Schuldig des Terrorismus: Die Kriminalisierung eines linken Kulturvereins

Die Anatolische Föderation soll eine terroristische Vereinigung sein: So sieht es das Wiener Landesgericht, das drei Vorstände schuldig sprach. Es war ein Prozess ohne konkretes Delikt. Der migrantische Kulturverein steht jetzt vor dem Aus.

Während sich die Berichterstattung über die Ermittlungen gegen die rechtsextreme Identitäre Bewegung überschlägt, hat es eine linke Organisation bereits getroffen – und das ohne jegliches Medienecho. Drei Vorstandsmitglieder der Anatolischen Föderation (Afa) wurden wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu bedingten Haftstrafen verurteilt, dem migrantischen Kulturverein droht die Auflösung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schuldsprüche markieren das vorläufige Ende einer Ermittlung, die im Herbst 2015 mit Hausdurchsuchungen des Vereinslokals und der Privatwohnungen von Mitgliedern ins Rollen kam und die bis zum Prozessende keine Gnade kannte. Hatime Azak, stellvertretende Vorsitzende der Afa und mittlerweile zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, sagt im Gespräch mit mosaik: „Sie haben nur versucht, uns zu verurteilen.“

Maschinengewehre im Gerichtssaal

Die Anatolische Föderation wurde 2004 in Wien gegründet. Der migrantische Verein organisiert Freizeitveranstaltungen wie Konzerte und Feste, lädt linke Aktivist_innen und Bands ein. Ebenso ruft die Anatolische Föderation zu Demonstrationen und Kundgebungen für politische Gefangene in der Türkei auf. Die Staatsanwaltschaft aber unterstellt ihr ein anderes Motiv: Sie sieht in der Afa eine Vorfeldorganisation der DHKP-C, einer Organisation, die auf der EU-Terrorliste steht.

Deswegen mussten sich die Vorstandsmitglieder der Föderation vor Gericht verantworten – aber nicht als Einzelpersonen, denen terroristische Handlungen angelastet werden könnten. „Die Staatsanwaltschaft stellt die Anatolische Föderation als Anlaufstelle für Terroristen hin“, sagt Mahriah von „Prozess.Report“, einem Wiener Kollektiv, das Prozesse gegen linke Gruppen beobachtet. „Während des gesamten Prozesses waren WEGA-Beamte mit Maschinengewehren für den Saalschutz abgestellt“.“

Es begann am 1. Mai

Seinen Ausgang nimmt alles auf der Erster-Mai-Demonstration 2015. Die Anatolische Föderation marschiert dort mit einem eigenen Block, einige ihre Aktivist_innen tragen olivgrüne Overalls. Ihre Botschaften sind klar: Auf Spruchbändern kritisieren sie die Regierung Erdogan und fordern die Entlassung politischer Gefangener in der Türkei.

Am Rande des Geschehens hält eine Person die Bilder zweier Männer hoch. Im März 2015 haben die beiden Abgebildeten das Büro eines Istanbuler Staatsanwalts besetzt. Ihr Ziel: die Ermittlungen bezüglich des Mordes an dem 14-jährigen Berkin Elvan durch einen Polizisten zu beschleunigen. Was dann passierte, machte aus den zwei Männern „Attentäter“. In einer missglückten Operation stürmt das Sondereinsatzkommando das Büro. Der Staatsanwalt und die zwei Geiselnehmer sterben. Später bekennt sich die DHKP-C zur Geiselnahme.

Entstanden in den 1970ern, firmiert die Organisation seit 1994 unter ihrem aktuellen Namen. Seit den späten 1990er Jahren verübte die DHKP-C vermehrt Attentate auf staatliche Einrichtungen in der Türkei. Seit 2001 steht sie auf der EU-Terrorliste, gemeinsam mit derzeit insgesamt 21 Gruppen. Für die Staatsanwaltschaft Wien hat die DHKP-C zum Ziel, die Staatsordnung in der Türkei zu zerschlagen.

