Das HYPO Debakel – eine Zwischenbilanz

Der Bericht der Untersuchungskommission zur Hypo Alpe-Adria (auch bekannt als Griss-Bericht) ist ein guter Anlass, eine politische Zwischenbilanz zu wagen. An sich enthält der Bericht keine Informationen, die nicht schon zuvor der Öffentlichkeit zugänglich waren. Die Zusammenstellung der Faktenlage in einem Stück wirkt dennoch erschütternd. Der Bericht erhebt nicht nur schwere Vorwürfe gegen die damals freiheitlich geführte Kärntner Landesregierung sondern auch gegen Finanzmarktaufsicht, Nationalbank und das Finanzministerium (BMF).

Der Griss-Bericht beginnt in grauer Vorzeit. Es war einmal eine kleine öffentliche Bank in Kärnten, die Hausbau-Kredite vergab. Für die Spareinlagen bei der Bank haftete das Land Kärnten. Die Bank arbeitete nicht gewinnorientiert, sondern nach dem Prinzip des volkswirtschaftlichen Erfolgs und des Gemeinwohls. Mit dem Kreditwesengesetz 1979 wurde der Bank erlaubt, vom Kerngeschäft der öffentlichen Hypothekenbank abzuweichen. 1990/91 wurde die Bank zu einer Aktiengesellschaft und damit gewinnorientiert. Ab 1990 begann die Bank nach Kroatien und Slowenien zu expandieren. Innerhalb von 15 Jahren erhöhte sich die Bilanzsumme von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 1992 auf 43 Milliarden Euro im Jahr 2008. Die frühere Landesbank wurde als Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt) und Hypo Group Alpe-Adria (HGAA) zu einer der wichtigsten Banken am Westbalkan. Der ursprüngliche Zweck der Landeshaftung, für ein reichliches Angebot an billigen Hausbau-Krediten zu sorgen, ging dabei völlig verloren. Die Landeshaftungen sollten es der Bank jetzt ermöglichten, trotz chronisch niedrigem Eigenkapitalanteil, laufend neues Fremdkapital für den rapiden Expansionskurs aufzutreiben. Es heißt im Bericht:

„Die durch die Landeshaftung ermöglichte starke Expansion der Bank und das daraus folgende enorme Bilanzwachstum hatten mit der ursprünglichen Idee einer Hypothekenbank mit Landeshaftung nichts mehr gemeinsam. Denn die Expansion im Ausland diente nicht der Förderung der lokalen Wirtschaft.“ (Griss-Bericht, Seite 67, Absatz 280)

Ein dubioses Finanzkarussell

Wem diente die Expansion dann? Der langjährige Chef der Hypo Alpe Adria Wolfgang Kulterer sitzt mittlerweile wegen Untreue im Gefängnis. Die SOKO Hypo führt eine Liste von weiteren 100 Beschuldigten, die sich persönlich bereichert hätten. Die renommierte deutsche Tageszeitung die Zeit schreibt von der Hypo Alpe Adria als Drehscheibe eines Klüngels zwielichtiger Profiteure und ungestümer Geldjongleure. Eine Clique um den kroatischen Premier und posthum verurteilten Kriegsverbrecher Franjo Tudjman (Frankfurter Rundschau, 29.5.2013) hätte die Hypo Kärnten in den 90er Jahren benutzt, um Privatisierungserlöse im großen Stil zu waschen und neu zu veranlagen. Die Hypo hätte zudem Waffenkäufe der kroatischen Armee abgewickelt. Spitze des Finanzkarussells seien Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und der Tudjman Vertraute Ivic Pasalic. Grundlage der Reportage der Zeit: Ein 76 Seiten starkes Dossier des kroatischen Inlandsgeheimdienstes SOA. Für den Richter Christian Liebhauser-Karl entstand der Eindruck, dass die Gruppe um Kulterer mit System und hoher krimineller Energie operiert hätte. Die Ermittlungen werden die Staatsanwaltschaft noch Jahre beschäftigen.

Die freiheitliche Kärntner Landesregierung

Die freiheitliche Kärntner Landesregierung verwendete die Hypo als Bankomat. Nun ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass ein Bundesland auch eine Bank besitzt. Jahrzehntelang ist man gut damit gefahren. Problematisch ist jedoch die Verquickung von Interessen, die sich seit den 90er Jahren stark beschleunigte. Die Bank sollte jetzt nicht nur das Land finanzieren, sondern zudem einen riskanten Expansionskurs einschlagen und vor allem für eine gewisse Clique profitabel sein.

