Neues Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – Fortschritt im Rückwärtsgang?

Kurz vor der Sommerpause wurde im Nationalrat eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschlossen. Die Träger_innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen jubeln. Die Teilgewerkschaften wirken überrumpelt und resigniert. Tobias Haas fragt nach den Auswirkungen des Gesetzes auf Österreichs Pflegelandschaft und stellt eine kritische Diagnose.

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist das Berufsgesetz der österreichischen Pflegeberufe. Es regelt Kompetenzen, Tätigkeiten und Ausbildungen der Pflegeberufe. Die Mehrzahl ist hier angebracht, denn es gab bereits in der alten Version zwei Berufe, die im GuKG geregelt waren, nämlich jener der „Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester“ bzw. des „Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers“ (mit dreijähriger Ausbildung) sowie jener der Pflegehilfe (mit einjähriger Ausbildung). Mit der aktuellen Novelle ändern sich nun die Berufsbezeichnungen. Die „Schwester“ wird gestrichen und durch Pflegerin ersetzt. Ein längst überfälliger Schritt, welcher wohl im Gesetz viel schneller als in den Köpfen passiert. Es ist aber ein wichtiger Schritt, diese diskriminierende, klerikale Berufsbezeichnung zu Geschichte zu machen. Auch die Pflegehilfe wird umbenannt – in Pflegeassistenz.

Noch ein neuer Pflegeberuf

Die Umbennung der zwei Berufsgruppen ist auf symbolischer Ebene ein wichtiger Schritt. Im neuen GuKG finden sich jedoch einige weitere Änderungen mit größerer Auswirkung auf den Arbeitsalltag vieler Pfleger_innen. Denn mit der aktuellen Novelle wurde eine dritte Berufsgruppe eingeführt: jene der Pflegefachassistenz, welche mit einer zweijährigen Ausbildung zwischen dem gehobenen Dienst (Diplom) und der Pflegeassistenz angesiedelt ist.

Diese zweijährige Ausbildung war eine langjährige Forderung der Pfleger_innen. Gewünscht war aber, dass die neue Pflegefachassistenz die einjährige Ausbildung der Pflegehilfe (neu: Pflegeassistenz) ersetzen sollte. So hätte eine grundlegende Qualitätssteigerung erzielt werden können. Nun soll die Pflegefachassistenz aber parallel zu den diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und den Pflegeassistent_innen bestehen. Sie wird in Punkto Kompetenzen dazwischen eingeordnet werden, jedoch nahe an die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_innen heranrücken.

Akademisiert und marginalisiert

Ein anderer Aspekt der Novelle führt dazu, dass die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger_innen künftig zur Gänze akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden. Die Grundausbildung wird also, wie international üblich, zu einem Bachelor-Studiengang, welcher bereits bisher in einigen Bundesländern parallel zu Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten wurde.

Dieser Schritt ist zwar grundsätzlich zu begrüßen und könnte die Vermutung nahelegen, dass dies zu einer Qualitätssteigerung der Pflege beitragen wird. Schon jetzt ist aber absehbar, dass die verfügbaren Studienplätze an den Fachhochschulen, die ja meist auf wenig vertrauenswürdigen Bedarfs- und Akzeptanzanalysen beruhen, in Summe nicht den bisherigen Ausbildungsplätzen an Schulen entsprechen werden. Dies bedeutet, dass künftig in allen Bereichen weniger diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen beschäftigt sein und von Pflegefachassistent_innen und Pflegeassistent_innen ersetzt werden. Ein Wunsch, der offenbar vor allem von den Landesgesundheitsreferent_innen kam.

So bejubelt die Wiener Stadträtin Sonja Wehsely in einer Presseaussendung die Novelle und ihren eigenen Beitrag zum Entstehen. Letztendlich steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Patient_innen und Bewohner_innen künftig von einer Person gepflegt werden, die eine kürzere Ausbildung hatte. Auch wenn der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) dies in einer Presseaussendung bestreitet, kann alleine durch die geringe Zahl an Ausbildungsplätzen für den gehobenen Dienst davon ausgegangen werden, dass sich das Verhältnis der unterschiedlichen Berufsgruppen hin zu niedrigerer Qualifikation verändern wird. Der „optimale Mix“, wie er in dieser Presseaussendung vom Pflegedirektor des Wiener Wilhelminenspitals bezeichnet wird, orientiert sich vermutlich nicht am Optimum der Patient_innenversorgung, sondern am Optimum der Kosten.

