Ausnahmezustand: Der Wegbereiter für die Diktatur

Mehr Macht mit weniger Kontrolle für den Geheimdienst: Das plant die Regierung noch für Jänner. Zusätzlich will sie den Ausnahmezustand ermöglichen. Wie die Geschichte zeigt, werden solche Regelungen immer missbraucht – vor allem gegen demokratische und linke Kräfte. Spätestens ein Kanzler Strache würde sich die Hände reiben.

Nach den Anschlägen von Paris wurde in ganz Frankreich der Ausnahmezustand verhängt und auch die Europäische Menschenrechtskonvention vorübergehend ausgesetzt. Vorgeblich soll das dem Kampf gegen den Terror dienen. So können ohne gerichtliche Genehmigung Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, denn das Grundrecht auf Hausfrieden ist ausgesetzt, oder Proteste auf der Straße untersagt werden, denn die Versammlungsfreiheit ist suspendiert. Sehr schnell zeigte sich aber, wofür dieser Ausnahmezustand noch dienlich war: Demonstrationen rund um die Klimakonferenz COP21 im Dezember in Paris wurden verboten, UmweltschützerInnen unter Hausarrest gestellt und jeder Protest mit Polizeigewalt unterdrückt. Eine gute Idee, findet Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, und lässt nun prüfen, ob es das Instrument des Ausnahmezustands nicht auch in Österreich geben sollte. Die SPÖ ist gesprächsbereit.

Alle Macht den ÜberwacherInnen

Unmittelbar vor der Tür steht eine andere, ähnliche, Verschärfung: Am 27. Jänner wird im Parlament das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) beschlossen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird dann eine Rechtsgrundlage haben, um allein auf Verdacht hin Vorfeldermittlungen auf unbegrenzte Zeit (!) führen zu können. Dazu werden auch Observation, verdeckte ErmittlerInnen, Handyortung oder Video- und Audioüberwachung gehören. Eine richterliche Genehmigung oder Prüfung ist nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund, dass geheimdienstliche Institutionen eine beunruhigende Nähe zum rechten Rand haben und demokratische Kontrolle kaum möglich ist, sollte allein dieses Gesetz Grund zur Sorge sein. In Kombination mit dem Ausnahmezustand aber wäre einem autoritären Maßnahmenstaat Tür und Tor geöffnet.

Monarchie: Verfolgung von SozialistInnen

Ein Blick in die österreichische Verfassungsgeschichte zeigt: Die Exekutive nützt jeden Millimeter, den sie rechtlich zur Verfügung hat, auch aus – um Demokratie und Freiheit einzuschränken und die politische Opposition zu unterdrücken. Bereits kurz nach 1848, also in den ersten Jahren, in denen es auf dem Gebiet des heutigen Österreich überhaupt eine Verfassung gab, missbrauchte die Regierung das Argument des Ausnahmezustands. Unter Berufung auf die immer wieder aufflammenden Aufstände verhinderte sie die Durchführung von demokratischen Wahlen und damit das Zusammentreten des Parlaments (Reichstags). So konnte sich der Kaiser auf das Notverordnungsrecht der Verfassung berufen und ohne Parlament absolut herrschen. Auch die gerade erst erkämpften Grundrechte wie die Pressefreiheit wurden sofort wieder eingeschränkt. HistorikerInnen bezeichnen diese Periode von 1849-51, in der es zwar formell eine Verfassung gab, deren Bestimmungen aber real nicht umgesetzt wurden, als „scheinkonstitutionell“.

Die nächste Verfassung von 1867 sah ebenfalls die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung von Grundrechten vor – etwa was Hausrecht, Briefgeheimnis, Vereins- und Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung betraf. Die Bedingungen dafür wurden sehr weit formuliert und umfassten etwa „innere Unruhen“ oder „hochverräterische oder sonst die Verfassung bedrohende oder die persönliche Sicherheit gefährdende Umtriebe“. Solche – auch heute noch existierenden – Generalklauseln gaben der Regierung einen großen Handlungsspielraum, welchen sie auch voll nutzte: In den 1880er Jahren wurden die Grundrechte im Zuge der SozialistInnen-Verfolgung gleich mehrfach suspendiert.

