Bankgeheimnis: Verkommt die Steuerreform zur Farce?

Die angekündigte Steuerreform war eine Enttäuschung für alle, die auf echte Umverteilung gehofft hatten. Die BefürworterInnen verwiesen darauf, dass zumindest die Aufweichung des Bankgeheimnisses durchgesetzt worden war. Doch jetzt ist wieder alles anders: Unter dem Deckmantel des Grundrechtsschutzes möchte nun die ÖVP in wesentlichen Bereichen sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Und siehe da, die Grünen bieten sich als Steigbügelhalter an.

Die im März angekündigte Steuerreform war das Ergebnis langer Verhandlungen von Rot und Schwarz. Die SPÖ verzichtete auf Vermögenssteuern, während das wesentlichste Zugeständnis der ÖVP die Aufweichung des Bankgeheimnisses war. Der strategische Vorteil scheint auf Seiten der Bürgerlichen: Sollten die erwarteten Mehreinnahmen nicht hereinkommen, wird sich der Druck in Richtung Ausgabenkürzungen im Sozial– und Gesundheitsbereich weiter erhöhen.

Aufstand der ÖVP-Basis

Doch nun wird selbst dieser Kompromiss wieder von ÖVP-Seite in Frage gestellt. Damit wackeln 700 Millionen Euro, die die Regierung unter dem Titel „Kampf gegen Steuerbetrug“ veranschlagt hat. Denn langsam scheint es der braven ÖVP-Klientel zu dämmern, dass dieses Geld am Ende aus ihrer Tasche kommen soll. VP-Staatssekretär Mahrer sprach von „aberhunderten Emails, aberhunderten Zuschriften” besorgter BürgerInnen, die eingegangen seien. Ein Schelm, wer annimmt, darunter könnten sich ÖVP-Mitglieder befinden, die um ihr Schwarzgeld fürchten und mit Austritt drohen. Was folgte, war eine Domino-Reaktion: Einer nach dem anderen stellte sich gegen den Entwurf des Finanzministers: Landesgranden wie Schützenhöfer und Pröll, ja selbst MinisterInnen wie Mikl-Leitner und Brandstetter. Klubchef Reinhold Lopatka ließ gar öffentlich ausrichten, man sei von ein paar Spitzenbeamten des Finanzministeriums übers Ohr gehauen worden. Will er damit sagen, dass der Finanzminister seinen Entwurf nicht gelesen hat? Ja: In der ÖVP herrschen Meuterei und Panik.

Panik wovor?

Mit dem vorliegenden Bankenpaket werden endlich Maßnahmen zur Eindämmung von Steuer- und Abgabenbetrug getroffen und international übliche Standards umgesetzt. Kontrovers diskutiert werden dabei die Einführung eines zentralen Kontenregisters und die erweiterten Möglichkeiten zur Konteneinsicht.

Beim Kontenregister sind lediglich Eckdaten zu Inhaber und Konto vermerkt. Es hilft Strafverfahren zu beschleunigen, was auch eine größere Zahl von Prüfungshandlungen ermöglichen soll. Die Behörden müssen heute mit der Bitte an die Bankverbände herantreten, dass diese in all ihren Bankfilialen nachfragen, ob eine betreffende Person irgendwo ein Konto besitzt. Da kann schon einige Zeit vergehen – und Zeit ist Geld, wenn es um die Flucht vor den Behörden geht. Wie Attac richtig aufgezeigt hat, bedeutet die neue Regelung sogar eine Verbesserung des Datenschutzes, weil nicht mehr alle Banken per Rundschreiben informiert werden, dass gegen eine Person ermittelt wird.

Andererseits besteht die erleichterte Möglichkeit zur Kontenöffnung. Heute muss die Abgabenbehörde ein Finanzstrafverfahren einleiten, um das Bankgeheimnis aufzuheben. Liegt der Hinterziehungsbetrag unter 100.000 Euro, ist dafür bereits heute keine richterliche Bewilligung nötig. Wenn in Zukunft der Steuerpflichtige Fragen zu Ungereimtheiten seiner Abgabenerklärung nicht beantworten kann und Bedenken bleiben, soll die Behörde ein Auskunftsverlangen an die Bank richten können. Dies passiert in einem zweiten Schritt – und nicht, wie oft suggeriert, jederzeit und hinter dem Rücken der SteuerzahlerInnen. Die Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung ist in der Praxis von all dem nicht betroffen, weil das Finanzamt ohnehin bestens über die Einkünfte Bescheid weiß.
Alles in allem Maßnahmen, die die Luft für Steuer- und AbgabenhinterzieherInnen dünner werden lässt. Wer kann da etwas dagegen haben?

Die schwarz-blau-orange-gelb-rosa-grüne Front

Die bürgerlichen Parteien sind entweder entschieden gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses oder zumindest tief gespalten. Da gibt es zunächst das moralisch-entrüstete “Generalverdachts”-Argument. Man zählt darauf, dass die BefürworterInnen nicht den Mumm haben auszusprechen, was Sache ist: Ja, wir vermuten systematischen Steuer- und Abgabenbetrug bei den Selbständigen, ganz einfach, weil man ihnen bis jetzt die Möglichkeit dazu geboten hat. Nicht alle tun es, aber um herauszufinden, wer es tut, müssen alle gleichermaßen belangt werden können. Bisher bleibt dieses Argument unbeantwortet – die Verunsicherungstaktik der ÖVP geht auf.

Und dann gibt es noch die Argumente liberalen Anstrichs. Es ist natürlich hochkomisch, wenn sich Law-and-order-Verfechter plötzlich für das Recht auf Privatsphäre stark machen, während sie sich mit Kritik am Staatsschutzgesetz nobel zurückhalten. Widersprüchlicher die Grünen: Sie gebärden sich als Verfechter des Datenschutzes, haben sich aber in der Vergangenheit für die Abschaffung des Bankgeheimnisses stark gemacht. Eine konsequente Linie gegen Steuerbetrug ist dadurch nicht möglich. Und weil es ihnen zunehmend gelingt, sich als die moderne Partei der Selbständigen zu positionieren, mag es nicht von ungefähr kommen, wenn sie in der aktuellen Debatte den Datenschutz voranstellen.

Welchen Ausweg suchen die Bürgerlichen?

Die Regierung braucht die Grünen für die Verabschiedung einzelner Teile des Bankenpakets. Im Speziellen braucht die VP einen Ausweg, um die Kontenöffnung doch noch zu erschweren und ihr Klientel zu besänftigen. SP-Staatsekretärin Sonja Steßl hat ganz recht, wenn sie darauf verweist, dass die Forderung nach verpflichtenden richterlichen Beschlüssen bei jeder Form von Konteneinsicht einen Rückschritt hinter den Status quo bedeuten würde – eine grüne Position, für die die ÖVP plötzlich sehr empfänglich geworden ist. Wenn die SPÖ nochmals nachgibt, dann gefährdet sie einen wesentlichen Punkt der Steuerreform – mit allen Konsequenzen für eine weitere Demontage des Sozialstaats.

Harald Lindner ist Ökonom und arbeitet als Marktforscher in der chemischen Industrie.

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