgründungen sehr einfach verhindern – unzählige Beispiele der letzten Jahre zeigen, wie hart manche Unternehmen gegen eine Organisierung der Beschäftigen vorgehen.

Ein Anschlag auf Beschäftigte

Ein Branchenkollektivvertrag funktioniert nur, wenn alle Arbeitgeber_innen einer Branche in einem Verband organisiert sind – in diesem Fall der Wirtschaftskammer. Wäre ein freiwilliger Austritt möglich, würde das System ad absurdum geführt werden.

Deshalb sichert nur die gesetzlich garantierte, österreichweit organisierte Mitgliedschaft in den Kammern die Kollektivverträge. Forderungen, sie abzuschaffen oder zu schwächen sollten als das gesehen werden, was sie sind: Ein neoliberal motivierter Anschlag auf Arbeiter_innen und Angestellte, die es mit aller Kraft abzuwehren gilt.

 

Autor

 
Nach oben scrollen