Mindestsicherung bei Flüchtlingen ohne Orientierung am Bedarf?

Wenn es um die Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens geht, misst der österreichische Sozialstaat schon seit langem mit zweierlei Maß. Vor dem Hintergrund des inszenierten „Flüchtlings-Notstands“ sollen die Sozialleistungen von AsylwerberInnen und subsidiär Schutzberechtigten nun aber noch weiter abgesenkt werden. Wie Anny Knapp zeigt, wird mit solchen Restriktionen das Gegenteil von Integration erreicht.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung, die österreichischen StaatsbürgerInnen und diesen gleichgestellten Personen offen steht. Voraussetzung für ihren Bezug ist, dass die Betroffenen nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen zu sorgen. Mit der Bezeichnung Mindestsicherung wird eigentlich schon gesagt, dass es sich um ein Minimum handelt, das ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll.

Bei Flüchtlingen wird allerdings ein anderer Maßstab an das Minimum angelegt. Im Jahr 2004 wurde zwischen dem Bund und den Ländern nämlich die Etablierung eines eigenen Sozialsystems für AsylwerberInnen in Gestalt der Grundversorgung vertraglich vereinbart. Seitdem  wissen wir, dass für diese eine um 60 Prozent geringere Unterstützung noch immer als ausreichend angesehen wird, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Das ist nicht nur für AsylwerberInnen schwierig, die die größte Zielgruppe der Grundversorgung darstellen – und es ist für sie meist nur dann möglich, wenn die Mietkosten sehr gering sind.

Weil das System Grundversorgung ein selbständiges Leben in angemieteten Wohnungen also weitgehend ausschließt, werden Flüchtlinge in Heimen untergebracht und versorgt. Auch wenn das Asylverfahren mit einer positiven Entscheidung abgeschlossen wird, bleiben Asylberechtigte während einer Übergangsphase von vier Monaten, in der sie weiterhin im Flüchtlingsheim wohnen, GrundversorgungsempfängerInnen.

Subsidiär Schutzberechtigte als Spezialfall

Auch bei subsidiär Schutzberechtigten sieht der österreichische Gesetzgeber keine Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen vor. Dabei handelt es sich um Personen, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil ihr Leben oder ihre Gesundheit im Herkunftsland bedroht ist. Sind diese subsidiär Schutzberechtigten nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, steht ihnen gemäß den jeweiligen Landesgesetzen nur Grundversorgung, nicht aber Mindestsicherung zu.

In den meisten Bundesländern wird ihnen allerdings die Grundversorgung auf das Niveau der BMS aufgestockt. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mehr in einem Flüchtlingsheim wohnen, wo für ihren gesamten Lebensbedarf und ein menschenwürdiges Leben gesorgt wird. Die Aufzahlung ermöglicht einen rechtskonformen Vollzug der EU-Statusrichtlinie. Dieser zufolge müssen Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, bei der Sozialhilfe – im Falle Österreichs also bei der BMS – mit StaatsbürgerInnen gleichgestellt werden.

Im Artikel 29 der Statusrichtlinie wird allerdings auch die Möglichkeit eingeräumt, bei subsidiär Schutzberechtigten die Sozialhilfe (bzw. BMS) auf Kernleistungen zu beschränken. Welche Beschränkungen möglich wären, wird in den Erwägungen zur Richtlinie behandelt: Es müssten Abweichungen vom Grundsatz der gleichen Rechte und Leistungen bei Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten notwendig und sachlich rechtfertigbar sein (Erwägung 39). Außerdem enthält Erwägung 45 zum Thema Kernleistungen die Einschränkung auf Mindesteinkommensunterstützung.

Es ist also naheliegend, dass diese Mindesteinkommensunterstützung als österreichische Mindestsicherung zu lesen ist. Auf Kernleistungen, zu denen weiters die Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Elternschaft zählen, haben Schutzberechtigte nach EU-Recht Anspruch, wenn StaatsbürgerInnen darauf Anspruch haben.

Die Debatte in Oberösterreich um eine Kürzung der Mindestsicherung

Die Gleichstellung Asylberechtigter bei der Mindestsicherung wurde bisher nicht infrage gestellt. Nachdem in der zweiten Jahreshälfte 2015 wesentlich mehr Flüchtlinge in Österreich angekommen sind und bei vielen eine positive Asylentscheidung ergangen bzw. noch zu erwarten ist, wurde nun aber auch hier eine Debatte um die Reduktion der Mindestsicherung losgetreten.