Harsche Kritik

Und so wird die Wiener Staatsanwaltschaft aktiv. Denn einerseits wertet sie die Zurschaustellung der Porträtfotos  am 1. Mai als klaren Hinweis darauf, dass die Anatolische Föderation in einem Naheverhältnis zur DHKP-C steht. Zudem unterstellt das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Teilen des Afa-Blocks „militärische Aufmachung“ – typisch für die DHKP-C, wie es heißt. Im Oktober 2015 werden die Wohnungen von Vorstandsmitgliedern durchsucht, Materialien sichergestellt.

Im Frühjahr 2018 beginnen die ersten Prozesse: 17 Aktivist_innen der Afa müssen sich wegen Gutheißung und „Förderung einer terroristischen Vereinigung“ verantworten. Die ersten Gerichtsentscheidungen folgen im Juli des  Jahres. Die ersten beiden Urteile fallen verhältnismäßig glimpflich aus: einmal drei Monate bedingt, einmal Freispruch. Dennoch fällt die Kritik an der Justiz harsch aus. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ortet möglicherweise Eingriffe in das Recht auf Meinungsäußerung. Zudem kritisiert er die Anwendung des Terror-Paragrafen. Dieser würde der Staatsanwaltschaft helfen, gegen Menschen vorzugehen, ohne dass konkrete Delikte vorliegen würden, sagt er damals dem Standard.

Keine konkreten Delikte

Ende Februar folgt der schwerste Schlag gegen die Anatolische Föderation. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vereinsvorstand nach Paragraf 278b „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ vor und eröffnet den Prozess. Anders als bei den Verhandlungen gegen Einzelpersonen geht es also nicht nur um die Gutheißung von Terror.

Die Anklage stützt sich nicht auf den Demonstrationszug am 1. Mai 2015, sondern auch auf andere Tätigkeiten der Anatolischen Föderation. So sehen die österreichischen Justizbehörden beispielsweise in der türkischen Wochenzeitung „Yürüyüs“, die die Afa vertreibt, ein Medium, das die ideologischen Grundsätze der DHKP-C widerspiegele. „Yürüyüs ist in der Türkei nicht verboten. Es ist eine legale Wochenzeitung“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Hatime Azak. Auch sonst ist die Strafverfolgung kaum daran interessiert, den Angeklagten konkrete Delikte anzulasten. Sie konzentriert sich darauf, sie in ein Naheverhältnis zur DHKP-C zu rücken. Doch auch diese Vorwürfe bleiben vage. „Wir wurden immer nur zur legalen Protesten befragt“, sagt Azak.

Der Prozess beginnt am 26. Februar und startet kurios: Zwei der sechs Angeklagten sind nicht im Gerichtssaal erschienen. Die Richterin kümmert sich nicht weiter um deren Abwesenheit. Dennoch werden zwei Wochen und sechs Verhandlungstage später drei der vier erschienenen Angeklagten verurteilt. Der Schöff_innensenat sieht die Verbindung zur DHKP-C als erwiesen an.

“Tür und Tor für Kriminalisierung linker Gruppen geöffnet”

Doch das mediale Echo bleibt diesmal aus. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim war für mosaik nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. Über die Urteile findet sich auch nach gut zwei Wochen kein Artikel in einem österreichischen Printmedium. Das mag mit den verhältnismäßig glimpflichen Strafen zu tun haben: Das Gesetz sieht einen maximalen Strafrahmen von zehn Jahren vor. Die 16 und 20 Monate, die auf Bewährung ausgesetzt sind, sind davon weit entfernt.

Dennoch sehen BeobachterInnen in den Schuldsprüchen eine potenzielle Gefahr. „Es ein richtungsweisendes Urteil“, meint Mahriah von Prozess.Report. „Damit ist Tür und Tor geöffnet, um weitere linke Gruppen wegen vermeintlicher Terrorismus-Unterstützung zu kriminalisieren.“

Die Verurteilten wollen nun in Berufung gehen. Über ihnen schwebt nicht nur das Urteil, sondern auch die mögliche Auflösung ihrer Organisation. Die Vereinspolizei wird diese voraussichtlich in den kommenden Monaten in Angriff nehmen. Die Anatolische Föderation will das nicht einfach so hinnehmen. „Es geht nicht nur um uns“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Hatime Azak. „Bald wird es auch andere treffen.“

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