Ein Diktatur-Paragraph für den Kaiser

Die Verfassung von 1867 räumte dem Kaiser außerdem ein Notverordnungsrecht ein. Den „Diktatur-Paragraph“ genannten § 14 nützte Franz Joseph häufig, etwa indem er in verfassungswidriger Weise das gewählte Abgeordnetenhaus auflöste und dann mittels Notverordnungen autoritär regierte. Gedacht war das Notverordnungsrecht, um den Staat in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu machen. Die Regierung missbrauchte es aber, um beispielsweise Geschworenengerichte auszusetzen oder die politische Opposition zu unterdrücken. In 50 Jahren wurden rund 300 solcher Notverordnungen erlassen, die meisten davon während des Ersten Weltkriegs.

In der Zeit dieses „Kriegsabsolutismus“ wurde die Regierung ermächtigt, bestimmte Maßnahmen ohne die Mitwirkung des Parlaments und ohne Initiative des Kaisers zu treffen. Dies wurde durch das so genannte Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (KWEG 1917) bestätigt. Im Bereich der Grundrechte wurden vor allem das Briefgeheimnis und die Presse einer scharfen Zensur unterworfen. So war beispielsweise die Arbeiterinnen-Zeitung (sic) regelrecht durchzogen von leeren Seiten.

Dollfuß missbraucht Notverordnungen

Die Sozialdemokratie, häufiges Opfer von Machtmissbrauch und Unterdrückungen, sorgte nach 1918 dafür, dass derartige Notverordnungsrechte nicht Teil der Verfassung der Ersten Republik wurden. Auch die Möglichkeit, Grundrechte auszusetzen, wurde gestrichen. Das KWEG allerdings wurde als einfaches Gesetz in die neue Rechtsordnung übernommen. Prompt missbrauchte es in den 1930er Jahren die Regierung Dollfuß, um nach der Ausschaltung des Nationalrats im Verordnungsweg zu regieren. Dabei legte sie das KWEG extrem weit aus und verwendete es, um den Verfassungsgerichtshof lahmzulegen, die Pressefreiheit einzuschränken und die Todesstrafe wieder einzuführen. Auch die oppositionellen Parteien KPÖ, NSDAP und schließlich die Sozialdemokratie verbot sie auf diese Weise. Selbst die austrofaschistische Verfassung von 1934 wurde über eine KWEG-Verordnung erlassen. In Deutschland verlief die Entwicklung hin zum Nationalsozialismus ebenfalls über den Weg von Notverordnungen und Ermächtigungsgesetzen. Mit guten Gründen wurden daher nach 1945 in beiden Staaten nur minimale Ausnahmeregelungen in den Verfassungen verankert und an eine starke parlamentarische Mitwirkung gekoppelt: Die Exekutive sollte nie wieder allein regieren können.

Polizeiliches Staatsschutzgesetz verhindern!

Die aktuelle Entwicklung geht in die genau entgegengesetzte Richtung. Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz soll bereits am 27. Jänner im Nationalrat beschlossen werden, doch noch können wir handeln. Die einzige Möglichkeit um zu verhindern, dass die SPÖ zustimmt, ist Druck auf ihre Abgeordneten aufzubauen. Gerade die SPÖ sollte aus ihrer Geschichte wissen, wen solche Unterdrückungsinstrumente irgendwann treffen. Dazu gibt es eine Petition unter www.staatsschutz.at – eine Kampagne der AK Vorrat mit breiter zivilgesellschaftlicher Unterstützung. Wer sich zusätzlich Argumente holen will, ist am 12. Jänner zu einem Infoabend im WUK eingeladen.

Die Debatte rund um den geplanten Ausnahmezustand müssen Linke genau verfolgen, um rechtzeitig gegen solche Pläne auftreten zu können. Denn wenn dieses Instrument einer Regierung einmal zur Verfügung steht, wird sie es früher oder später nutzen: auch und gerade eine mögliche Regierung unter Bundeskanzler Heinz-Christian Strache.

Susanne Kimm ist Politikwissenschaftlerin, studiert Rechtswissenschaften und pendelt zwischen NGO-Arbeit und feministischer Wissenschaft.

Ralph Guth ist Politikwissenschafter, engagiert sich bei Attac und studiert Rechtswissenschaften.

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