Das Land Oberösterreich ließ zuerst mit dem Vorschlag aufhorchen, nur noch 320 Euro, also den Grundversorgungsbeitrag, an Schutzberechtigte auszuzahlen, obwohl die Armutsgrenze in Österreich momentan für Einzelperson bereits bei über 1.000 Euro liegt. ÖVP und FPÖ haben sich für Schutzberechtigte darauf geeinigt, statt der 914 Euro Mindestsicherung für Alleinstehende lediglich 215 Euro für Verpflegung sowie 150 Euro fürs Wohnen, insgesamt also 365 Euro auszuzahlen. Wer Verpflichtungen aus einem Integrationsvertrag erfüllt, wie die Teilnahme an einem Wertekurs, einem Deutschkurs oder an Qualifizierungsmaßnahmen, erhält zusätzlich 155 Euro.

Widerstand kommt von der SPÖ und den Grünen. Ihnen zufolge stehe im Mittelpunkt der Diskussion die Gruppe der Asylberechtigten, die lediglich 21 Prozent der BMS-BezieherInnen in Oberösterreich ausmachten. Das Gros der LeistungsbezieherInnen seien jedoch österreichische StaatsbürgerInnen.

Der Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter in Niederösterreich

In Niederösterreich hat die ÖVP gleich ohne Debatte per Initiativantrag am 18. Februar 2016 entscheiden lassen, dass subsidiär Schutzberechtigte keine Mindestsicherung mehr erhalten. Mit dieser Kürzung der BMS soll Druck auf Flüchtlinge ausgeübt werden, sich rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein ihren Qualifikationen entsprechender Job wird unwichtig werden, wenn es nur noch ums Überleben geht. Weigern sich Asylberechtigte, einen nunmehr verpflichtenden Deutschkurs zu absolvieren, soll es zudem Kürzungen von bis zu 50 Prozent geben.

Erreicht wird mit solchen Restriktionen das Gegenteil von Integration, wenn beispielsweise Schutzberechtigte zu Obdachlosen werden, weil sie ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Die Aufwendungen für die Mindestsicherung sind zwar letztes Jahr angestiegen und werden angesichts der hohen Arbeitslosigkeit voraussichtlich noch weiter steigen. Mit christlichen oder sozialdemokratischen Grundwerten lässt sich die Budgetsanierung auf Kosten jener, die sowieso benachteiligt sind und kaum Geld haben, jedoch nicht vereinbaren.

Residenzpflicht für Asylberechtigte als Lösung?

Vonseiten der Regierung wurde die Kürzung und Streichung mit den gestiegenen Sozialausgaben begründet. Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Aushungerungspolitik die Flüchtlinge zur Abwanderung nach Wien bewegen soll, das an dem Anspruch auf Mindestsicherung festhalten will. Gelegentlich ist schon der Ruf nach einer Residenzpflicht für Schutzberechtigte zu vernehmen. Das heißt, man überlegt, die Freizügigkeit anerkannter Flüchtlinge auf einen von den Behörden festgelegten Bereich, etwa ein bestimmtes Bundesland, zu beschränken. Verknüpft werden soll dies mit der Verpflichtung zur Absolvierung von Integrationsmaßnahmen in jenem Bundesland, in das Flüchtlinge irgendwann im Laufe des Asylverfahrens zugewiesen wurden.

Die Bundes-ÖVP ließ zuletzt noch mit dem Wunsch nach einer generellen Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro aufhorchen. Das dürfte zwar in dieser Form nicht kommen, kinderreiche Familien sollen aber künftig Abstriche hinnehmen müssen.

Halbherzige Schritte in Richtung Integration

Wenig Bewegung gibt es hingegen bisher bei der von verschiedenen Seiten geforderten Integration. Gut, es werden jetzt mehr Mittel dafür zur Verfügung gestellt. Angesichts der erheblichen Verlängerung der Dauer der Asylverfahren wäre es jedoch höchste Zeit, Flüchtlingen schon während des Asylverfahrens qualifizierte Sprachkurse anzubieten und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Schulungsmaßnahmen zu öffnen. Das würde eine Kostenersparnis für das österreichische Sozialsystem mit sich bringen, Flüchtlingen die Teilhabe an der Gesellschaft erleichtern und somit für alle einen Gewinn darstellen.

Anny Knapp ist seit der Gründung im Jahr 1991 Obfrau des Vereins Asylkoordination Österreich.

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