So prekär leben Alleinerzieherinnen und ihre Kinder in Österreich

In Österreich leben über 100.000 alleinerziehende Frauen mit Kindern unter 15 Jahren. Sie sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Zusätzlich zu niedrigen Löhnen in “Frauenberufen”, Teilzeitarbeit, Doppel- und Dreifachbelastung, fehlendem Kinderbetreuungsangebot kämpfen viele Frauen auch damit, dass  sie keinen regelmäßigen Kindes-Unterhalt vom Vater erhält. Viele  sind auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen sind – und da gibt es einigen Nachbesserungsbedarf, meint Sonja Ablinger auf mosaik und bekräftigt die Forderung nach einem Mindestunterhalt. 

„Es ist alles so beschämend.”

“Am schlimmsten ist, dass ich mir manchmal von meiner kleinen Tochter Geld ausborgen muss,damit ich einkaufen kann“.

„Mit dem Geld muss ich ganz streng haushalten. Ich muss mir genau überlegen, was ich zum Kochen einkaufe. Ich kann nicht mehr als 10 Euro am Tag ausgeben.“

Das sind zwei Auszüge aus Gesprächen mit Alleinerziehenden, die ihre prekäre Situation widerspiegeln. Es sind vor allem Frauen betroffen: In Österreich leben 108.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren, 101.000 davon sind Frauen. Eine Befragung der Plattform für Alleinerziehende ergab, dass nur jede zweite Alleinerzieherin regelmäßig Kindes-Unterhalt vom Vater erhält, weshalb viele Frauen auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen sind.

Verbesserungen dürfen nicht länger auf sich warten lassen

Bis diese allerdings ausgezahlt werden, kann es nach der aktuellen gesetzlichen Regelung mitunter Jahre dauern. Die Tücken im Unterhaltsvorschussgesetz haben oft weitreichende Folgen für die ökonomische Situation von Alleinerziehenden und deren Kinder – viele rutschen in die Armut ab. Obwohl die ökonomisch angespannte Situation der Alleinerziehenden bekannt ist, passiert auf der politischen Ebene nichts, was zur Verbesserung beiträgt. Das Thema wird seit Jahren auf die lange Bank geschoben. Aber jetzt hat Kanzler Kern einen „New Deal“ angekündigt. Doch wird der auch wirklich bei den Frauen ankommen? Der Österreichische Frauenring hat gemeinsam mit der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende, dem Forum Kindesunterhalt, der Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ Katharina Kucharowits und der Sozial- und Familiensprecherin der Grünen Judith Schwentner ein Forderungspaket zur Unterhaltsreform erstellt und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert.

Die notwendigsten Schritte konzentrieren sich auf fünf Bereiche: Mindestunterhalt, kein Aussetzen der Unterhaltszahlungen, realistische Kinderkostenanalyse, Dauer der Unterhaltsleistungen und statistische Daten zur Situation der Ein-Eltern-Familien.

Gegen gesetzliche Kinderarmut: Sicherung von Mindestunterhalt

Die dringendste Maßnahme sind existenzsichernde Unterhaltszahlungen. Kinder von Alleinerzieherinnen bekommen oft keinen oder zu niedrigen Unterhalt. Die Festlegung der Alimentationszahlungen erfolgt nach festgelegten Richtsätzen, für ein 13jähriges Kind liegt dieser Richtsatz zum Beispiel bei 289 Euro pro Monat. Oft aber werden bei Gericht aufgrund der Angaben des Vaters weitaus niedrigere Beträge festgelegt. Frauen berichten sogar von Alimentationszahlungen in der Höhe von 30 oder 45 Euro! Dieser Betrag kann niemals reichen. Denn die Armutskonferenz gibt für Alleinerzieherinnen in Österreich Kinderkosten von monatlich 650 Euro an.

Eines steht fest: Wir brauchen einen Mindestunterhalt, der den realen Kosten entspricht und bei dem auch Sonderbedürfnisse der Kinder, wie zum Beispiel eine Zahnspange, Brillen oder spezielle Lernförderung mitberechnet werden. Eine Gesetzesreform muss sicherstellen: Wenigstens ein realistisch altersgemäßer Regelbedarfssatz muss gesichert und darf nicht unterschritten werden, selbst wenn der Unterhaltsbeitrag des Vaters niedriger festgesetzt wird.

