Vergewaltigung: Warum ein „Nein“ (noch) nicht genügt

„Sie hätte ja wegrennen können“, sagt ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann vor Gericht und wird nicht verurteilt. Das ist kein Einzelfall in Österreich. Noch immer kommt ein Großteil der Betroffenen nicht zu ihrem Recht. Der Österreichische Städtebund und die Frauenbüros wollen die gesetzliche Lage ändern und haben deshalb erfolgreich die Kampagne und Petition “Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen.” geführt. mosaik-Redakteurin Sonja Luksik sprach mit Alexandra Schmidt, Projektkoordinatorin und Frauenbeauftragte der Stadt Salzburg.

 

Sonja Luksik: In Österreich reicht ein “Nein” zu sexualisierter Gewalt nicht aus – was läuft da falsch?

Alexandra Schmidt: Bei starker Nötigung, Freiheitsentzug oder wenn die vergewaltigende Person massive Gewalt anwenden musste, ist eine Verurteilung wahrscheinlich. Deutliche Ablehnungsgesten, Weinen oder bloße Äußerungen wie „Nein, ich will keinen Sex“ der betroffenen Person fallen aber nicht darunter. Unsere Kampagne zielt darauf ab, dass auch dann der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt ist und verurteilt wird – also wenn klar war, dass es sich um nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt hat. Jetzt haben wir eine gute Gelegenheit, das zu ändern – im Justizministerium wird nämlich gerade die größte Strafrechtsreform seit vielen Jahren vorbereitet.

Sonja Luksik: Sind andere Länder diesbezüglich schon weiter als Österreich?

Alexandra Schmidt: Ja, in Frankreich, Belgien und Großbritannien gibt es schon Regelungen, die in diese Richtung gehen.

Sonja Luksik: 2013 gab es in Österreich etwas weniger Verurteilungen von Vergewaltigungen als 1975. Woran liegt das? 

Alexandra Schmidt: Natürlich haben sich das gesellschaftliche Bewusstsein und auch die rechtlichen Grundlagen zwischenzeitlich verändert. In der Rechtsprechung hat es sich aber eingebürgert, dass nur bei der Überwindung starker Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug wirklich verurteilt wird. Das führt vor Gericht zu Situationen, wo Täter sagen: „Ja mir war klar, dass die Frau das nicht wollte und ich hab’s trotzdem gemacht“. Oder ein Täter wird nicht verurteilt, weil er sagt „Sie hat ja nichts getan“ oder „Ich hab hab’ ja keine Gewalt überwinden müssen“ oder „Sie hätte ja wegrennen können“. Das alles hat zur Folge, dass wir zwar seit den 1970er-Jahren sehr viel mehr Anzeigen wegen Vergewaltigung haben, nämlich etwas über 900 im Jahr 2013. Aber wir haben immer noch gleich viele oder sogar weniger Verurteilungen wie in den 1970er-Jahren, nämlich jedes Jahr ungefähr 100. Wir wissen außerdem, dass bei Vergewaltigungen die Dunkelziffer sehr hoch ist und weitaus nicht alle Fälle zur Anzeige gebracht werden.

Sonja Luksik: Hat sich seit den 1970er-Jahren also gar nichts verbessert?

Alexandra Schmidt: Doch, die rechtlichen Grundlagen haben sich verbessert und Feministinnen haben viel erreicht. Letztes Jahr hatten wir zum Beispiel das zweifelhafte Jubiläum „25 Jahre Vergewaltigung in der Ehe strafbar“, davor galt das jahrelang nicht als Tatbestand. Erst seit 2004 ist Vergewaltigung in der Ehe auch ein Offizialdelikt und damit muss jede Vergewaltigung von Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Trotzdem wirkt das Recht noch nicht bis in die letzte Konsequenz des Vergewaltigungs- und sexuelle Nötigungsparagraphen, der im Strafrecht einfach klarer gemacht werden muss.

Sonja Luksik: Was ist das Ziel eurer Kampagne?