Die Kärntner Freiheitlichen (später BZÖ) benutzten die Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Landesbank nicht um nach der goldenen Finanzierungsregel im Sinne des Gemeinwohls nachhaltige Investitionen zu tätigen, sondern um fragwürdige und unproduktive Prestigeprojekte (Stichworte FC Kärnten, Seebühne,…) aber auch teure Wahlkämpfe zu finanzieren. Die Schulden Kärntens stiegen in den Jahren seit 2001 von 0,6 Milliarden Euro auf fast 4 Milliarden Euro.

Eine offensichtliche Hochrisikostrategie

Seit 1992 Jahren benutzte die Hypo Alpe Adria die Landeshaftung für einen starken schuldenfinanzierten Expansionskurs mit chronisch niedrigem Eigenkapital. Nach der Entscheidung der EU Kommission im Jahr 2003, dass die Landeshaftung nach dem 1. April 2007 auslaufen müsste, beschleunigte sich der Expansionskurs noch, um den Übergangszeitraum zu nutzen.

Von 2003 bis 2007 stiegen die Landeshaftungen von 10 Milliarden Euro auf 23 Milliarden Euro (Griss-Bericht Seite 48 Absatz 230). Das chronisch niedrige Eigenkapital und die nicht vorhandenen Risikokontrollen bedeuteten eine hochspekulative Verwendung öffentlicher Gelder. Die Bankenaufsicht, bestehend aus Finanzmarkt Aufsicht (FMA), Österreichischen Nationalbank und Finanzministerium, hat das niedrige Eigenkapital und die fehlende Risikokontrolle zwar kritisiert, jedoch nichts getan, um den Zustand zu ändern, heißt es dazu im Bericht.

Besonders erschreckend ist, dass 2004 die Verlängerung der Haftungen von allen Parteien des Kärntner Landtages bestätigt wurde (Griss-Bericht Seite 32, Absatz 188). Von 2004 an überstieg die Landeshaftung Kärntens in jedem Jahr das Bruttonationalprodukt der gesamten Kärntner Volkswirtschaft.

Die Finanzmarktaufsicht schaut zu

Ein speziell negatives Licht wirft der Bericht auf die FMA. Diese hätte es nicht zulassen dürfen, dass eine Bank mit Hilfe von Landeshaftungen nach 1990 in einen damals noch weitgehend rechtsfreien Raum vorstößt und laufend ihre Bilanzsumme ohne genügend Eigenkapital stark ausweitet. Aber damit nicht genug: Die FMA erstattete Ende April 2006 Anzeige gegen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger wegen Bilanzfälschung.

Gleichzeitig ermöglichte sie aber, dass Kulterer am 1. Oktober 2006 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hypo werden konnte. Zu diesem Zweck war eine Satzungsänderung auf der Hauptversammlung notwendig, die von der FMA unterstützt wurde. Der neue Vorstandschef Siegfried Grigg – mittlerweile wegen Untreue zu 3,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt – setzte den hochriskanten Expansionskurs fort. Wiederum ohne Einschreiten der FMA.

Bankenhilfspaket 2008

Der Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank (BayernLB) im Jahr 2007 machte die Sache nicht besser. Die Bayern setzten den Expansionskurs der Hypo weiter fort. Die Haftungen blieben trotz Eigentümerwechsel bestehen. Erst die Finanzkrise brachte dann 2008 das Kartenhaus zum Einsturz. Die Republik, das Land Kärnten und die BayernLB standen vor einem Scherbenhaufen.

Jetzt schlugen Nationalbank, Finanzministerium und Finanzmarktaufsicht einen Kurs ein, an dem im Wesentlichen bis heute festgehalten wird: Eine Insolvenz sollte um jeden Preis verhindert werden. Der erste Schritt bestand 2008 darin, der Hypo Kärnten im Rahmen des Bankenhilfspakets Staatshilfe zuzuführen. Zu diesem Zweck war es notwendig, dass die Nationalbank die Hypo als systemrelevant und “not-distressed (nicht notleidend) deklarierte. Die ökonomischen Gewinnerwartungen der Hypo wurden gegen besseres Wissen zu positiv dargestellt. MitarbeiterInnen der Nationalbank hätten zudem die Bank anders beurteilt. (Griss-Bericht Seite 159 ff)

Verstaatlichung 2009

Als sich 2009 herausstellte, dass die Einschätzung der OENB falsch und die Hypo zahlungsunfähig war, sollte nach Meinung des Nationalbank-Gouverneurs Ewald Nowotny die Hypo vom österreichischen Staat gekauft werden, um eine Insolvenz auszuschließen, aufgrund der Befürchtung, dass eine solche dramatische Folgen für das Bankensystem hätte. Auf welche Informationen stützte sich Ewald Nowotny?