Katz- und Mausspiel bei Unterhaltsvorschuss abschaffen

Die Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung richtet sich nach derzeitiger Gesetzeslage nach der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen. Stellt dieser bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung oder Befreiung von der Unterhaltspflicht, , führt dies in der Regel sofort dazu, dass die Auszahlung des Vorschusses ganz oder teilweise innegehalten wird. Die Innehaltung bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Unterhaltsherabsetzungsverfahren aufrecht. Unterhaltsverfahren ziehen sich nicht selten einige Monaten bis zu mehreren Jahren.Unterhaltsberechtigte bekommen in dieser Zeit weniger oder gar keinen Unterhalt bevorschusst. Vereinfacht gesagt: Will ein Unterhaltspflichtiger seinen Beitrag nicht (oder nicht in der angemessen Höhe) leisten und der Staat springt über eine Regressleistung ein, kann der Unterhaltspflichtige die Alimentationsleistung für seine Kinder immer wieder hinauszögern. Der Vorschuss kann so von einem Tag auf den anderen von 300 Euro auf beispielsweise 20 Euro sinken oder komplett wegfallen. Dieses ewige „Katz- und Mausspiel“ drängt Alleinerziehende und betroffene Kinder in existenzielle Nöte. Die Regelung zum Innehalten der Unterhaltsleistung muss abgeschafft werden.

Kinderkostenanalyse für das 21. Jahrhundert

Die oben erwähnten Regelbedarfssätze werden jährlich vom Justizministerium festgelegt. Dabei greift das Ministerium auf eine Spezialauswertung der „Konsumerhebung 1964“ (!) zurück. Die Sätze werden jährlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die damaligen Erhebungen basieren auf einer durchschnittlichen Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Es ist klar, dass der zugrunde liegende Warenkorb mehr als 50 Jahre später nicht mehr die aktuelle Struktur der Kinderkosten widerspiegelt. Die seit Jahren angekündigte Kinderkostenanalyse, die als Grundlage einer Reform des Unterhaltsgesetzes immer genannt wird, muss endlich erstellt werden. Die Kinderkostenanalyse muss im 21. Jahrhundert ankommen. 

Unterhaltssicherung bis zum Ende der Ausbildung garantieren

Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gewährt. Das hat zur Folge, dass Kinder zum Beispiel gegen den eigenen Vater vor Gericht ziehen müssen. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung wie GymnasiastInnen, HTL-SchülerInnen, StudentInnen undLehrlinge sind auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen und weder fachlich, noch finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, mit entsprechenden Einforderungsmaßnahmen gegen den Elternteil vorzugehen. Eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes muss eine Regelung beinhalten, die eine Unterhaltssicherung für Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung garantiert.

Beschämende Politik, beschämende Politiker

Anfragen zu Unterhaltsvorschusszahlungen beantwortet der Bundesminister für Justiz häufig mit dem Satz: „Dazu steht mir aus der Verfahrensautomation Justiz kein Zahlenmaterial zur Verfügung.“ Es gibt keine zuverlässigen Zahlen darüber, wie häufig Unterhaltsvorschüsse auf Antrag herabgesetzt, innegehalten oder eingestellt wurden. Die prekäre Lebenssituation der Ein-Eltern-Familien ruft beim Justizminister scheinbar wenig Interesse hervor.

Mittlerweile sind laut zentraler europäischer Armutsstudie 42 Prozent der Alleinerziehenden von Armut und Ausgrenzung bedroht. Ein Maßnahmenpaket liegt auf dem Tisch, aber die Bundesregierung debattiert lieber über die Kürzung der Mindestsicherung. „Es ist alles so beschämend“. Stimmt. Eine Politik, die um die Armut der Alleinerzieherinnen weiß, aber dagegen nichts tut, das ist eine Schande. Herr Bundeskanzler, wie war das mit dem „New Deal“ genau gemeint?

Sonja Ablinger ist Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings und war SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat und Frauenvorsitzende der SP-Oberösterreich. Sie ist außerdem Lehrerin an einer Neuen Mittelschule in Linz.

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