Alexandra Schmidt: Das Ziel ist klar. Erstens, Sensibilisierung der Öffentlichkeit – deswegen auch dieses irritierende Sujet mit dem schwarzen Herz und dem Schriftzug “Für immer Pein”. Es geht darum, klar zu machen, dass ein „Nein“ nicht genügt und viele Vergewaltigungen, die tatsächlich stattfinden, einfach nicht verurteilt werden. Mittels Online-Petition wollten wir dokumentieren: Wirklich viele Leute wollen eine Änderung. Und das ist uns auch gelungen, 5.178 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Damit konnten wir die Petition als parlamentarische Petition über die Nationalrätin Gisela Wurm in den Nationalrat einbringen. Wir wollen aufzeigen: Genau jetzt besteht die Chance, etwas zu ändern. Die Kampagne hat bereits bewirkt, dass das Justizministerium den Handlungsbedarf erkannt und diese problematischen Paragraphen aufgegriffen hat.

Sonja Luksik: Welche Reaktionen gab es auf die Kampagne?

Alexandra Schmidt: Unterschiedliche. Sehr viele überraschte Reaktionen, also „Was, ist das wirklich so? Ist das wirklich so, dass nur bei diesen drei Voraussetzungen Vergewaltigung verurteilt wird? Ist das wirklich so krass?“ Dann auch viel Zuspruch, also „Da gehört was gemacht“. Viele Reaktionen waren sehr ablehnend, vor allem Männer haben sich durch die Forderung bedroht gefühlt. Einer hat gesagt: „Was? Muss ich mir jetzt jedes Mal eine schriftliche Einverständniserklärung von einer Frau geben lassen wenn ich Geschlechtsverkehr mit ihr haben möchte?“ und „Wie wollt ihr denn beweisen, dass mich die Frau danach nicht verleumdet?“. Er hat von „nicht-akzeptablen Kollateralschäden“ gesprochen. Wir sagen dazu ganz klar: So viele Jahre haben wir mehr als Kollateralschäden in Kauf genommen, weil unzählige vergewaltigte Frauen nicht zu ihrem Recht gekommen sind. 900 Anzeigen und 100 Verurteilungen sind nur das, was auf dem Papier steht. Vergewaltigung in der Ehe ist ein großes Thema, viele Frauen wissen noch immer nicht, dass das ein Straftatbestand ist. Insofern gab es wirklich viele Aha-Erlebnisse und sehr viele Befürworter_innen. Über 5.000 Unterzeichner_innen waren für uns ein guter Erfolg.

Sonja Luksik: Vor Kurzem habt ihr die Petition Nationalratspräsidentin Doris Bures übergeben. Wie geht es jetzt weiter?

Alexandra Schmidt: Gisela Wurm sitzt im Frauen- und Justizausschuss und kann darauf schauen, dass da auch wirklich was gemacht wird. Wir wissen natürlich nicht, wie es in letzter Konsequenz rechtlich formuliert sein wird oder kann, dazu gibt es zwei konkrete Vorschläge – einen der Österreichischen Frauennotrufe und einen der Gewaltschutzzentren in Österreich.

Sonja Luksik: Im Idealfall wird der Vorschlag also im Strafrecht aufgenommen?

Alexandra Schmidt: Genau. Wir sind sehr optimistisch, dass das Strafrecht hier klarer formuliert wird, sodass die Paragraphen besser wirken. Österreich hat sich ja auch im  Istanbul-Übereinkommen dazu verpflichtet, die rechtliche Situation von Opfern von sexueller Gewalt zu verbessern.

Sonja Luksik: Ein erster wichtiger Schritt auf juristischer Ebene ist gesetzt. Welche Änderungen sind außerdem notwendig, damit Vergewaltigungen gesellschaftlich verurteilt werden?

Alexandra Schmidt: Sexuelle Kontakte oder Beziehungen auf Augenhöhe sind einfach der beste Schutz gegen sexuelle Ausbeutung. Eine unabhängige Existenzsicherung und ein selbstbestimmtes Leben von Frauen sowie ein Ermächtigt-Sein über den eigenen Körper sind sicher die beste Medizin. Es muss klar gemacht werden: Sexuelle Gewalt ist ein Machtmissbrauch, ein Ausdruck von alten, patriarchalen Strukturen, in denen ein Geschlecht weniger wert ist und sexuell verfügbar sein muss – nämlich die Frau. Die Botschaft muss lauten: Vergewaltigung ist ein schwerwiegendes, strafbares Verbrechen.

*Hier kann man die parlamentarische Petition unterzeichnen.

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