Laut Bericht gibt es keine Hinweise, dass jemals ein Alternativszenario unter Einbeziehung von ExpertInnen entwickelt wurde. Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass das österreichische Verhandlungsteam im Gegensatz zum bayrischen weder ausreichend Informationen einholte noch eine Verhandlungsstrategie ausarbeitete (Griss-Bericht, Seite 236 Absatz 712). Die schwache Verhandlungsposition der BayernLB wurde laut Bericht nicht erkannt. (Griss-Bericht, Seite 232, Absatz 703) Der BayernLB wurde trotz Kauf eine Mitsprache bei zukünftigen Umstrukturierungen eingeräumt. Der Bund garantierte die Rückzahlung der bayrischen Darlehen. Die Eigentümerin der Hypo Alpe-Adria, die BayernLB, die bis zum Schluss an der Hochrisikostrategie festhielt, kam völlig ungeschoren davon. Die gesamte Last der Hypo-Pleite wurde der österreichischen Öffentlichkeit aufgebrummt.

Ungereimtheiten

Eine Reihe von Tatsachen wirft ein negatives Licht auf die Argumentation des Nationalbank-Gouverneurs.

Erstens: Der Freistaat Bayern und die BayernLB versicherten in den Verhandlungen, eine Insolvenz in Kauf zu nehmen. Hatte das ebenfalls stark in Osteuropa exponierte Bayern keine Angst vor einem Reputationsverlust deutscher Banken und einem Bank-Run in Südosteuropa? Wenn das bayrische Verhandlungsteam nur bluffte, warum fiel man dann auf den Bluff herein?

Zweitens: Noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages lud das Finanzministerium Vertreter der österreichischen Banken ein, um über eine Beteiligung der Banken an den Kosten der Hypo zu verhandeln. Die Banken lehnten eine Beteiligung ab. Angeblich hätte eine Insolvenz der Hypo eine massive Schädigung der österreichischen Banken bedeutet. Warum waren aber die österreichischen Banken selbst nicht einmal bereit, sich symbolisch an den Kosten zu beteiligen. Die Nationalbank machte sich offenbar mehr Sorgen um die Banken als der Freistaat Bayern, die BayernLB und die österreichischen Banken selbst.

Drittens: Die Information, dass der Bund für Kärnten gehaftet hätte, ist nicht korrekt. Zu dieser Frage gibt es mittlerweile sogar ein Rechtsgutachten, das der Universitätsprofessor Michael Potacs im März 2014 für das Finanzministerium erstellt hat. (Der Standard, 21.12.2014). Dieses Gutachten kommt zudem zum Schluss, dass im Falle einer Pleite von Kärnten nur ein minimaler Bruchteil der 18 Milliarden Euro Landeshaftung einklagbar wäre. Keinesfalls jedoch Steuereinnahmen, Vermögen, das der Wahrung öffentlicher Interessen dient oder Gehälter für öffentlich Beschäftigte. So sieht das auch der Insolvenzexperte Norbert Abel.

Viertens: Das Argument, dass eine Insolvenz den österreichischen Bankensektor insgesamt gefährdet hätte, beruht auf fragwürdigen Annahmen. Entweder es wird dabei angenommen, das österreichische Bankensystem stünde insgesamt kurz vor dem Zusammenbruch. Dann werden aber mit der Insolvenzvermeidung nur grundsätzlichere Probleme vertuscht. Oder die Nationalbank hält die Finanzmärkte für irrational. Dann müsste aber das privatkapitalistische Bankensystem insgesamt in Frage gestellt werden. Eine öffentliche und gemeinnützige Reorganisation des Bankensektors wäre notwendig.