Kompetenzerweiterung oder Arbeitsverdichtung?

Die sozialdemokratische Bundesministerin Sabine Oberhauser spricht in einer Pressemitteilung von neuen Kompetenzbereichen, die festlegen, was Pflegepersonen machen dürfen und was Ärzt_innen vorbehalten ist. Der Beruf soll auch attraktiver gemacht werden. Dies kann nur als perfide bezeichnet werden, geht es hier doch um eine Erweiterung der von Ärzt_innen an Pflegepersonen delegierbaren Tätigkeiten. Das bedeutet im Klartext: mehr Arbeit ohne mehr Kompetenz.

Mehr Kompetenz würde bedeuten, dass Pflegepersonen in gewissen Bereichen eigenständig auf Basis ihres Wissens entscheiden und durchführen können. Die Möglichkeit zur Weiterverordnung von Medizinprodukten, die in der Novelle geregelt ist, spricht den Pflegepersonen ab, selbstständig zu entscheiden. WEITERverordnen bedeutet, nicht über das eingesetzte Produkt entscheiden zu können, sondern den Ärzt_innen die lästige Arbeit der Weiterverordnung abzunehmen. Sollte beispielsweise eine Änderung bei einer Inkontinenzversorgung notwendig sein, bleibt den Pfleger_innen nichts anderes als Ärzt_innen, deren Wissen in diesem Bereich beschränkt ist, um eine neue Verordnung zu bitten.

Der Wunsch nach einer generellen Verordnungskompetenz für Pflegepersonen im Bereich der Medizinprodukte existiert seit Jahren, wurde aber im Zuge der Novelle wieder ignoriert. Gleichzeitig sollen Pfleger_innen künftig Bluttransfusionen und Chemotherapien verabreichen. Dies geschieht auf ärztliche Anordnung und ohne Entscheidungskompetenz der Pflegepersonen.

Verbessern statt sparen und bewahren

Bei der Kompetenzverteilung wird deutlich, dass es bei der Novelle vorrangig um eine Sache ging, nämlich Kostenoptimierung zu Lasten der Pflege. Teure Ärzt_innen sollen entlastet und reduziert werden, indem Pfleger_innen ihnen Arbeit abnehmen. Die Entlastung der Pflegepersonen soll durch Arbeitsteilung mit niedriger qualifizierten und billigeren Pflegepersonen passieren. Dies alles folgt der Logik, dass das Gesundheitssystem zu teuer ist und die absehbare demografische Entwicklung zu einer weiteren Teuerung führt. Und das alles passiert unter einer sozialdemokratischen Gesundheitsministerin, die einen Gesetztesentwurf ins Parlament brachte, welcher dem Spargedanken der Bundesländer folgte.

Eine Auswirkung dieser Sparpolitik im Gesundheitswesen ist zwangsläufig eine Zweiklassenmedizin und perspektivisch auch eine Zweiklassenpflege. Menschen, die es sich leisten können, werden wohl in Krankenhäuser und Pflegeheime gehen, die gegen Bezahlung jene Pflege und Betreuung bieten, die eigentlich das öffentliche Gesundheitssystem erbringen sollte. Anstatt den langsamen Rückbau zu verwalten braucht es ein klares Bekenntnis zu einer besseren öffentlichen Gesundheitsversorgung für alle. Das bedeutet, es benötigt eine ausreichende Personalausstattung, welche wiederum nur mit attraktiven, angemessenen Gehältern erreicht werden kann. Dies wird nicht ohne steigende Gesundheitsausgaben funktionieren. Womöglich gäbe es strukturelles Einsparungspotenzial. Beim (Pflege-)Personal zu sparen ist aber die folgenschwerste und am wenigsten kluge Entscheidung.

Tobias Haas ist diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Aktivist bei CARE Revolution Wien.

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