Die Kosten der Verstaatlichung

2009 rechnete die Nationalbank mit einem weiteren Kapitalbedarf der Hypo von zwei Milliarden Euro.. Zu diesem Zeitpunkt hat der Bund gerade einmal 900 Millionen Euro Staatshilfe hingeblättert. Diese Prognose war viel zu optimistisch. Dabei hätte der Bund ab 2008 alle Möglichkeiten gehabt in die Geschäftsbücher der Hypo einzusehen.

Ende 2013 betrugen die geleisteten Staatshilfen bereits 3,6 Milliarden Euro. Im April 2014 kamen noch einmal 700 Millionen Euro hinzu. Dazu kommen 1,2 Milliarden Euro Bundeshaftungen für Anleihen. Aber auch das deckte den Kapitalbedarf nicht. Immer neue Teile des Kreditportfolios der Hypo stellten sich als faul heraus. Im Frühjahr 2014 blieb dann nichts weiteres übrig, als die Errichtung einer Bad Bank zu beschließen, denn die EU verbot weitere Zuschüsse. Der unverkäufliche Teil der Kredite und Immobilien der Hypo, der sogenannte Abbauteil im Volumen von ca. 18 Milliarden Euro muss damit in den Schuldenstand der Republik übernommen werden. Es steht in den Sternen welcher Teil dieser ungeheuren Summe tatsächlich eingetrieben werden kann und welcher Teil abgeschrieben werden muss. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt jedenfalls von einem Schaden im zweistelligen Milliarden-Bereich auszugehen. Im Vergleich dazu erscheinen die Schulden der Verstaatlichten Industrie, oder die Verluste der Intertrading in den 1980er Jahren, als „Erdnüsse“.

Dem gegenüber gibt es zahlreiche Hinweise, dass die Kosten einer geordneten Insolvenz deutlich geringer ausgefallen wären. Der Experte Wolfgang Peschorn berechnete beispielsweise, dass eine Insolvenz dem Bund 5,6 Milliarden Euro erspart hätte.

Papiertiger Landeshaftung

Die Insolvenz einer Gebietskörperschaft ist in Österreich nicht geregelt. Der Europarechtsexperte Stefan Griller zweifelt überhaupt an der Gültigkeit der Kärntner Landeshaftungen nach 2003. Es bliebe den Gläubigern wohl nur ein langwieriger Rechtsweg. Was auch immer bei solchen Klagen herausgekommen wäre – das tatsächlich exekutionsfähige Vermögen des Landes Kärntens ist relativ unbedeutend. Zu diesem Schluss kommen wie bereits erwähnt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Finanzministeriums sowie der Insolvenzexperte Norbert Abel.

Die Behauptung, dass Kindergärten von der Schließung bedroht gewesen wären, ist jedenfalls unrichtig. Der Bund hätte weder nach EU-Recht noch nach österreichischem Recht die Haftung für Kärnten übernehmen müssen. Es bleibt das Argument, dass die Republik aus moralischen und ökonomischen Gründen für alle Haftungen seiner Bundesländer gerade stehen müsse.

Moral und Ökonomie

Moralisch und politisch hat die öffentliche Hand sicherlich die Verpflichtung, KleinanlegerInnen zu schützen. Von jedem großen Gläubiger kann aber ein gewisses Maß an Eigenverantwortung erwartet werden. Es war kein Geheimnis, dass das Volumen der Haftungen in den 2000er Jahren ein unbezahlbares Ausmaß annahm. Die moralische Frage lautet, ob die Öffentlichkeit gerade stehen muss, wenn große Gläubiger unübersehbaren Taschenspielertricks einer lokalen Gebietskörperschaft auf den Leim gehen.

Die ökonomische Frage lautet, ob die Taschenspielertricks einer lokalen Gebietskörperschaft gleich einen ganzen Finanzplatz in den Abgrund reißen. Die österreichischen Banken sahen das offenbar nicht so. Ihre Weigerung, sich an den Kosten der Verstaatlichung zu beteiligen, zeigt, dass ihnen selbst eine ungeregelte Insolvenz der Hypo wenig Sorgen bereitet hätte. Dass auch das nicht eben als wirtschaftsfeindlich bekannte Bayern ohne mit der Wimper zu zucken bekannt gab, selbst eine ungeregelte Insolvenz in Kauf zu nehmen, vervollständigt dieses Bild.

Das Hypo-Sondergesetz vom Juni 2014, das willkürlich lediglich einen Teil der Gläubiger zur Kasse bittet, kann in diesem Zusammenhang nur als Eingeständnis der Regierung gewertet werden, bisher falsch argumentiert zu haben. Denn im Fall dieser Gläubiger folgt die Regierung plötzlich der Logik der BefürworterInnen einer kontrollierten Insolvenz. Eine Logik die aber für andere Gläubiger nicht gelten soll. Die Herangehensweise ist nicht nachvollziehbar.

Schreckgespenst Finanzmarkt

Anfang 2014 begann auch das Finanzministerium – viel zu spät – über eine Insolvenz nachzudenken. Eine in Auftrag gegebene Studie des renommierten internationalen Finanzexperten Oliver Wyman kam prompt zum Schluss: Der Bund würde sich durch eine geordnete Insolvenz der Hypo 5,3 Milliarden Euro sparen.

Nowotny und Liebscher begannen jetzt zu argumentieren, es würde dem Finanzplatz Österreich schaden, eine Insolvenz auch nur zu diskutieren. Sie schlugen damit einen Ton an, als würden die vier Reiter der Apokalypse hinter ihnen her reiten. Schlussendlich war es nicht die Wirtschafts- und Banken-nahe ÖVP, sondern der Kanzler, der unter dem Einfluss seines wichtigsten Beraters Ewald Nowotny die Insolvenzdiskussion endgültig abwürgte. AK-Direktor Werner Muhm argumentierte, dass nach einer Insolvenz der Hypo Alpe-Adria der Finanzplatz Österreich an den Finanzmärkten nicht mehr in der „Deutschen Bundesliga“ mitspielen könnte.

Lehren

Was in der gesamten Hypo-Politik der Sozialdemokratie zum Ausdruck kommt, ist eine fast panische Angst vor den Finanzmärkten im Allgemeinen und den Ratingagenturen im Besonderen. Hier muss sich die Sozialdemokratie aber eine strategische Frage gefallen lassen: Wie soll es möglich sein, der ungeregelten Macht der Finanzmärkte Einhalt zu gebieten – wie gerne bei Wahlveranstaltungen betont – wenn man gleichzeitig vom Finanzmarkt geliebt werden möchte? Von einer politischen Strömung, die diesen Widerspruch nicht auflösen kann, ist nicht viel zu erwarten.

Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die ab den 80er Jahren verfolgte Strategie, die gemeinnützig orientierten österreichischen Banken in gewinnorientierte Institute zu verwandeln, korrekt war. Der österreichische Bankensektor, der bis in die 80er Jahre vor allem aus gemeinwohlorientierten Genossenschaftsbanken, Sparkassen und staatlichen Banken bestand, befand sich von 1946 bis in die 1980er hinein Jahre in einem einmaligen Zustand der Stabilität und trug wesentlich dazu bei, unser Land von einer Kriegsruine in eines der reichsten Länder der Welt zu verwandeln. Die Phase der privatkapitalistischen Banken von 1980 bis heute gipfelte 2008 in der größten Bankenkrise aller Zeiten und hinterließ der öffentlichen Hand einen Schuldenstand, der alles bisherige in den Schatten stellt. Die viel gepriesene Ostexpansion der österreichischen Banken führte bereits zu drei teuren Bankenzusammenbrüchen (Kommunalkredit, Volksbanken AG, Hypo Alpe Adria) und zu einem kostspieligen Bankenrettungspaket. Dubiose Geschäfte, wie die Vergabe von Fremdwährungskrediten in Ungarn und Polen haben dem Image Österreichs nachhaltig geschadet. Die aktuellen Ereignisse in Russland zeigen, dass auch der Raiffeisenkonzern, die Bank Austria und die Erste Bank enorme Risiken eingegangen sind und der Öffentlichkeit möglicherweise noch um die Ohren fliegen werden. Letztlich ist auch der BAWAG Skandal unter anderem eine Folge der Deregulierung des österreichischen Kreditwesens. Ein Zurück in die Vergangenheit gibt es nicht, aber es bedarf einer ernsthaften Diskussion über Alternativen zum privatkapitalistischen Bankensystem auf der Höhe der Zeit.

Josef Falkinger arbeitet als Wirtschaftsstatistiker und Journalist in Wien.

Ein ausführlichere Version dieses Beitrags erscheint unter dem Titel „Der Hypo-Skandal – Versuch einer Zwischenbilanz“ in der Ausgabe 2/2015 der Zeitschrift „Die Zukunft“.

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